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US Corvette C5 (2001) Problem mit Licht - Druckversion

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- Midnight-Cruiser - 02.09.2013

@ Jo:

Deine Ausnahmegenehmigung sagt nur aus, dass dein Fahrzeug keine Leuchtweitenregulierung hat. Über US-Scheinwerfer ist damit nichts gesagt. Über die fehlende LWR steht bei mir wiederum nichts drin. Beim TÜV wurde das bisher noch nie bemängelt.


- Lucky-TÜV - 02.09.2013

Wenn das Auto schon in Dtl. zugelassen ist, gibts keine Ausnahmegenehmigung mehr für die US-Scheinwerfer. Wenn der TÜVler bei der Vollabnahme nix reingeschrieben hat von den US-Scheinwerfern, wirst du umrüsten müssen oder einen Prüfer finden,der nicht hinschaut.LWR haben auch die EU-Versionen nicht, deshalb braucht man dafür keine Ausnahme.
Alex


- nocci - 02.09.2013

So, erstmal herzlichen Dank fuer die Antworten!

Was ich wissen wollte war halt was bei denen die mit HB3/HB4 Funzeln runfahren so fuer Eintraege zu finden sind (also genau das was Midnight-Cruiser zitiert hat) oder eben auch nicht (vielleicht schreiben ja noch welche "Hab HB3/HB4 und nix Eintrag") ... hab mir schon gedacht das da je nach Zulassungsstelle und Pruefung nicht immer dasselbe vermerkt wird.
Das mit dem nicht so viel nachdenken sondern mehr fahren ist nen gut treffender Ratschlag, ich mach mir oft so deutlich zu viel "nen Kopp" ueber Dinge das andere nur eben diesen schuetteln. Zwinkern
Ich geh jetzt mal davon aus das die Scheinwerfer rein grundsaetzlich in Ordnung gehen muessen - hmm, da hat sich mein Posten mit dem von Lucky-TÜV ueberschnitten, oh, well. Nein-nein

Zum 1. anderen Punkt:
Was die LWR angeht gibt es in der ECE R48 unter Annex 5 Anweisungen wie ein Auto zu beladen ist und unter Annex 6 wie dann gemessen und berechnet wird OB eine LWR notwendig ist um die Vorgaben von 6.2.6.1.2 einzuhalten in der beschrieben ist unter welchen Winkeln und mit welchen Toleranzgrenzen das Abblendlicht ausgestrahlt werden soll.
Grob gesagt darf der Hersteller einen Startwert vorgeben( das ist der Aufkleber den man sieht) und dann muss das Fahrzeug bei den Tests in den Toleranzen bleiben - was bei 2 Sitzigen und hard gefederten Fahrzeugen ohne gigantische Zuladung durchaus machbar erscheint - und dann wird halt keine LWR benoetigt( gar keine, auch nicht fuer Xenon/LED).
Interessant ist hier auch das falls eine LWR benoetigt wird und man LED-Scheinwerfer oder Scheinwerfer mit mehr als 2000 Lumen (typischerweise Xenon) einsetzt diese automatisch regeln muss, eine Regelung durch den Fahrer per Einstellraedchen oder aehnlich ist dann nicht mehr zulaessig(6.2.9) - macht in meinen Augen auch Sinn, da sonst wohl eher mehr als weniger Blendung zu erwarten waehre.

Zum 2. Punkt:
Bei den Blinkern in den Kotfluegeln - oder generell an der Fahrzeugseite - ist die STVZO noch nicht auf dem Stand der ECE R48 - aber rein grundsaetzlich sind nach STVZO keine gefordert wenn das Fahrzeug kuerzer als 6m ist aber optional zulaessig(54.4.1) und nach ECE R48 sind zwar 2 gefordert (6.5.3) deren Funktion darf aber von den vorderen Leuchten mit uebernommen werden und es koennen dann optional zusaetzliche( wohl bis zu 3) zur besseren Sichtbarkeit angebracht sein.
Ist also grenzwertig, aber ich wuerde sagen der eigentliche Blinker ist erstmal im Wesentlichen gut genug zu sehen( haelt aber wahrscheinlich den Winkelangaben der Regelung nicht umbedingt stand).

Jetzt hab ich ja schon nen bischen Textwueste hinterlassen, hoffe mal das ihr da heil durchgekommen seid Zwinkern hier dann noch mal nen wirklich nicht zugelassenes Feature - wobei ich keine Ahnung habe ob das bei den EU-C5en vielleicht ja so geschaltet ist:
Die Bremslichter
Weder laut STVZO noch nach ECE R48 sind 5 Leuchten zulaessig, es duerften beim Bremsen also nur die aeusseren und die 3te in der mitte aufleuchten.

Mit gruebelnden Gruessen,
Michael

Edit wg. Post von Lucky-TÜV


- andreas.rf - 28.12.2013

Mal grundsätzlich was zu den US Scheinwerfern: Das sind sogenannte Sealed Beam Scheinwerfer ohne direkte Hell/Dunkel-Grenze und in Deutschland wie überhaupt in Europa grundsätzlich unzulässig wegen der viel zu hohen Blendung. Bis vor ca. 15 Jahren konnte dafür noch ne Ausnahmegenehmigung beantragt werden falls ein "Lichttechmisches Gutachten" vorlag, das geht zumindest bei uns hier in Bayern seither nicht mehr. Das heißt die Scheinwerfer müssen grundsätzlich ausgetauscht werden. Auch "In etwa Wirkung" gem. §22a StVZO ist für Hauptscheinwerfer unzulässig. Damit können zwar alle anderen Leuchten an einem IMPORT (!) Fahrzeug genehmigt werden wenn die Wirkung den Europäischen Anforderungen in etwa entspricht, Hauptscheinwerfer aber grundsätzlich nie. Falls sowas mal gemacht wurde muss ich demjenigen Kollegen, der die 21er-Abnahme gemacht hat, leider Unwissenheit unterstellen.

Grüsse, Andreas


- Legend32 - 28.12.2013

Ich finde es komisch, dass man im US Straßenverkehr gar keine Blendung feststellen kann. Ich fand das Licht sehr gut. Es ist gleichmäßig und breit auf der Straße verteilt. Ich bin da eher der Meinung, dass man in D oder der EU einfach nur anderes Licht haben wollte und der Straßengraben sollte höher ausgeleuchtet sein. DAS ist etwas, was definitiv blendet.

Grüße
Ralph


- Midnight-Cruiser - 29.12.2013

Ich habe die US-Scheinwerfer vor knapp 6 Jahren noch problemlos eingetragen bekommen. Habe sie aber schnell rausgeschmissen, da das Funzellicht völlig unzureichend war. Von einer Blendwirkung konnte absolut keine Rede sein.


- Midnight-Cruiser - 29.12.2013

Ich habe die US-Scheinwerfer vor knapp 6 Jahren noch problemlos eingetragen bekommen (s.a. mein Posting weiter oben). Habe sie aber schnell rausgeschmissen, da das Funzellicht völlig unzureichend war. Von einer Blendwirkung konnte absolut keine Rede sein.


- andreas.rf - 29.12.2013

Ja es ist immer wieder interessant was alles gemacht wird. Sealed Beam Scheinwerfer einzutragen ist ein völliges No Go und rechtlich im Ernstfall für den Fahrzeughalter auch völlig wertlos. Es gibt rein theoretisch schon die Möglichkeit über eines der Lichttechnischen Institute in Karlsruhe oder Berlin ein Gutachten erstellen zu lassen um nachzuweisen dass die Scheinwerfer mit der ECE Regelung konform wären, dann wäre sogar eine "In etwa Wirkung" zu machen. Mir ist aber kein Fall bekannt wo Corvette Scheinwerfer ein positives Gutachten erhalten hätten.
Im Übrigen sind die Sealed Beam Scheinwerfer schlichtweg Schrott, warum das die Amis nach wie vor als Stand der Technik sehen kapier wer will. Alleine schon der Umstand, dass der Scheinwerfer eine Einheit mit der Lampe bildet. Das heißt brennt die durch, ist der ganze Scheinwerfer Schrott. Einstellbar sind die Dinger eh nicht da ohne Hell-Dunkel-Grenze kein normales Lichteinstellgerät verwendbar ist. Und diese Aufschnall-Wasserwaage, die es dazu in Amerika anscheinend gibt (hab sowas auch noch nie im Original gesehen) gibts bei uns eh nicht. Alleine deshalb machen derartige Scheinwerfer bei uns keinen Sinn. Und blenden tun die auch wie doof. Oder wem sind noch nie die US-Militärfahrzeuge aufgefallen die wie verrückt blenden wenn einem nachts ein Konvoi entgegen kommt? Die haben auch die Dinger drin.

Gruss Andreas


- tanith - 29.12.2013

Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Ich habe die US-Scheinwerfer vor knapp 6 Jahren noch problemlos eingetragen bekommen (s.a. mein Posting weiter oben). Habe sie aber schnell rausgeschmissen, da das Funzellicht völlig unzureichend war. Von einer Blendwirkung konnte absolut keine Rede sein.

Meine ist auch US-Import...war vor 3 Jahren auch noch kein Problem,die gesamte US-Beleuchtung ist per Ausnahmegenehmigung problemlos zugelassen worden. Die Scheinwerfer sind allerdings genau so indiskutabel wie die US-Bremse. Ich bin sicher, mit den Teelichtern wird keiner geblendet, denn mehr Licht geben die nicht her. Glücklicherweise gibts ja hier im Forum eine Lösung, die auch noch optisch aufwertet...das rüste ich auch noch um!

Grüssle

Frank


- Legend32 - 29.12.2013

Also ich habe schon eine deutliche hell/dunkel Grenze gesehen. Und, wie gesagt hatte ich an dem Licht absolut nichts auszusetzen. Eine C5 ist natürlich schon etwas älter, aber auch zu der Zeit gab es trotzdem durchaus gutes Licht.

Das die US Scheinwerfer eine Einheit sind, kann ich nicht bestätigen. Wir haben z. B. im Seville nur andere Typen von Leuchtmittel. Ich werde mir im nächsten Urlaub dort die Scheinwerfer mal genau ansehen.

Grüße
Ralph