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Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Druckversion

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RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - jpo88vettec4 - 26.09.2019

Hallo Forumsmitglieder,

sorry falls ich mit meinem Beitrag jemanden auf die Fü?e getreten bin
Die meisten Bilder habe ich (öffentlich zugänglich) hier kopiert:
https://www.corvette-freunde-kurpfalz.de/...index.html
https://www.corvetteforum.de/showthread.p...effen+2019
Die solltet ihr dann besser auch löschen.

So ganz verstehe ich die Aufregung nicht, ihr fahrt doch Eure Fahrzeuge in der Öffentlichkeit mit diesen Kennzeichen und stellt sie sogar auf Treffen aus.

@C-3 Mike: Ich bin schon seit langem Forumsmitglied mit dem Namen jpo88vette, leider funktioniert der Account nicht mehr, auch nach Rücksetzen des Passworts. Deshalb habe ich heute einen neuen Account erstellt. Die Vorstellung werde ich nachholen.
-> https://www.corvetteforum.de/showthread.php?tid=99415

Eigentlich wollte ich nur vom Halter der C4 mit Kennzeichen KA OK 93 H wissen, ob er eine Ausnahmegenehmigung hat.

Nachdem es offensichtlich so viel Ärger und und Unmut erzeugt, könnt ihr den Thread auch gerne wieder löschen.

Gruß Jürgen


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Tim11 - 26.09.2019

Ausnahmegenehmigungen für vorne gibt es so eigentlich nicht. Es gibt ein Formular für die Ausnahmegenehmigung hinten. Da steht aber leider explizit "hinten" drin und da ist meine Zulassungsstelle (Mainz-Bingen) damals drüber gestolpert. Hatte es schon fast geschafft und man wollte mir das kleine für vorne geben (habe die maximal passenden Größen sogar im Fahrzeugschein stehen, sodass nur ein LKR Schild geht...), aber dann ist der Zulassungsstellenleiter leider doch noch ans Telefon gegangen und hat gesagt "gibt's nicht".
Rechtlich sitzt die Zulassungsstelle auch am längeren Hebel. Du bist verpflichtet ein den üblichen Regeln entsprechendes Schild zu verwenden. Dabei ist auch eingeschlossen, dass du ggf. Umbaumaßnahmen durchführen musst, um ein entsprechendes Schild zu befestigen, wobei die Kosten da verhältnismäßig sein müssen.
Verhältnismäßig ist dabei natürlich ein dehnbarer Begriff, aber in der Regel kann man immer eine günstige Lösung finden, die zwar dann scheiße aussieht, aber funktioniert. Damit bist du vollkommen dem Wohlwollen oder Nichtwollen der Zulassungsstelle ausgesetzt.

Manche von uns haben mehr Glück, andere weniger...


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - mark69 - 26.09.2019

Sorry, es steht nirgends im Gesetz, dass es keine Ausnahmegenehmigungen für vordere Kennzeichen geben kann. Das ist einfach Unsinn.

Sogar das RP Karlsruhe hat schon mindestens eine erteilt.

Woher ich das weiß?

Ich habe eine.

ABER es war harte Arbeit, den Amtsschimmel zu überzeugen, dass auf dem Zettel "vorne und hinten" stehen muss und nicht nur "hinten". Und es ist auch schon über 20 Jahre her. Das Gesetz hat über Ausnahmegenehmigungen hat sich seit dem jedoch nicht geändert.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - daabm - 27.09.2019

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html
Soll heßen: Das sogenannte LKR-Kennzeichen kriegen eigentlich nur Traktoren und Unimogs... Dämlich im Gesetzestext: "Größtmaß" suggeriert "höchstens". Gemeint ist aber "genau" - und so wird es von den Zulassungsstellen auch ausgelegt.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Legend32 - 27.09.2019

Bei mir war es so, dass der Leiter unserer Zulassungsstelle selbst gegooogelt hat und dort natürlich Bilder mit kleinen Kennzeichen gefunden hat. Da macht es keinen Unterschied, ob man solche Bilder aus dem Internet selbst mitbringt. Und ich glaube kaum, dass jemand auf den gezeigten Fotos Post oder Besuch von Polizei oder einer anderen Behörde bekommt.
Ich selbst habe bei beiden C4en die kleinen Kennzeichen hinten und vorne bekommen (einmal für 50 Euro Gebühr, will ich es mal nennen).
Und bei der C5 fahre ich seit vielen Jahren vorne mit einem kleinen Kennzeichen herum, dass ohne Siegel (also Zulassung) ist. Auch nach mehreren Blitzerfotos über die gesamte Zeit hinweg, gabe es nie Extrapost wegen diesem ungesiegelten kleinen Kennzeichen.

Bei der Zulassungsstelle muß man einfach nur Überzeugungsarbeit leisten und hartnäckig bleiben.

Grüße
Ralph


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - flashy - 27.09.2019

Bei uns im Landkreis gibt es mindestens 3 Zulassungsstellen. Vielleicht hast du ja die Möglichkeit zu wechseln...


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - RainerR - 30.09.2019

Fahr doch, wie so mancher hier im Forum, ohne vorderes Siegel. Die Ahndung, solltest du tatsächlich auffallen, scheint gering zu sein.

Gruss RainerR


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - jetztmitvette - 30.09.2019

(30.09.2019, 12:29)RainerR schrieb: Fahr doch, wie so mancher hier im Forum, ohne vorderes Siegel. Die Ahndung, solltest du tatsächlich auffallen, scheint gering zu sein.

Gruss RainerR

Ich meine, die Gebühr im Bußgeldkatalog dafür waren 25,- Euro, aber ich finde die Stelle so schnell nicht. Ich würde aber auch empfehlen, das gestempelte Kennzeichen (Kuchenblech) zusätzlich im Fahrzeug mitzuführen, damit im Zweifelsfall die Weiterfahrt nicht untersagt wird. Ist mir auf jeden Fall sicherer.

Grüße Thomas


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - RainerR - 30.09.2019

Da hast du recht, Thomas, das ist besser

Gruss RainerR


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - JR - 30.09.2019

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."

Habe deswegen ein wenig editiert.

Gruß

JR

PS: Nur der guten Ordnung halber, das bezieht sich ausdrücklich NICHT auf den Threadstarter.