Zulassungsproblem wegen fehlender LWR - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Zulassungsproblem wegen fehlender LWR (/showthread.php?tid=76662) |
Zulassungsproblem wegen fehlender LWR - M-G-B - 21.03.2014 Moin Gemeinde! Nachdem ich im Vorfeld der anstehenden Zulassung für meine C4 ja bereits viel hier herumgelesen habe um mich schlau zu machen hat meine Zulassungsstelle jetzt einen ganz ungewöhnlichen Pferdefuß parat für mich: Man besteht dort auf Nachrüstung einer manuellen LWR, da das Fahrzeug ja nach dem 01.01.1990 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde (in Florida, aber das is ja egal). In der Abnahme nach §21 steht auch ganz klar drin, dass die LWR fehlt. Hier im Board hab ich schon gelesen, dass selbst die C5 und C6 EU-Modelle keine LWR haben, wie geht denn sowas bitte zusammen Wie kriegt ich die Lady jetzt zugelassen? Markus RE: Zulassungsproblem wegen fehlender LWR - CustosOnLinux - 21.03.2014 Du solltest Dir die ECE-R48 besorgen. Dort ist genau definiert wann ein Fahrzeug eine LWR haben muß und wann diese manuell oder automatisch arbeiten muß. Die Corvette ist so konstruiert, dass Du in den Bereich fällst in dem keine LWR erforderlich ist. Steht aber alles in der R48 die Du dem Prüfen geben kannst. Wenn er weiterhin auf der LWR besteht soll er Dir den Passus zeigen der das zwingend vorschreibt. Nur kurz sinngemäß aus dem Inhalt: Laut der ECE Regelung muß nur dann eine LWR verbaut werden, wenn das Fahrzueg bei maximaler Zuladung seine Leuchtweite so ändert, dass diese ausserhalb des zulässigen Bereiches liegt (die genauen Angaben bitte in der Regelung nachsehen). Hat das Fahrzeug Xenon, muß diese dann auch automatisch arbeiten. Bleibt die Leuchtweite jedoch bei maximaler Beladung innerhalb der vorgeschriebenen Tolleranzen ist keine LWR erforderlich. Edit hat noch die Regelung gefunden: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-48-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.pdf?__blob=publicationFile - M-G-B - 21.03.2014 Danke, deinen Hinweis auf diese EU-Regelung hab ich gestern abend schon in einem älteren Thread hier gefunden. Es dreht sich also einzig um den Zusammenhang Lichtkegel bei Zuladung dabei, gut zu wissen. Dieses Pamphlet hat ja über 100 Seiten wie mir Tante Gockel grade gezeigt hat ......... Werd den Herrn von der Zulassungstelle nochmal kontaktieren deshalb, bislang macht er jedenfalls einen sehr freundlichen und kooperativen Eindruck. VG Markus - kadl18 - 21.03.2014 Hi! Bei meiner 94er Euro C4 steht deswegen im alten KFZ-Brief: "Kofferraumbelastung max. 68kg" Na ja, das kann schon eng werden, wenn meine bessere Hälfte Ihre Schuhe einpackt Vette Grüsse Thomas - JR - 21.03.2014 Solltest den Himbeertoni von der Zulassungsstelle auch noch gleich drauf hinweisen, dass alle Euro-C4-, C5-, C6- und C7-Vetten keine Leuchtweitenregulierung haben. Gruß JR - M-G-B - 21.03.2014 Werter JR, diese Info hab ich dem "Himbeertoni" schon gegeben. Das juckt ihn aber nicht die Bohne. Hier seine Antwort darauf im Original: *Sehr geehrter Herr xxxx Bezüglich der LWR spielt es keine Rolle wie das Fahrzeug ab Werk ausgerüstet ist bzw. war. Wenn die Ausrichtung des Abblendlichtbündels bei Beladung sicherheitstechnisch unbedenklich ist, muss der Sachverständige dies im Gutachten entsprechend formulieren. Ansonsten darf ich Sie nochmal an die Fa. xxxxxx verweisen, die Ihnen kompetent eine Auskunft bezüglich der Nachrüstbarkeit und der hierfür anfallenden Kosten geben kann.* Zitat Ende Offenbar is das sein Lieblingsthema, aber er zeigt ja auch schon eine Lösungsmöglichkeit auf mit dem Hinweis auf einen Wortlaut wie ihn Thomas im Post über dir schon aus seinen Fz-Papieren zitiert hat. Alles in allem find ich den Herrn aber sehr kooperativ, wenn ich das mit den Stories anderer hier vergleiche. Ärgern tut es mich trotzdem, klar.......... Ich bleib am Ball und werde euch auf dem laufenden halten. Schönes WE Markus - V8-Mike - 21.03.2014 Ich habe erst vor 2 Tagen einen 2004 Cadillac CTS-V mit Xenon und ohne jegliche Leuchtweitenregulierung über den TÜV und Ämter gebracht. Wohlgemerkt einen 5-Sitzer. Eben dank ECE-R48. Für normale Halogenscheinwerfer wird eigentlich ohne Probleme eine Ausnahmegenehmigung für eine fehlende LWR erteilt und genehmigt. Gruß Mike - JR - 21.03.2014 Sorry, hatte das überlesen, dass der TÜV extra reingeschrieben hat, dass die LWR fehlt. Dann war das der Himbeertoni, wenn er nicht dazu schreibt, dass sie gar nicht notwendig ist. Eigentlich hätte er es unerwähnt lassen können, weil, was nicht benötigt wird, kann auch nicht fehlen. Gruß JR - CustosOnLinux - 22.03.2014 Viel interessanter fände ich allerdings die Lösung der Firma für eine LWR bei einem Fahrzeug mit Klappscheinwerfern. Ob man da mal weiter nachforschen kann? - ZEH5didditz - 22.03.2014 Deutschland, Dein Amtsschimmel.... Wäre doch gelacht, wenn wir nicht irgendwo etwas schriftliches finden würden Gruß Dieter |