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Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - Druckversion

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RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - RainerR - 13.03.2023

Übrigens muss nicht das Kennzeichen bombensicher am Auto befestigt werden, sondern das Auto muss bombensicher am Kennzeichen befestigt werden, das ist ein riesiger Unterschied,

Gruss RainerR


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - E RJ 5 - 13.03.2023

(12.03.2023, 18:23)Franz13 schrieb: Akkuschrauber werden wegen ihrer Ähnlichkeit zu halbautomatischen Kurzwaffen (Anscheinswaffen) im Zuge der nächsten Verschärfung des Waffensrechts jetzt auch verboten!

Das ist ein extrem guter Vorschlag den ich auf jeden Fall unterstützen würde.

Bitte sofort an unsere Parteiführung melden ...


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - maseratimerlin - 13.03.2023

Nach langem Suchen kann ich keine Änderung des § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung finden. Auch zuvor lautete er: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Es mag sich um Kriterien der GTÜ handeln.

Gruß

Edgar


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - Tom V - 13.03.2023

Danke Edgar OK!
Ich hatte gestern auch keine Hinweise darauf gefunden, dass es in der Vergangenheit im § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anders gelautet hätte.

Kann der GTÜ solche Paragraphen für sich anders auslegen und auf eine besondere Kennzeichen Befestigung bestehen?


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - pollypowerv8 - 13.03.2023

(13.03.2023, 00:38)RainerR schrieb: Übrigens muss nicht das Kennzeichen bombensicher am Auto befestigt werden, sondern das Auto muss bombensicher am Kennzeichen befestigt werden, das ist ein riesiger Unterschied,

Gruss RainerR

Da hatte ich bis
jetzt noch nicht vor Augen, Kopfschütteln
 
guter Tipp,    sich vor Lachen auf dem Boden wälzen  

vielen Dank  OK!  

Gruß Helmut


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - Biggi1954 - 13.03.2023

Was denen immer so einfällt ist einfach nur noch traurig und zeigt die Unfähigkeit diese Leute anders kann man das nicht mehr verstehen.
Gruß 
Biggi


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - Wesch - 13.03.2023

Hallo

Zitat:Die Schilder müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie nur mit hohem Kraftaufwand oder mithilfe eines Werkzeuges abgelöst werden können.

Da die Klickrahmen nur mit nem Schraubenzieher aufzuhebeln sind und man schon Kraft braucht,  die abzureissen, ist doch alles OK.
Anfangs musste man hier das Schild noch in den Klickrahmen verkleben.  Nur wie soll der TÜV das kontrollieren ?

Ansonsten wars hier noch immer so, Magnete oder solche Befestigungen gingen nie ( zumindest sowenig ich weiss ).

PS.  Die ersten Antworten sind einfach super.  Habe wirklich schmunzeln müssen.

MfG.


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - daabm - 14.03.2023

(13.03.2023, 20:30)Biggi1954 schrieb: Was denen immer so einfällt ist einfach nur noch traurig und zeigt die Unfähigkeit diese Leute anders kann man das nicht mehr verstehen.

Ich verkaufe ein Komma, einen Punkt, ein "r" und ein "A". Dann wird ein grammatikalisch korrekter Satz daraus.

Im übrigen sind "diese Leute" die GTÜ, also ein privates Unternehmen, das sich grad durch eine unsäglich alberne Auslegung lange bestehender Regelungen der StVO lächerlich macht 😁


RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - Oeli - 14.03.2023

(14.03.2023, 21:38)daabm schrieb: Im übrigen sind "diese Leute" die GTÜ, also ein privates Unternehmen, das sich grad durch eine unsäglich alberne Auslegung lange bestehender Regelungen der StVO lächerlich macht 😁

AutoBild hat aber einen anderen Schuldigen ausgemacht. Vielleicht stimmt das ja nicht, ist ja BILD.  Feixen
Zitat:"Bei der Befestigung des Nummernschildes allerdings hat das Verkehrsministerium die Zügel jetzt straffer gezogen."
https://www.autobild.de/artikel/nummernschild-kennzeichen-befestigung-magnet-22584309.html



RE: Neuregelung bei Kennzeichenbefestigung? - perlen - 14.03.2023

Zitat:Im übrigen sind "diese Leute" die GTÜ, also ein privates Unternehmen, das sich grad durch eine unsäglich alberne Auslegung lange bestehender Regelungen der StVO lächerlich macht 😁

Das kann man so nicht verallgemeinern, ist vielleicht ein Unterschied zwischen der Zentrale und den Leuten an der Front.
Ich lasse alle Autos schon längere Zeit beim GTÜ prüfen und kann überhaupt nichts Negatives darüber sagen.