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Winterauto - Druckversion

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- Frank the Judge - 01.03.2004

Das ist hier (meiner bescheidenen Meinung nach) ein richtiges Winterauto.
Die kalte Jahreszeit ist zwar bald vorbei, aber der nächste Schnee kommt bestimmt irgendwann mal.
Außerdem ist die Beschreibung recht aussagekräftig Feixen

Snowcruizin' with Style---> https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2463823395


- Porter - 01.03.2004

Oh ja, da macht das Wedeln wieder Spaß !

Das FA wird nach Um-/Ab-/Anmeldung den Van oder Truck immer als PKW einstufen. unter dem Motto "probieren kann man es ja mal!". Aber man kann dann auch sofort Einspruch einlegen.
Ich fahre momentan so günstig wie noch nie (steuerlich): Vette 191€/anno, Tahoe ~170€/anno.

@Manni: noch nie ´was von ´nem Reisebüro gehöhrt Großes Grinsen ?


- Eckaat - 01.03.2004

Zitat:bei Spassbietern regelt das der Anwalt oder ich komm persönlich vorbei


sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- Rene H-over - 01.03.2004

Zitat:Verpackung und Versand: EUR 1,50 (innerhalb Deutschland)


sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- Wolf740d - 02.03.2004

Zitat:ich habe ein Wohnmobil und habe dieses Teil einfach auflasten lassen das heißt von 2,8 auf 3,1 Tonnen

...kann es sein, das mann mit den neueren Führerscheinen gar keine Fahrzeuge mehr bewegen darf die über 2,8 Tonnen zulässiges gesamtgewicht haben??? Frage


- Frank the Judge - 02.03.2004

Neue "B"-Klasse geht bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.


- Ralfi1 - 02.03.2004

Hi,mein Jeep hat über 2,8 t. und kostet im Jahr 172,-€.
Ist als Kombinationsfahrzeug Kopfschütteln zugelassen.
Die Zullasung weiß sich vor Lachen auf dem Boden wälzen nicht was Kombinationsfahrzeug ist.
Gruss Ralf


- Frank the Judge - 02.03.2004

Wieso weiß die Zulassungsbehörde nicht, was ein Kombinationskraftfahrzeug ist? Kann ich mir nicht vorstellen.

Mindestleergewicht 2.800 KG (Höchstgewicht eigentlich egal / ab 3.500 KG mögliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit)
Steuern dann nach Gewicht wie beim LKW (ziemlich gespart)
Versicherung wie ein PKW (nochmal ziemlich gespart)
Kein Sonntagsfahrverbot für Anhängerbetrieb (Glück gehabt, sonst Punkte in Flensburg)

Wenn solche uralten Regelungen der Zulassungstelle nicht bekannt sind, kommen die wahrscheinlich alle aus Timbuktu.


- JR - 02.03.2004

@Frank

Bisher dachte ich immer, dass die Anforderung für eine Zulassung zum Kombinationskraftwagen sind (bei Geländewagen miterlebt):

- Zuässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 to (durch Auflastung erreichbar)

- umklappbare Rücksitzbank.

Habe auch beim googeln nichts gegenteiliges gefunden, lerne aber gerne dazu!

mit interessiertem Gruß

JR