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Kauf C5 Convertible - Druckversion

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RE: Kauf C5 Convertible - dersuchende - 30.09.2012

Zitat:Original von Black c4
Frag mal so ,um wieviel würde den die bei euch über den Tisch gehen,bzw. wieviel wär sie wert.?
Noch eine Frage hoffe nicht zu peinlich aber denk das Verdeck ist nicht elektrisch oder dumdidum

Elektrisches Verdeck gibt es nicht, Ewald. Ist noch ein Männerauto! Feixen
Und für Dieters C5 kommst Du etwas zu spät, ist die Tage verkauft worden (und die hat gebrüllt wie Sau! Yeeah!)

Die Frage nach einem Schwuchtels............Windschott war aber ironisch gemeint, oder? Großes Grinsen


Gruß, André Prost!




P.S. Finde die Farbkombi auch genial! OK!


- Black c4 - 30.09.2012

Hallo ,na da schau her ,laut deinen Aussagen,stimmt ja vieles mit dem des Verkäufers nicht überein.
Felgen hab ich schon erfahren sind aus den USA und somit gibts keine eintragungen.
Aber Rückleuchten oder sidemarkers wiegen nicht so stark das man darüber reden sollte oder siehst du das schon als wichtiges Verhandlungsdetail?
Sollte die 10 Stelle sein bei der Fahrgestellnummer welches baujahr oder,denjk aber doch das weil erst 2002 zugelassen,das es eine 2001er ist,aber wie gesagt ,Kontrolle ist besser.
Bedanke mich aber bei dir für die nötigen Tipps .
Lg Ewald


- Black c4 - 30.09.2012

Welches Sportfahrwerk meinst den ,das Z51 ,anscheinend sollten das die EU Modelle ja Standard haben und wie erkennst das auf den fotos ?
Lg


- jo80 - 30.09.2012

@GFoL,

was soll an den Sidemarkern, Rückleuchten und Frontblinkern illegal sein Frage? Ich würde das Auto als unverbastelt bezeichnen, mit Außnahme der Felgen, aber die originalen gibt's ja dazu.

Für mich ein gutes Fahrzeug, aber besser mal live anschauen.

Gruß Jo


- GFoL - 30.09.2012

Die verbauten "rot-weißen" Rückleuchten sind nur als Schlusslicht/Bremslicht/Rückfahrscheinwerfer Kombination zulässig. Eine Verwendung als Blinklicht ist rechtswidrig. Auch muss das Leuchtmittel umgearbeitet oder aber ein nicht zulässiges Leuchtmittel verwendet werden um sie überhaupt zum laufen zu bekommen.

Sidemarker haben in Europa "gelb" zu leuchten, es sei denn, sie sind Bestandteil der Schlussleuchten. Zudem bedarf jegliche Beleuchtungseinrichtung einer E-Prüfnummer. Beides liegt nicht vor.

Frontblinker bedürfen ebenso eine E-Prüfnummer. Die hier verwendeten Klarglas-Blinker haben nach meiner Einschätzung bestenfalls eine amerikanische Kennzeichnung.

Auf den Auspuff bin ich gar nicht weiter eingegangen. Meiner Kenntnis nach ist einzig die Supersprint-Anlage mit ABE zulässig, möchte mich da aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Früher eingetragene B&B Anlagen dürften heute nur noch mit großen Verrenkungen legalisierbar sein...


- jo80 - 30.09.2012

Bei den äußeren Rückleuchten gelbe Birnen rein als Blinklicht.
Seit wann leuten die Sidemarkers, müssen doch eh abgeklemmt werden.
Ich hab ne US-C5 mit gelben Frontblinkern, und ich bezweifle, dass die ein E-Prüfzeichen haben. Geh aber gleich mal nachschauen.
Und ja, meine wurde in D zugelassen.

Gruß Jo


- jo80 - 30.09.2012

So hab nachgesehen: Frontblinker (gelb) haben kein E-Prüfzeichen. Die gelben Sidemarker auch nicht.

Gruß Jo


- GFoL - 30.09.2012

Zitat:Original von jo80
Bei den äußeren Rückleuchten gelbe Birnen rein als Blinklicht.

Das ändert nichts daran, dass sie so verwendet illegal sind. Vergleiche mal die E-Prüfnummer der rot-weißen mit den rot-gelben. Auch gibt es meiner Meinung nach keine gelben Birnen mit gegenüberliegenden Pins. Gelb beschichtete Birnen haben in der Regel versetzte Pins und passen so nicht in die werkseitigen Fassungen.

Zitat:Seit wann leuten die Sidemarkers, müssen doch eh abgeklemmt werden.

Nein. Die EU C5 hat sowohl vorne als auch hinten Seitenbegrenzungsleuchten "gelb". Dies ist auch zulässig.

Zitat:Ich hab ne US-C5 mit gelben Frontblinkern, und ich bezweifle, dass die ein E-Prüfzeichen haben. Geh aber gleich mal nachschauen.
Und ja, meine wurde in D zugelassen.

Gruß Jo

Tja Jo, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder hast Du eine Ausnahmegenehmigung für dein Fahrzeug, einen Blinden Prüfer oder ein geschummeltes Gutachten.


- GFoL - 30.09.2012

Zitat:Original von jo80
So hab nachgesehen: Frontblinker (gelb) haben kein E-Prüfzeichen. Die gelben Sidemarker auch nicht.

Gruß Jo

Natürlich haben die gelben Sidemarker ein E-Prüfzeichen ab Werk. Dieses ist in der Mitte des Sidemarker auf Höhe des Leuchtmittels eingeprägt. Zum US Blinker siehe mein letzter Beitrag.


- Black c4 - 30.09.2012

Uii also ehrlich so genau wollte ich dann auch nicht alles wissen. Schnarchen
Fakt ist das was dran ist aber man über die Kleinigkeiten ,bis auf Felgen und Auspuff man darüber hinwegschauen kann.
Sagt mir mal einer was zum Fahrwerk ,was ist mit dem orig. ist das echt so schlimm?
Welches wird bevorzugt ,das Z51??