Standgeräusch Eintragung - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Standgeräusch Eintragung (/showthread.php?tid=85216) Seiten:
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- JR - 21.10.2015 Dann müsste bei einer Eintragung von 4.300 U/min die Nenndrehzahl aber bei 8.600 U/min liegen. Ich vermute, das überforderte den LS1 doch etwas. Müsste die richtige Drehzahl gemäß Messvorschrift dann nicht bei 2.700 U/min liegen. Gruß JR - Molle - 21.10.2015 Das Standgeräusch wird normalerweise gemessen be 3/4 der Nenndrehzahl. - andreas.rf - 03.11.2015 Der Nahfeldgeräuschwert unter U.1 wird immer bei dreiviertel Nenndrehzahl gemessen, egal ob da nun in der Zulassungsbescheinigung diese Messdrehzahl unter U.2 eingetragen ist oder nicht. Der Wert U.2 entspricht immer der dreiviertel Nenndrehzahl. Bei höher drehenden Motoren, wie bei den meisten Motorradmotoren, gilt halbe Nenndrehzahl. Gemessen wird in 50cm Abstand in 45 Grad Winkel zum Endrohr. Diese Messung ist nur eine reine Vergleichsmessung um grob und schnell feststellen zu können, ob das Fahrzeug wesentlich zu laut ist oder nicht, etwa bei ner Polizeikontrolle oder bei der HU. Denn hier gilt eine Messtoleranz von 5 dB, was in etwa 50 % Lautstärkenänderung entspricht. Also nicht zu verwechseln mit dem Schalldruck, der sich bereits bei +- 3 dB verdoppelt oder halbiert. Gesetzlich maßgeblich ist jedoch der Fahrgeräuschwert unter U.3 und der kann nur durch ne Fahrgeräuschmessung ermittelt werden. Das heißt 50 km/h, dann 20m durchbeschleunigen im zweiten und dritten Gang, Messergebnis ist dann der Mittelwert. Der Geräuschpegelmesser steht nach 10m Beschleunigungsstrecke in 7,5 Meter seitlicher Entfernung zur Messstrecke. Gruß Andreas |