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Kauf eines ungewollten Unfallwagens - Druckversion

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- badboy1306 - 03.02.2007

habe dir auch nicht wiedersprochen huahua gruss Prost! Prost! Prost!


- abo - 03.02.2007

Hi,

also, wenn Du das Fahrzeug unfallfrei gekauft hast, dann hast Du ein Anrecht auf Fahrzeug rücknahme. Es handelt sich hier um eine grobve Täuschung, damit hat der Händler üble Karten. Unbedingt zum Anwalt. Alles andere hilft hier nicht!

Beste Grüße

André