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Kleines Überführungskennzeichen?? - Druckversion

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- Frank the Judge - 26.08.2010

Falko meinte, der VORbesitzer seiner (bald) neuen Schönheit hat noch nicht abgemeldet.


Ich bekam erst kürzlich und ohne jegliche Diskussion zwei Mopedkennzeichen als 04er.


- Thomas V - 26.08.2010

habe ich schon verstanden..... oder doch nicht?

Was spielt das für eine Rolle ob das Auto noch zugelassen ist bei der Ausstellung von 5-Tages Platten?


- Falko - 30.08.2010

Freitag beim TÜV gewesen um mir eintragen zu lassen das hinten kein langes Schild rein passt.
Folgendes wurde notiert: 330 x 190 mm - Bin mal gespannt was dann am Ende bei der Zulassung für ein Kennzeichen rauskommt....

Kostenpunkt übrigens 19,- Euro


- Cruizzzer - 30.08.2010

Also, diese Vorgehensweise der Zulassungsstelle kann ich nicht nachvollziehen.

Die Kurzzeitkennzeichen werden ja nicht spezifisch für ein Fahrzeug ausgegeben, sondern der Inhaber trägt dann die Fahrzeugdaten in den roten Kurzzeit-Kfz-Schein ein. Das hat die Zulassungsstelle überhaupt nicht zu interessieren, für welches Fzg die verwendet werden. Da haben sie auf jeden Fall falsch gehandelt. Kopfschütteln

Ich wünsch dir viel Glück mit der Anmeldung. Meine Erfahrung vor ein paar Wochen hat gezeigt, dass es die Zulassungsstelle überhaupt nicht interessiert, was der TÜV sagt bzw. was eingetragen ist. Aber ich hoffe, du hast Glück. Für ein kleines Kennzeichen hinten gibt es schon ne Chance, für Vorne zu 99% ein No-Go. Leider!

Gruß,
Christian


- derCowboy - 31.08.2010

Tscha, grade auf Behörden-Fluren gilt "Ehrlich dauert am längsten""


- Falko - 31.08.2010

Zitat:Original von Thomas V


Vollkommen normaler Vorgang

Das handhaben die meisten vielleicht so, habe ich auch schon des öfteren so gemacht, aber wenn du ein Blick in die Richtlinien wirfst, steht es dort anders: "Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein." - Um genau zu sein heißt das, dass das KFZ bei Beantragung der Kennzeichen abgemeldet sein muss. Man muss zwar keinen Nachweis erbringen, die Zulassungsstelle kann aber bei Verdacht des "Missbrauchs" diesen verlangen. Das dies eigentlich schwachsinnig ist und ich nach erhalt der Kennzeichen eigentlich jedes Auto benutzen kann, habe ich der Dame auch versucht zu erklären, bringt aber nix...

Kleines Kennzeichen vorne bekommt man sowieso nicht für die reguläre Anmeldung, auch wenn es für vorn und hinten eingetragen ist. Allerdings meinte die Dame das ich für hinten ein Gutachten benötige weil ohne dem auch hinten gar nichts geht. Jetzt ist die Chance wohl von 0% auf 5% gestiegen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- Holli - 03.09.2010

Zitat:Original von Cruizzzer
Also, diese Vorgehensweise der Zulassungsstelle kann ich nicht nachvollziehen.

Die Kurzzeitkennzeichen werden ja nicht spezifisch für ein Fahrzeug ausgegeben, sondern der Inhaber trägt dann die Fahrzeugdaten in den roten Kurzzeit-Kfz-Schein ein. Das hat die Zulassungsstelle überhaupt nicht zu interessieren, für welches Fzg die verwendet werden. Da haben sie auf jeden Fall falsch gehandelt. Kopfschütteln

Da ist gar nichts falsch gelaufen. Kurzzeitkennzeichen gibt es nur in einer Größe. Der gelbe Bereich für das Datum wird bereits bei der Herstellung aufgebracht, nicht erst beim Schilderdienst.


- Falko - 03.09.2010

ihm ging es dabei glaub ich aber nicht um die größe, sondern das das KFZ abgemeldet sein muss.... zumind wenn du diesen abschnitt zitierst


- Holli - 03.09.2010

Da hab ich mich ein kleines bisschen vertan. Ändert aber nichts daran, das es nur eine Größe des Kennzeichens gibt und die Verweigerung des Schildes für ein zugelassenes Fahrzeug auch rechtmäßig ist. Es geht um den Verdacht des Missbrauchs. Notfalls geht man zu einer anderen Zulassungsstelle und versucht es erneut und macht die selben Fehler nicht noch einmal.


- Falko - 04.09.2010

um genau zu sein, gibt es zwei kennzeichengrößen mit Gelb. Einmal das "normale" und dann das Käfer/Motorrad Ding, was immer noch bei mir hinten dran hängt....