Und noch mal TÜV - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Und noch mal TÜV (/showthread.php?tid=84348) |
Und noch mal TÜV - vette1990 - 17.08.2015 Hallo vettefahrende Gemeinde, heute TÜV Termin. Leider keine Plakette bekommen. C4 Bj 1990 mit Einzelabnahme, alles noch wie 1990. Erster Punkt ASU, nicht bestanden trotz kochendem Motor! Ölaustritt. Dann gings los. Begrenzungsleuchte (Standlicht) links rechts Farbe unzulässig. Seitenmarkierungsleuchte links hinten Farbe unzulässig. Seitenmarkierungsleuchte rechts hinten Farbe unzulässig. Warnblinkschalter rastet nicht ein. (Er hat sie nicht wieder ausgekriegt, muss man nur wieder rausziehen). Lambda bei erhöter Leerlaufdrehzahl nicht in Ordnung. Umweltbelastung: Motor undicht- Ölverlust mit Abtropfen. Also was ist zu tun? Lampen tauschen oder abkleben? Motor? wer macht da gute Arbeit, bitte nicht die Opelwerkstatt in meiner Nähe. Vettefahrende Grüße Jürgen - JR - 17.08.2015 War bei der ASU der Sekundärluftschlauch abgeklemmt? Gruß JR - vette1990 - 17.08.2015 Hallo JR Leider vergessen abzuklemmen Grüße RE: Und noch mal TÜV - Gatorback - 17.08.2015 Hallo Jürgen, wenn es 1990 eine Einzelabnahme für die Vette gab, müssten alle Ausnahmegenemigungen für die Beleuchtung im Fahrzeugschein vermerkt sein (rote Blinker hinten etc.)? Darüberhinaus hätte trotzdem einiges auf deutschen Standard umgebaut werden müssen für die Einzelabnahme. Läuft das Standlicht vorne noch mit über die Blinker wie beim US-Modell? Oder sind mit "Begrenzungsleuchte links/rechts" die vorderen Sidemarker/Cornering Lights gemeint? Akzeptiert wird nur weißes, vorderes Standlicht (idealerweise als Bestandteil des Hauptscheinwerfers, es gibt H4-Scheinwerfer mit Standlichteinsätzen) Oranges Standlicht nach vorn in den Blinkern wie beim US-Modell ist nicht erlaubt. Für die Sidemarker vorn und hinten ist wiederum nur orange als Lichtfarbe erlaubt. Wenn also die seitlichen Cornering lights weiß mitleuchten geht das für die HU nicht. Ebensowenig erlaubt sind deshalb die roten Sidemarker seitlich am Heckbumper. Stichwort insgesamt: einheitliches Signalbild -> nach vorne darf es nur weiß leuchten, seitlich nur orange, nach hinten nur rot, Blinker immer orange, egal in welche Richtung. Für die HU am besten alles abkleben, was nicht TÜV-konform ist (was sichtbar und vorhanden ist muss sonst auch korrekt funktionieren) Bei dir in der Gegend müsste es doch einige kompetente C4 Experten geben, welche sich der AU- und Ölprobleme mal ansehen könnten, z.B. Thomas-ZR1 hier aus dem Forum. Viele Grüße, Jörg - Stefan1 - 17.08.2015 Hi Jürgen Kannst dich gerne mal per PN an mich wenden. Kommst ja auch aus dem Kreis Soest. Denke ich kann dir bei vielen Sachen helfen. Einen kompetenten TÜV habe ich auch an der Hand. ;-) Gruß Stefan - man-in-white - 17.08.2015 Bzgl. der Beleuchtung solltest du zu einem anderen TÜV fahren. Andere Prüfer bemängeln das nicht. Wenn die in deiner Gehend alle so drauf sind dann einfach die Birne rausnehmen. Dann wird aber vermutlich bemängelt dass die Beleuchtungseinheit nicht funktioniert. Mit den roten Markern hinten ist ja eh nur wieder Schwachsinn von oben. Moderne Autos leuchten auch rot zur Seite. Nur weil das in einem Gehäuse mit den Rückleuchten integriert ist ist es legal, bei separaten Lampen dagegen illegal. Muss man nicht verstehen. Mit der ASU hat Jürgen ja schon gesagt. Wie bist du eigentlich die letzten Jahre über den TÜV gekommen? War das der selbe TÜV? Frank - vette1990 - 17.08.2015 Hallo Frank, ja das war immer der selbe TÜV. Mit der Beleuchtung hat es nie Probleme gegeben. Wurde auch alles bei der Einzelabnahme eingetragen. Grüße Jürgen P.S. Im alten Brief steht das alles drinn, jetzt habe ich so einen Eurowisch, da steht garnix mehr drin. Bleibt noch das Problem mit dem Motor. - Gatorback - 17.08.2015 Zitat:Original von vette1990 Seit wann hast du denn den neuen Eurowisch? Das Problem wird sein, im neuen Brief (Zulassungbescheinigung Teil II) steht nix mehr drin und in Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermutlich auch nicht, weil es aus dem alten Brief nicht übertragen wurde. Idealerweise werden die Eintragungen aus dem alten Brief in die neue ZB I umgetragen, wenn die alten Dokumente durch neue ersetzt werden. Viele Zulassungstellen verschnarchen das und dann sind alle Eintragungen und Ausnahmegenehmigungen weg. Der Prüfer bei der HU prüft dann stumpf nach deutscher StVZO und findet natürlich diverse Mängel... - vette1990 - 17.08.2015 Hallo Gatorback, der neue Wisch stammt von 2006 habe aber noch den alten Brief. Grüße Jürgen - Raimund - 17.08.2015 Hallo nicht entmutigen lassen, es gibt Schlimmeres. Gruß Raimund |