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Horror am Morgen - Wolf55 - 02.12.2015

Unsere kleine Dorfwerkstatt hat sich heute morgen mal meine C3, gekauft im September, etwas näher angeschaut, vor allen Dingen von unten. Ich bin leider ein absoluter Laie und habe da nicht so die Ahnung.

Folgendes wurde u. a. gefunden:
Bremse vorne rechts falsch und unvollständig zusammengebaut
Stossdämpfer vorne links geplatzt
Servopumpe leckt
Bremsleitung gewechselt mit selbstgebasteltem Schlauch
selbstgebastelter Sicherungskasten
Unfallwagen
gerissene und geschweisste Vorderachse

.......und das war nur der Bereich vorne.
Bin dann entnervt und den Tränen nahe erst mal nach Hause gefahren und habe mir den Rest des Untersuchungsergebnisses gar nicht mehr angehört.

Zu Hause dann ans Telefon, den Mindener Händler, bei dem ich die C3 erworben habe, angerufen und ihm den Fall geschildert.
Antwort: "Damit muss man bei einem so alten Fahrzeug rechnen. Wenn ich so etwas hätte vermeiden wollen, müsste ich 40-50000 Euro für eine C3 ausgeben. Ich soll das Fahrzeug vorbeibringen, er wolle sich das selber anschauen, so eine Dorfwerkstatt hat ja keine Ahnung von so etwas. Rückabwicklung käme nicht für ihn in Frage.

Jetzt mal die Frage an euch. Wie soll ich mich verhalten? Gleich zum RA? Nachbesserung zulassen?

Gruss
Wolf


P.S. Im Kaufvertrag steht: "Verkauft wie besichtigt, geprüft und probegefahren."


- C53 - 02.12.2015

---- Rechtsschutzversicherung? Dann sofort zum Anwalt Yeeah!

Wer ist der Verkäufer - der Händler oder ein vogeschobener 3. ?

Hallo-gruen H1


- ratprof - 02.12.2015

Tut mir leid für dich, keine schöne Sache.

Zitat:P.S. Im Kaufvertrag steht: "Verkauft wie besichtigt, geprüft und probegefahren."

Oben genannte Klausel zeigt nur, dass der Verkäufer was das Juristische betrifft ein Idi*t ist (positiv für dich). Die Klausel ist für einen nicht-gewerblichen Verkauf an einen absoluten Laien bedeutungslos. Was sollst du denn auch prüfen oder herausfinden als Laie?!? Der Verkäufer hingegen ist Experte und darf bekannte Mängel am Fahrzeug beim Verkauf nicht verschweigen.

Mängel am Fahrzeug genau dokumentieren und dann entscheiden, ob das Einschalten eines Gutachters und der Gang zum Anwalt angebracht ist.

Mängel die bei so einem Auto m. E. unter 'kann mal passieren' fallen sind:
Zitat:- Stossdämpfer vorne links geplatzt
- Servopumpe leckt
- selbstgebastelter Sicherungskasten

Grenzwertig weil sicherheitsrelevant sind:
Zitat:- Bremse vorne rechts falsch und unvollständig zusammengebaut
- Bremsleitung gewechselt mit selbstgebasteltem Schlauch

Die folgenden Schäden können bei einem Verkäufer/Experten m. E. als bekannt vorausgesetzt werden:
Zitat:- Unfallwagen
- gerissene und geschweisste Vorderachse

Falls die letzten beiden Mängel nicht im Kaufvertrag aufgelistet sind, stehen deine Chancen nicht schlecht. Evtl. hilft ja auch schon ein scharfes Schreiben eines Anwalts, weil dem Verkäufer sehr wohl klar ist auf welch 'dünnem Eis' er sich befindet. Alles Gute!


- C53 - 02.12.2015

--- diese sogenannte Idioten gewinnen nach ca. 2 Jahre den Rechtsstreit

indem sie das Futter ihrer Hosentasche rausziehen und sagen:

Das ist alles was ich habe .

Daher würde ich ohne Rechtsschutzversicherung sehr vorsichtig sein.

Hallo-gruen H1


- Wolf55 - 02.12.2015

Zitat:Original von C53
---- Rechtsschutzversicherung? Dann sofort zum Anwalt Yeeah!

Wer ist der Verkäufer - der Händler oder ein vogeschobener 3. ?

Hallo-gruen H1

RS-Versicherung ist vorhanden
Händler und im Kaufvertrag eingetragener Verkäufer ist ein US-Car Händler in Minden


- Wolf55 - 02.12.2015

Zitat:Original von ratprof

Die folgenden Schäden können bei einem Verkäufer/Experten m. E. als bekannt vorausgesetzt werden:
Zitat:- Unfallwagen
- gerissene und geschweisste Vorderachse

Falls die letzten beiden Mängel nicht im Kaufvertrag aufgelistet sind, stehen deine Chancen nicht schlecht. Evtl. hilft ja auch schon ein scharfes Schreiben eines Anwalts, weil dem Verkäufer sehr wohl klar ist auf welch 'dünnem Eis' er sich befindet. Alles Gute!

Im Kaufvertrag sind keinerlei Mängel erwähnt, auch in einer dem KV angehefteten "Checkliste" ist nichts diesbzgl. erwähnt.
Selbst die unzähligen Seiten des TÜV Nord (Einzelabnahme?) erklären alles für vorschriftsmäßig.


- ratprof - 02.12.2015

In dem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gang vor Gericht notwendig wird.

Ordentlich Druck aufbauen über Anwaltsschreiben sollte ausreichen, da für den 'Bekannten' beim TÜV in dieser Angelegenheit neben Jobverlust auch ein Berufsverbot inkl. Vorstrafe herausspringen kann.

Kann trotzdem hart und langwierig werden, viel Erfolg!

Entscheide über dein weiteres Vorgehen aber erst nachdem du eine erste Liste inkl. Fotodokumentation aller Mängel am Fahrzeug hast.


RE: Horror am Morgen - Dieter-Lustenau - 02.12.2015

Hallo Wolf

ja, das will Keiner so erfahren.

Auf jeden Fall vom "Dorfmechaniker" Fotos machen lassen und eine schriftliche Erklärung der Mängel geben lassen.

dann erst entscheiden.

Viel Glück

lg

Dieter animierte C4


- C53 - 02.12.2015

- dann hast Du sehr gute Karten Yeeah!

Aber auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Muß ja nicht zwangsläufig jemand aus dem Forum sein.

Das Ding gewinnt jeder - mit der Mütze sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Prüfe aber ob die RV einspringt.

Hallo-gruen H1


RE: Horror am Morgen - zuendler - 02.12.2015

Zitat:Original von Wolf55
1.Bremse vorne rechts falsch und unvollständig zusammengebaut
2.Stossdämpfer vorne links geplatzt
3.Servopumpe leckt
4.Bremsleitung gewechselt mit selbstgebasteltem Schlauch
5.selbstgebastelter Sicherungskasten
6.Unfallwagen
7.gerissene und geschweisste Vorderachse

1. will ich sehen. Der Bremssattel hängt nur mit 2 Schrauben am Träger und der wiederum mit 2 Schrauben am Radträger. Das kann nicht falsch sein, oder eine Schraube fehlen, sonst geht da garnix mehr.
Den Bremssattel selbst kann man auch nicht falsch zusammen bauen.

2. meint wohl eher undicht? Naja, 100€ mit Einbau, das kann man hinnehmen

3. nicht so ungewöhnlich. Die meisten Ami-Fahrer juckt es wohl nicht wenn es dort etwas tropft. Eine gute Pumpe kostet 270€ plus 2-3std Einbau.

4. möchte ich auch sehen. Bremsschlauch baut sich keiner selbst, den gibt es billiger zu kaufen. Es könnte sein, dass einer aus einem anderen Auto eingebaut wurde.

5. ist jetzt erstmal nichts was nicht zulässig wäre

6. Muss man sich ansehen

7. Muss man sich auch ansehen