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BelgiumCoastCruising 2004 - Druckversion

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- Tripower - 02.03.2004

Da habt Ihr meinen Beitrag nicht richtig gelesen:

Die Rede war von Vollstreckung , nicht von Verfolgung !

Die deutschen Behörden leiten zwar im Wege der Amtshilfe die Bußgeldbescheide an die Betroffenen weiter, - mehr aber auch nicht.

Ein Bußgeldbescheid wird nach einiger Zeit rechtskräftig (nämlich wenn kein Widerspruch eingelegt - oder dieser verworfen wird) und stellt sodann einen sog. "vollstreckbaren Titel" dar, der erforderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher) beigetrieben wird. So passiert das mit deutschen und österreichischen Bußgeldbescheiden.

Bei Bescheiden aus anderen Staaten ist das nicht der Fall: Diese können eben nicht als "Titel" im Wege der Zwangsvollstreckung mit deutscher Amtshilfe beigetrieben werden.

Wer auf so einen - weitergeleiteten - Bescheid zahlt, ist selbst schuld (oder schuldbewusst Engel ).

Gefahr droht allenfalls bei einert Wiedereinreise in das betreffende Land, wenn dort der noch nicht gesühnte Verstoß noch aktenkundig und den Grenzbehörden bekannt ist (eher unwahrscheinlich). Dann kann natürlich im Land selbst unmittelbar vollstreckt werden (Das ist der Fall, den Werner beschrieb).

Gruß
Tripower


- TheHotThunder - 02.03.2004

@ Ecki

Prima..... das soll also heissen man braucht nicht zahlen.... es gibt ja keine rechtliche Handhabe ? Wie nennt man denn z.B. dieses.... ich fahre nach Belgien, rase durch die Gegend, werde geblitzt, das Ticket wird mir nach Deutschland nachgeschickt, ich zahle nicht und da es ja keine rechtliche Handhabe ist schere ich mich einen Dreck ums solche Schreiben... und ausserdem habe ich diesen Hinweis ja im Corvetteforum bekommen, dann muss es ja stimmen OK!

Tja, die Sache hat aber einen kleinen Haken, was ist denn mit der "nicht vorhandenen Handhabe" wenn ich mich nochmals in Belgien blicken lasse ? Dann bin ich nämlich im Ar.... um es noch nett auszudrücken. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze, besonders im Umgang mit Verkehrssünden. Wenn ich also nicht zahle weil es ja keine Handhabe gibt, dann fahre ich doch glatt wieder nach Belgien in den Urlaub, komme rein zufällig in eine Verkehrskontrolle und... BINGO, entweder sofort an Ort und Stelle die Strafe zahlen, in cash, oder Wagen wird abgeschleppt, ich werde verhaftet bis ich ausgelöst werde..... die Kosten dafür sind immens hoch aber...... stimmt, da sehe ich wirklich absolut keinerlei Handhabe den Betrag einzufordern. Man sollte doch mal ganz gut überlegen ob man solch einen Ratschlag hier abgeben sollte, der 1.) gegen das geltende belgische Gesetz verstösst und 2.) erhebliche Probleme für den Verursacher zur Folge haben kann.... aber es gibt ja keine rechtliche Handhabe...... die belgische Seite sieht das aber ganz anders....

Ich würde auch weiterhin auf schwachsinnige Empfehlungen aus Deutschland hören, da weiss ja eh keiner wo's lang geht, aber was das Ausland betrifft weiss man natürlich alles.

@ Tripower

eben das stimmt nicht so ganz, jedenfalls nicht was Belgien betrifft.... über andere europäische Länder kann ich nichts sagen bzw posten. Ich selbst habe meine "Knöllchen" nach Deutschland nachgeschiickt bekommen und mir auch gedacht, pöh, pustekuchen, zahl ich nicht..... ha ha, das Ticket für falsches Parken am Bahnhof Ostende (20 €) wurde von einem Inkassobüro aus Deutschland eingezogen. Einspruch half irgenwie gar nix bei dem Herren, ausser das die Kosten stiegen für deren Arbeit... inzwischen 65 € von deutscher Seite und 40 € von belgischer.... incl Einschaltung der Staatsanwaltschaft Belgien. Kosten dann insgesamt 280 €..... bedauere, die habe ich dann lieber bezahlt. Was bringt es wenn man angeblich keine Handhabe hat die Kosten aber steigen das einem schwindelig wird.... und zzgl dann in Belgien vorbestraft zu sein. Ich werde das Schreiben mal raussuchen, scannen und dann hier einsetzen. Ich kann nur nur sagen, Leute vertut euch nicht..... eine nicht vorhandene Handhabe.... daran glaube ich nicht !

Gruss
Werner

Und ausserdem denke ich das dieses Thema doch irgendwie nichts mehr mit dem BCC Thread zu tun hat... mag aber sein das ich mich auch darim schon irre
Gruss Werner


- Eckaat - 02.03.2004

Na das ist ja wieder mal ein typischer Werner-Beitrag! Nicht richtig lesen sondern gleich losdonnern- Nomen est Omen. Großes Grinsen

Zitat:und ausserdem habe ich diesen Hinweis ja im Corvetteforum bekommen, dann muss es ja stimmen

Ich habe lediglich einen Artikel von einer Webseite zitiert und im Gegensatz zu manch anderem auch die Quelle genannt, auch wenn es diesesmal nicht um Lichtmaschinen ging. Zwinkern

Zitat:Ich würde auch weiterhin auf schwachsinnige Empfehlungen aus Deutschland hören,

Die schwachsinningen Empfehlungen kamen übrigens vom ADAC, dem größten deutschen Automobliclub und nicht von mir.

Und die Problematik mit der Wiedereinreise hat Tripower eben im vorhergehenden Beitrag erklärt:

Zitat:Gefahr droht allenfalls bei einert Wiedereinreise in das betreffende Land, wenn dort der noch nicht gesühnte Verstoß noch aktenkundig und den Grenzbehörden bekannt ist (eher unwahrscheinlich). Dann kann natürlich im Land selbst unmittelbar vollstreckt werden (Das ist der Fall, den Werner beschrieb).

Aber nix für ungut. Hallo

Gruß Ecki


- TheHotThunder - 02.03.2004

@ Ecki

habe ich gepostet das der Einwurf von Dir kam ??? Kann mich nicht daran erinnern dieses gepostet zu haben, sondern das dieser Schwachsinn aus Deutschland kommt..... wäre mir jetzt neu wenn Du für ganz Deutschland stehts

Ebenfalls nix für ungut
Werner


- JR - 02.03.2004

Bin auch der Meinung: Wer vorschnell zahlt ist selber schuld!

... und wenn das Fahrzeug von hinten geblitzt wird und der Fahrer ist nicht zu erkennen, wirds generell schwierig.

Ich hatte schon den Polizeibeamten bei mir zuhause sitzen mit einem österreichischen Foto der Heckansicht meines Fahrzeuges. Als ich ihm erklärte, dass ich da zu zweit unterwegs gewesen sei und nicht genau wüsste, wer da gerade gefahren sei, hatte der Sheriff die geniale Idee:

"dann schreiben wir denen, sie sollen zur Klärung ein Frontfoto schicken!"

Das fand ich auch eine super Idee und habe nie mehr was von der Sache gehört.

Also lasst Euch generell nicht so schnell ins Bockshorn jagen, es gibt relativ viele Möglichkeiten, auf einwandfreie Weise der Obrigkeit zu entkommen (das gilt auch bei entsprechenden Verstößen im Inland), so ein bißchen Rechtsstaat haben wir Gott sei Dank noch.

Und ganz ehrlich: Länder, die diese staatlich legitimierte Wegelagerei übertreiben, versuche ich nach Möglichkeit mir nur von außen zu betrachten!

@Werner:

Wie ist denn das geltende belgische Recht in Sachen Halterhaftung verglichen zum deutschen? Muss dort nicht der Fahrer ausfindig gemacht werden und der Halter zahlt für sämtliche Verstöße?
Auch für diesen Fall gibt es einiges an Spielraum.

Und außerdem hat Tripower nur erläutert, wie es in D mit der Eintreibung ausländischer Bußgeldbescheide aussieht, da hat er völlig recht. Die Gefahr bei der Wiedereinreise ist von ihm auch genannt worden.

Also Beiträge richtig lesen und nicht im Ton vergreifen!

mit nicht leicht aufgebendem Gruß

JR


- Ralfi1 - 02.03.2004

Hi, Idee
wie wäre es ein neues Forum über Strafzettel in Europa zu eröffnen,
und dieses hier für das Treffen in Belgien zu lassen.

Gruus Ralfi


- Tripower - 02.03.2004

Zitat:(...) wurde von einem Inkassobüro aus Deutschland eingezogen (...)


Auch ein Inkassobüro kann nicht vollstrecken! Leider lassen sich immer wieder Leute von den rüden Einschüchterungsmethoden dieser Büros beeindrucken und zahlen auf Forderungen, die sie vielleicht garnicht erfüllen müssten. Inkassobüros haben keinerlei rechtliche Handhabe, die über die von Privatpersonen hinausgeht! Richter Das einzige, was sie von diesen unterscheidet ist die amtliche Erlaubnis, fremde Forderungen einzuziehen. Fehlt diese Genehmigung (kommt auch immer mal wieder vor) macht sich das I.-Büro wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz strafbar, denn ansonsten dürfen nur RAe fremde Rechtsangelegenheiten (dazu gehört auch Forderungseinzug) in eigenem Namen und gegen Gebühr besorgen!

Wenn Du auf deren Anforderung nicht gezahlt hättest, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert. Es besteht eben kein "vollstreckbarer Titel", den das Büro mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers (und nur der kann Zwangsvollstrecken!) hätte beitreiben können.

Noch eine Annekdote am Rande:

Inkassobüros schicken ja regelmäßig ihre eigenen Gebührenrechnungen mit. Wenn der "Schuldner" jetzt nicht bezahlt, muß der Gläubiger den Anspruch gerichtlich durchzusetzen versuchen. Hierzu bedient er sich in der Regel eines Anwalts, der oftmals neben seinen eigenen Gebühren auch die des Inkassobüros geltend macht. Regelmäßig wird er bezüglich der Inkassokosten abgewiesen, da dies eine unzulässige Doppelt-Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten darstellt! Die Inkassobüros sind dann angeschmiert, bzw. der "Gläubiger", weil er das Inkassobüro und seinen Anwalt bezahlen muß! huahua

Was jetzt schließlich die Bußgeldproblematik angeht, so ist das Risiko für jemanden, der sich regelmäßig im Staat des "Tatorts" aufhält (wie z.B. Werner) natürlich ungleich höher, als für einen gelegentlichen Touristen. Beim nächsten schwereren Verstoß kommt möglicherweise auch die ungesühnte "Altlast" mit auf's Tablett und dann kann es richtig unangenehm werden haarsträubend .

Trotzdem: "Vollstreckt" können ausländische Bußgeldbescheide (mit Ausnahme von Österreich) in Deutschland (noch) nicht werden!

Gruß
Tripower


Belgium.... - HK-Vette - 02.03.2004

Liebe Corvettefreunde,

ich habe auch einen Vorschlag zu unterbreiten.Wir sind vom 27.-29.Aug.2004 Gast in einem fremden Land,nämlich Belgien.Wie wärs denn,wenn wir für diese 3 Tage die Gesetze dieses Landes beachten würden.In unseren Corvetten ist eine wunderschöne Einrichtung nämlich der Tempomat.Einmal den Knopf drücken und man düst mit 120 durch die Gegend - und er reagiert sogar bei Tempo 50.
Früher - ist schon einige Zeit her - da galten die Porschefahrer als die vorbildlichsten Automobillisten weil sie sich an die Gesetze des jeweiligen Landes hielten.Sie waren die Gentleman-Fahrer der Nation.
Wie wärs wenn wir Corvettefahrer diese Rolle übernehmen würden Vorbild für andere zu sein !?
Es ist doch auch schön wenn der Normalautomobilist zu seinen auf der Hinterbank sitzenden Sohn sagen kann:
" ...schau dir die Corvette an, die könnte viel schneller fahren wenn sie nur wollte..."

Die Schönheit unserer Corvetten kann doch nur zur Geltung kommen wenn wir gesehen werden,oder ???
Dabei gibts noch einen wunderschönen Nebeneffekt: Keine Strafzettel mehr und auch unsere Frauen auf dem Nebensitz werden es uns danken !!


- Till - 02.03.2004

Genau. Wenn wir schon nach Belgien fahren, um das Wochenende zu verbummeln, dann können wir das auch ganz gemütlich machen.

Till


- SilverGER - 02.03.2004

Na ja, hat ja auch keiner gesagt, daß wir in Belgien
schneller als erlaubt fahren wollen, ging hier wohl
eher um das Grundsätzliche? Idee

Ansonsten: gemütliches Cruisen Dafür

Gruß

Patric