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Neu hier und schon Probleme... - Druckversion

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- man-in-white - 16.01.2004

Ist die Motorhaube evtl. gerissen?
Da die Haube ja vorne angeschlagen ist besteht die Möglichkeit, daß auch die Scharnierbefestigung was abbekommen hat - dann unbedingt tauschen. Hatte ich mal beinem Citroen BX, ebenfalls mit KST- Motorhaube, aber hinten angeschlagen. Die Werkstatt hat sich geweigert zu reparieren, gebrauchte war nicht so teuer.

Sprich noch mal mit dem Gutachter und äußereBedenken, das Du die Haube ja evtl. bei 280 Sachen verlieren könntest.
Frank


- Manni - 16.01.2004

Hallo Christian,

herzlich willkommen hier im Forum erst einmal - auch unter diesen widrigen Umständen. Ich stelle mal hier die provokante Frage: Wenn der Rahmen und Fahrgestell in Ordnung sind und nur Neuteile verbaut werden, ist das dann überhaupt ein Unfallwagen?


- Goofy - 16.01.2004

@Manni
Ich habe da ein Urteil gefunden was die Sachlage recht gut wiedergibt:

OLG München
2002-07-12
21 U 1608/01
Rechtsbereich/Normen: § 89 a HGB
Einstellung in die Datenbank: 2002-09-17
Bearbeitet von: Martina Seipelt

Arglistige Täuschung beim Unfallwagenkauf

Wer beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs frühere Unfallschäden verharmlost oder erkennbar nahe liegende Schäden dem Käufer gegenüber nicht erwähnt, macht sich wegen "arglistiger Täuschung" schadensersatzpflichtig.
Dies zumindest entschieden die Richter des OLG München zu Gunsten eines Autokäufers. Dieser war vom Verkäufer zwar darüber informiert worden, dass es sich bei dem Objekt der Begierde um einen Unfallwagen handele, gleichzeitig war ihm jedoch versichert worden, es seien lediglich Blech- und Glasschäden entstanden. Als sich später herausstellte, dass der Wagen auch einen Rahmenschaden erlitten hatte, klagte der Mann. Mit Erfolg. Der Verkäufer habe direkt nach dem Unfall die Fotos von dem Fahrzeug gesehen und somit über den Rahmenschaden Bescheid wissen müssen. Allein der Umstand, dass dieser Schaden vollständig und sachgerecht repariert worden sei, spiele für den Schadensersatzanspruch keine Rolle.

Gruß Thomas


- Frank the Judge - 16.01.2004

Ich glaube, Manni meinte das auch so.
Zitat:Wenn der Rahmen und Fahrgestell in Ordnung sind
Grüße


- Goofy - 16.01.2004

Da habe ichl mal wieder auf dem Schlauch gestanden. besoffen


- JR - 16.01.2004

Hierzu ein paar Links:

Wann ist ein PKW nicht mehr "unfallfrei"?

unfallfrei ist nicht garantiert unfallfrei

trotz Bagatellschaden immer noch unfallfrei

das ganze nochmal aus Schweizer Sicht

Im Ergebnis genauso schlau wie vorher auch!

mit schon lange nicht mehr unfallfreiem Gruß

JR


- Corvette-1111 - 16.01.2004

Hi CMS,

denke bei der "Abrechnung" daran, dass Dir ein adäquater Leihwagen zusteht. Wenn Du den nicht in Anspruch nimmst, steht Dir von rechts wegen pro Werkstatt-Tag ein Betrag von 91 Euro für eine Corvette zu.

Ich würde also an Deiner Stelle den Opel-Leihwagen aus der eigenen Portokasse bezahlen und auf Nutzungsausfall der Corvette bestehen.

Wenn es sich um eine offizielle GM-Vertretung handelt, in der Deine Vette zur Reparatur steht, sollten die noch mal mit dem Sachverständigen sprechen, damit die Haube getauscht wird. Halte ich doch für sicherer!!


- CMS - 16.01.2004

Hallo nochmal und erstmal vielen Dank an alle, die mir was geschrieben haben.

Zitat:denke bei der "Abrechnung" daran, dass Dir ein adäquater Leihwagen zusteht. Wenn Du den nicht in Anspruch nimmst, steht Dir von rechts wegen pro Werkstatt-Tag ein Betrag von 91 Euro für eine Corvette zu.


Oh je. Das Auto steht mindestens zwei bis drei Wochen in der Werkstatt. Das wären dann 3x5x91 = über 1300 EUR.

Leider hab ich in meinem Schock schon den Mietvertrag für diesen Opel-Wagen unterschrieben. Gibt es eine Möglichkeit das im Nachhinein zu ändern?

Woher hast du die 91 EUR/Tag oder wie kommt man darauf?

Das nutzen die wohl voll aus, das man ahnungslos ist und ziehen einen über den Tisch. Hätt ich mir ja denken können...

Chriss


- Corvette-1111 - 16.01.2004

Den Tagespreis kannst Du sowohl beim ADAC wie auch bei Deiner Versicherung nachfragen.

Wenn Du den Leihwagen nicht mit der Versicherung abrechnest, hast Du doch kein Problem. Du bezahlst den Leihwagen aus eigener Tasche und kannst die Standzeit Dir vergüten lassen.

Im Gutachten muß der Vermerk sein, wie lange die Reparatur dauert. Das ist dann die Berechnungsgrundlage für die Nutzungsausfallentschädigung.


- JR - 17.01.2004

Hallo Jochen,

den Meriva aus der eigenen Tasche bezahlen kann teuer werden. Hier ist nicht die Rede von Preisen für Werkstattersatzwagen sondern von Unfallersatzwagen; und da langt "ihr freundlicher Opel-Händler" richtig zu. Ich glaube nicht, dass dafür € 91,-/Tag reichen.

Chriss, ich empfehle Dir, am Montag mal zu den Herren in gelb/grau zu gehen und Dir die Tarife sagen zu lassen.

Aber vorher eine Valium einschieben, es könnte sein, dass Du sonst dort die Kundenhalle umbaust.

Gruß

JR