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Seitenleuchten hinten - Druckversion

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- youngoldi - 23.12.2007

Zitat:Original von C4L98
In meinem Typenschein steht zwar, dass ich sie nicht haben darf aber die Cops haben bei einer "Fahrzeugkontrolle" noch nie was gesagt. Augenrollen






kann aber auch in die hose gehn !


- man-in-white - 23.12.2007

Was will uns dein Beitrag mitteilen??????????????????????????????????????
Frank


- rainman - 23.12.2007

Vermutlich mal wieder Werbung für seinen Verkaufsthread. Mehr wohl nicht... Kopfschütteln


- GMB - 31.12.2007

ich hab letztens in berlin nen stink normalen volvo v70 gesehen und da hat die begrenzungsleuchte rot geleuchtet und sie lag im klarglasbereich.
ok hier ging es jetzt zwar um die weis leuchtenden, aber rot gibts ja auch noch an der c4 Zwinkern
hab die stelle mal markiert

[Bild: bifuellandisausschnitt2dz7.th.jpg]

auf dem bild ist jetzt zwar nen schweizer volvo, aber der in berlin hatte genau die selben rückleuchten.
sollte dann wohl doch irgendwie möglichsein das der tüv das akzeptiert?


- youngoldi - 31.12.2007

naja ....

haste vielleicht recht , aber es ist nicht DEUTLICH auf der seite , wie bei der c4 ........


es ist noch im rückbereich , und somit wohl als schluss -begrenzungsleuchte zu sehen ...


ist anscheinend ermessenssache ....bin froh , dass es meine in den deutschen papieren hat ... 4 rote hinten , alle seitenmarker , und gelbe birenen vorne ....

wobei :

im fahrbetrieb leuchten bei mir nur die vorderen, die hinteren beim rückwärtsgang .....

ich denken , so könnte man es auch dem tüvler klarmachen ......vielleicht in verbindung mit nem piepserl ...( nach dem tüv das piepserl wieder stummschalten ....)


- Rolli - 01.01.2008

Rote Seitenmarkierungsleuchten sind dann erlaubt, wenn Sie mit den normalen Rückleuchten im selben Gehäuse sitzen. Das ist im Falle des Volvo ja gegeben.

Weiße Leuchten dürfen nur nach vorne gerichtet dauernd leuchten und nach hinten bei eingelegtem Rückwärtsgang. Dass man die Leuchten einer rückwärts ausparkenden C4 evtl. von der Seite nicht sehen kann und die seitlichen daher durchaus sicherheitsfördernd sein können muss der Gesetzgeber wohl bei seiner Ausarbeitung der StVZO übersehen haben ... Feixen


- GMB - 02.01.2008

Zitat:Original von Rolli
Rote Seitenmarkierungsleuchten sind dann erlaubt, wenn Sie mit den normalen Rückleuchten im selben Gehäuse sitzen. Das ist im Falle des Volvo ja gegeben.

also dieses hatte ich eigentlich so verstanden, das das dann mit im roten plastik liegen müßte.
also bei meinem bild z.b. da übern eingekreisten z.b.

achja das is schon nen krampf hier in ger