US C7 v Armee mit D Kennzeichen ? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: US C7 v Armee mit D Kennzeichen ? (/showthread.php?tid=86007) |
- MrGreen - 28.12.2015 Die Besatzer kriegen das in der Regel alles bezahlt... Und Steuern fallen bei einem Export nicht an, daher gibt es auch nichts zu erstatten. Frank, das war schon immer so. Solltest Du künftig vielleicht nicht mehr so an die große Glocke hängen.. - malayka - 28.12.2015 Das war jetzt nicht an die große Glocke gehängt. Ich hatte die Autos immer offiziell gekauft und ganz normal zugelassen. Da waren aber beides Deutsch-Amerikaner, die aus den USA heimkamen. Einer war ein alter Pilot, der zweite ein Glücksritter, der hatte die Vette damals von David Copperfields (der Zauberer) Fuhrpark gekauft. Frank - Hermann - 28.12.2015 Zitat:Original von MrGreen Die Besatzung Deutschlands durch die Siegermächte des zweiten Weldkriegs endete 1955. - Günter C7 - 28.12.2015 Hermann, you made my day. - MPF - 28.12.2015 Zitat:Original von Hermann Für drei Baujahre C1 ausreichend. Für die C7 wirds jedoch knapp... - KSamanek - 28.12.2015 Aber mal zum Ausgangsthema: Da der Verkäufer die C7 neu beim Händler in USA gekauft und dann exportiert hat, müsste er doch eine Steuererstattung in USA bekommen, wenn er nachweist, dass das KFZ exportiert und hier verzollt und versteuert wurde, oder? Sowas kann man beim oder kurz nach dem Kauf über den Händler normalerweise machen. Frage ist nur, ob das nach 1,5 Jahren noch geht? - MrGreen - 28.12.2015 Falls du von der sales tax sprechen solltest... Die fällt gar nicht erst an wenn ein Fahrzeug direkt in den Export geht. - vc4rider - 28.12.2015 Ich kenne das auch nur wie Oliver es beschrieben hat mit den 12 Monaten. Habe aber gerade nochmal auf zoll.de nachgesehen: Zitat:Original von Zoll.de Was für den Vorposter evtl. von Wichtigkeit ist: Zitat:Original von Zoll.de Aufgrund des letzten Absatzes, sollte der Post meiner Meinung nach editieren werden Gru Alex - malayka - 29.12.2015 Bei mir war damals alles legal abgelaufen (denke ich mal). Die Fahrzeuge hatten ja auch beide dann deutsche Papiere und eine Zollbescheinigung. Außerdem sind beide Käufe über 10 Jahre her gewesen und wären, selbst im Falle eines nicht legalen Kaufes, mittlerweile verjährt. Frank - Firefield - 29.12.2015 Zum Thema Kennzeichen. Die US Streitkräfte hier in Wiesbaden haben damals erst HK oder AF mit Nato Stern auf dem Kennzeichen bekommen. Da man aber gleichermaßen auch ein X auf das Kennzeichen machen kann (Erkennbarkeit), werden nun Wiesbadener Nummern als sog. "Anscheinskennzeichen" ausgegeben. Die sollen den deutschen ähnlich sehen, bedeuten aber nicht das der Wagen angemeldet ist oder getüvt wird vom unserem TÜV |