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HU Rückdatierung wird abgeschafft - Druckversion

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+--- Thema: HU Rückdatierung wird abgeschafft (/showthread.php?tid=59106)

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- Holli - 31.10.2011

Zitat:Original von Anniversary

Also am Besten zur Zulassungsstelle - zulassen und dann ab zum Tüv

Wenn der TÜV schon abgelaufen ist gibt es aber keine erneute Zulassung, oder? Deshalb muss man ja erst zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle.


- Anniversary - 31.10.2011

Natürlich kannst Du das Fahrzeug ZULASSEN - Du bekommst halt bei der Zulassung kein
TÜV Babberl - aber Du hast den Nachweiß der Versicherung und dass das Fahrzeug versteuert ist.
Dann zum TÜV (möglichst mit Termin - macht sich immer gut wenn man angehalten wird).
Der Tüv verpasst Dir dann das Babberl und alles ist gut.

Gruß
Walther

Ein Fahrzeug ist solange zugelassen wie Steuer und Versicherung bezahlt sind. Nur ohne TÜV ist es halt
im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu bewegen. Außer zu Fahrten zum TÜV.

Wenn z.B. die Steuer oder die Versicherung nicht bezahlt wurden, dann wird auch nur das Steuer BIGGERL
angekrazt - das TÜV Biggerl bleibt dran - denn Tüv hat das Fahrzeug ja solange das Biggerl gilt.

Edit wegen Nachtrag.


- Anniversary - 31.10.2011

Das sagt eigentlich alles:

"wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Gruß
Walther


.....VORAB erteilt....


- Holli - 31.10.2011

Zitat:Original von Anniversary
Natürlich kannst Du das Fahrzeug ZULASSEN - Du bekommst halt bei der Zulassung kein
TÜV Babberl -

Na, die Zulassungsstelle möchte ich sehen, wo man ohne gültige HU ein Fahrzeug wieder zulassen kann. Da könnte ich mit dem nächsten US-Import Auto hin und sagen "Ach ja, ich fahre auch gleich noch zum TÜV. Und dann werden die roten Blinker auch ganz bestimmt umgebaut. Und der ganze Rest auch."

Zitat:Original von Anniversary
...aber Du hast den Nachweiß der Versicherung und dass das Fahrzeug versteuert ist.

Zum Zeitpunkt der Zulassung hast du keinen Nachweis über die KFZ-Steuer. Der Bescheid kommt erst ein paar Tage später vom Finanzamt. Und nach einer Abmeldung bekommst du einen neuen Bescheid und zu viel bezahltes Geld zurück.

Zitat:Original von Anniversary
.....VORAB erteilt....

Das bedeutet eher, das Fahrzeug war schon einmal mit diesem Kennzeichen zugelassen.


- Faceman - 31.10.2011

Das mit der Rückdatierung hat mir mein TÜV-Mann auch gesagt, deshalb habe ich keinen Stress mehr gemacht, im Oktober noch zum TÜV zu müssen, reicht auch im April und dann wird nicht mehr rückdatiert, sagte er. Habe allerdings nicht gefragt, was die HU kommendes Jahr dann mehr kostet...