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- Scarbon - 08.07.2015

Zitat:Original von fani71
Bei Neuwagen nach 5 Jahren. Nachher 3 Jahren. Ab dem Alter von 8 Jahren des Auto folgt das Aufgebot zur Prüfung alle 2 Jahre.

Wenn man Glück hat dauerts 3 Jahre bis zum Aufgebot. Je nach Auslastung der Kontrolle.

Nach erfolgreicher Kontrolle darf man das Auto innerhalb eines Jahres verkaufen ohne dass eine Prüfung fällig wird. Nach Ablauf eines Jahres muss der Käufer gleich zur Kontrolle Richter

Stimmt so nicht ganz. 1. MFK ist nach 4 Jahren ab 1. Inverkehrsetzung, danach 3 Jahre und dann alle 2.

Je Nach Kanton kann ein Fahrzeug auch nach 1.5 Jahre eingelöst werden. Es muss einfach noch eine gültige MFK haben also sie darf nicht Ueberfällig sein.

Grüsse Marcel


- Reckwem - 08.07.2015

Ohne den Thread jetzt zum TÜV/MFK oder sonstigem verwässern zu wollen:

Meine eben erworbene C3 hat seit letzten Donnerstag neuen französischen TÜV ohne Beanstandungen.
Samstag nächste Woche steht sie bei mir zuhause, bekommt Kurzzeitkennzeichen und muss dann übernächste Woche zur Vollabnahme beim hiesigen TÜV! Kopfschütteln

Willkommen im vereinten Europa!

CU Hallo-gruen
Markus