Corvetteforum Deutschland
Zulassungsbehörde - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7)
+--- Thema: Zulassungsbehörde (/showthread.php?tid=62177)

Seiten: 1 2 3 4


- Medicus - 23.03.2012

... hier mal Auszüge auf dem Paragraphendschungel:

Bauartgenehmigung der Lichtanlage

Leuchten müssen lt. StVZO eine Bauartgenehmigung haben.
-entweder eine Bauartgenehmigung gem. §22a StVZO (Wellenlinie+Buchstabe+Zahl)
-oder eine EG-Typgenehmigung (kleines e+Zahl in einem Rechteck)
-oder eine ECE-Genehmigung (grosses E+Zahl in einem Kreis)
-oder eine Bauartgenehmigung im Einzelfall gem. ý11ff. FzTV (gibt's fast nie)

Bei Importfahrzeugen (Fahrzeuge die im Ausland hergestellt wurden und keine EG-Typgenehmigung haben), kann der Sachverständige bei der Abnahme die "Etwa-Wirkung" der Leuchten gem. §22a Abs.3 feststellen (ausgenommen bei Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, Nebelscheinwerfern und Rückstrahlern; da ist ein lichttechnisches Gutachten erforderlich).
Voraussetzung für die "Etwa-Wirkung" ist zumindest ein ausländisches Prüfzeichen z.B. DOT (heisst übrigens Department of Transportation = amerikanisches Verkehrsministerium).

Rote Blinker hinten sind an Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1970 zugelassen wurden, erlaubt. Für Fahrzeuge, die später zugelassen wurden, ist eine Ausnahmegenehmigung (von der Behörde) erforderlich. Diese wird jedoch heute nicht mehr erteilt .Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin.
Die Feststellung der "Etwa-Wirkung" und Ausnahmegenehmigungen werden im Fz-Brief eingetragen.

Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger Geiger

Ausnahme also nur noch bei "unzumutbaren" Kosten oder Auswand - ist die Frage, ob das bei ner C4 so ist.... Frage


- Peter Rumann - 23.03.2012

Hi Medicus,


"Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin."

Das ist ja bei meiner der fall,die Ausnahmegenehmigung wurde ja 1990 erteilt,ist ja auch so im Schein vermerkt.

Es heißt ja immer "Die sitzten am längeren Hebel " ,aber soll man sich das alles immer nur gefallen lassen,was für möglichkeiten habe ich wenn die stur bleiben ?

Dienstaufsichtbeschwerde ?

50 Euro in die Kaffeekasse ?

357 Magnum ?

Bin mal gespannt,fahre demnächst mal vor,denke ich werde mich echt zurückhalten müssen.
gruß Peter


- JR - 23.03.2012

Kann Dir nur zwei Sachen empfehlen:

- Freundlichkeit
- Bestimmtheit

Darüber hinaus habe ich in solchen Fällen auch schon gute Erfahrungen mit den zuständigen Stellen im Regierungspräsidium gemacht, die teilweise richtig kompetent waren.

Die haben dann den Mitarbeitern von der Zulassungsstelle erklärt, was warum geht und was nicht.

Gruß

JR


- maseratimerlin - 23.03.2012

Wie von JR beschrieben, ist der richtige Weg.

Gruß

Edgar


- C-556 - 23.03.2012

Ich bin sogar mit den einschlägigen Gesetzestexten aufgetaucht, bin freundlich aber bestimmt gewesen und die waren so gepisst, dass ich am Ende das größte Kuchenblech aus dem Regal bekam....


- TommyW. - 23.03.2012

Hier wollten Sie letzten Monat, als ich meine neue C 6 GS zugelassen habe,
die hinten kleine Kennzeichen eingertragen hat (warum auch immer), mir eine
kurze Nummer mit 1 Buchstaben und einer Zahl verpassen, ich hatte aber
schon ein TW Kennzeichen mit einer Zahl reserviert. "Das passt da nicht
drauf" wurde mir gesagt. "Dann nehmen wir ein Kleinkraftradkennzeichen" habe ich
gesagt. "Das kostet 150 Euro Ausnahmegenehmigung" sagen die. Ich:"Ich habe schon
3 Fahrzeuge mit KKR-Kennzeichen und noch nie etwas bezahlt" "Dann könnte ich das Kennzeichen
nicht bekommen" Letztendlich habe ich gesagt, wenn er das Geld unbedingt nehmen wolle
dann solle er das tun. Schlussendlich kam er mir hinterher, als ich schon wieder am Schalter sass
und sagte, es wäre doch schon alles eingetragen und genehmigt. Vielleicht hat er geschaut,
wie viele Fahrzeuge ich sonst noch im Kreis angemeldet habe, ich weiß nicht.

Dir kann ich nur raten, Dich nicht abwimmeln zu lassen. Wie die anderen schon geschrieben
haben, höflich aber bestimmt. Vor allen Dingen wenn es Dir nicht auf einen Tag
ankommt mit der Zulassung hast du immer gute Karten. Wenn du unter Stress zulassen musst
weil du mit demAuto am nächsten Tag in Urlaub fahren willst sieht es immer schlechter aus.
Und ich würde mich auf die Besitzstandsregel berufen, was einmal eingetragen ist kann nicht
einfach übergangen werden. Damit würde ich in letzter Konsequenz auch zur nächsthöheren
Stelle gehen.

Grüße vom Tommy


- Frankie.bfh - 23.03.2012

Zitat:Original von Peter Rumann
"Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin."

Das ist ja bei meiner der fall,die Ausnahmegenehmigung wurde ja 1990 erteilt,ist ja auch so im Schein vermerkt.

Es heißt ja immer "Die sitzten am längeren Hebel " ,aber soll man sich das alles immer nur gefallen lassen,was für möglichkeiten habe ich wenn die stur bleiben ?

Dienstaufsichtbeschwerde ?

50 Euro in die Kaffeekasse ?

357 Magnum ?

Bin mal gespannt,fahre demnächst mal vor,denke ich werde mich echt zurückhalten müssen.
gruß Peter

peter,
falls noch nicht geschehen: frag mal fix bei der zulassungsstelle nach, wo die vette vorher lief.
die könnten das original der ausnahmegenehmigung im aktenschrank haben. bei mir ist das so,
ich selbst hab nur ne kopie.
viel glück!
frankie


- MrGreen - 23.03.2012

Zitat:Original von Medicus
Rote Blinker hinten sind an Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1970 zugelassen wurden, erlaubt. Für Fahrzeuge, die später zugelassen wurden, ist eine Ausnahmegenehmigung (von der Behörde) erforderlich. Diese wird jedoch heute nicht mehr erteilt .


Das ist auch nicht ganz richtig. zB bei einem Dodge Charger, 1973, bei dem die Rückleuchten eine Einheit bilden, und eine Umrüstung somit fast unmöglich bzw. unzumutbar ist, geht das schon. (Selbst in Neuss!). Auch heutzutage. Jedoch praktisch nicht mehr für Autos aus den 80ern oder gar jünger


- Peter Rumann - 23.03.2012

Hi Frankie,ja,das ist noch ne Idee,habe zwar schon wie oben geschrieben im Regierungspräsidium angerufen,ohne Erfolg,aber auf der Zulassung wo sie vorher gemeldet war noch nicht,das Auto war ja über den Winter abgemeldet und der Verkäufer hat sie dann erst anfang März wieder zugelassen weil er sie verkaufen wollte.
Gute Idee,Danke
gruß Peter


RE: Zulassungsbehörde - shotgun - 24.03.2012

Mit den kleinen Nummernschilder glaube ich schon lange an Regimewilkür.Bestes Beispiel hierfür ist meine ehemalige C5. Während ich vorne mit einem Kuchenblech rumfahren musste,sah ich in meiner Stadt öfter eine 2. C5 mit kleinem Schild vorne.Ich habe mit dem Fahrer gesprochen und siehe da, er ist ein Bekannter eines Amtsmitarbeiters.Das sagt doch alles! Schlimmer wie bei Sadamm und Gadaffi zusammen!!!