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1968er bei Ebay. - Druckversion

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+--- Thema: 1968er bei Ebay. (/showthread.php?tid=9947)

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- JR - 15.04.2004

Kommt mir auch höchst merkwürdig vor!

Der offizielle Grund für das Entfernen des Autos aus eBay ist das falsche Listing bei Automible, BMW, Z-Serie.

Das sollte wohl "versehentlich" passiert sein, ist aber wohl eine ganz gute Masche, denn wenn man das Auto so verkehrt einstellt (jeder, der über den Suchmodus geht, findet es trotzdem!) hat man immer einen guten Grund, das Auto jederzeit wieder rauszunehmen.

Für mich stinkt die Sache ganz einfach, das passt alles nicht zusammen.

So günstiger Preis, seltsame Location-Kombination, falsche Kategorie ...

IMHO, da versucht einer zu behumsen! Da führe ich noch nicht mal für umsonst hin, weil es mit sehr sehr großer Wahrscheinlichkeit vergebens wäre.

mit vorsichtigem Gruß

JR


- lippifax - 15.04.2004

@Frank Dragun

Mir lag es fremd den Verkäufer als Kriminellen hinzustellen, aber alleine die Art wie die Auktion verlaufen ist und die Art der Email haben mich vorsichtig machen lassen.

- Die Aktion wurde mit den Hinweis "Nur für ausgewählte Bieter" angelegt mit einer Laufzeit von 3 Tagen, wobei die Auktion 1 Tag vor Ende abgebrochen und wieder neu eingestellt wurde.

- Die schon geführten Auktionen des vermeintlichen Verkäufers waren immer nur MickeyMouse-Beträge (oder MickeyMouse Tassen wenn ich mich recht errinnere) im Wert um die 10-15 Eur und dann plötzlich eine Vette? (ok muss nichts heissen, aber a bissi komisch ist es schon)

- Eine Wortgleiche Email zu bekommen, vor der sogar in Planetopia/Motortalk-forum gewarnt wurde (Ob das wirklich gesendet wurde, kann ich aber nicht bestätigen, da ich die Sendung selber nie gesehen habe)

- Die Email wurde von einer anderen Email-adresse versandt, als in der Promotion stand (ok manche Leute haben 2 EMail adressen, muss also nicht unbedingt eine betrügerische Absicht dahinter sein)

- Auf meine Anfrage vor ca 24h ob ich die Vette in Verona besichtigen & gleich mitnehmen kann, hat der Verkäufer sich noch nicht gemeldet. (ok auch hier will ich nichts unterstellen, da nicht jeder seine Emails alle 10 min abruft)

Aber all diese kleinen Ungereimtheiten lassen meine Alarmsensoren ein bisschen aufhorchen, sodass ich bei diesem Verkäufer sicher nicht kaufen werde.

lg Manuel


- JR - 15.04.2004

@Frank und Lippifax

Entweder bin ich blind oder Ihr redet von verschiedenen Auktionen, aber nicht von der im obigen Link genannten!

Zitat:FRANK: da das Angebot regulär ausgelaufen ist


Zitat:EBAY: The seller ended this listing early because of an error in the listing
---------
Zitat:LIPPIFAX: Laufzeit von 3 Tagen, wobei die Auktion 1 Tag vor Ende abgebrochen wurde

Zitat:EBAY:
Ended: 13-Apr-04 21:18:28 BST
Start time: 12-Apr-04 18:07:31 BST

----------
Frage Frage Frage

Muss man das verstehen?
Zur Beurteilung der ganzen Chose siehe oben!

mit irritiertem Gruß

JR


- Wesch - 15.04.2004

Hallo

Habe gestern Abend im DSF genau diese Sendung , wo von gross angelegten Betrügereien gesprochen wurde, gesehen.
Auch werden innerhalb Deutschland gestohlene Fahrzeuge, meist von Vermietern, angeboten und verkauft.
Bei geliehenen Wagen haben die Diebe sogar Papiere dabei.
Es wurden angeblich kürzlich sogar 900 blanko KFZ Briefe gestohlen, so dass die Diebe sehr gut gefälschte Papiere zulegen können, wodurch der Käufer einen gewissen Schutz hat, wenn er gutgläubig diese Wagen aufkauft. Hier zählt anscheinend der Originalbesitz des Bestohlenen nix mehr.
Ich kann diese Rechtsprechung nicht verstehen.
Also, bei Schnäppchen und Geldübergaben auf dubiosen , neutralen Gelände usw, aufpassen und vielleicht Vorsorge tragen.

MfG. Günther


- dawed - 15.04.2004

ein bisserl OT:
Zitat:Da ich jetzt schon meine Suche auf fast ganz Europa ausgeweitet habe

Schau doch mal hier in der Schweiz, z.b www.autoscout24.ch, da hats einige C3's drinn...

Oder wie wärs mit dieser:
https://www.corvettes.ch/zuverkaufen.php

Gruss aus der Schweiz

Daniel


- Frank the Judge - 15.04.2004

Zitat: Hier zählt anscheinend der Originalbesitz des Bestohlenen nix mehr.
Ich kann diese Rechtsprechung nicht verstehen.
An gestohlenen, unterschlagenen, etc. Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Der rechtmäßige Eigentümer ist da sehr gut geschützt. Nur der Käufer ist der dumme. Der muß den Wagen dann nämlich rausrücken und im Wege einer Zivilklage das Geld einfordern. Wenn er es denn bekommt. Wie war das mit dem nackten Mann und seinen Taschen?


- Frank the Judge - 15.04.2004

Zitat:Oder wie wärs mit dieser:
https://www.corvettes.ch/zuverkaufen.php
Für diese Kirmesbude 68.000 Franken Frage Kopfschütteln Kopfschütteln


- dawed - 15.04.2004

Zitat:Kirmesbude
Alles eine Frage des Geschmacks... war ja auch nur ein Beispiel... Jumping


- Frank the Judge - 15.04.2004

Nixx gegen Kirmesbuden, wenn der Preis stimmt. Darauf bezog sich mein Statement, nicht auf den Geschmack.

Wie sagte der bekannteste deutsche Philosoph Immanuel Kant? "Über Geschmack läßt sich nicht disputieren!"
Über Preisforderungen schon...


- Fredi - 15.04.2004

Zitat:Original von Frank Dragun
Zitat:Oder wie wärs mit dieser:
https://www.corvettes.ch/zuverkaufen.php
Für diese Kirmesbude 68.000 Franken Frage Kopfschütteln Kopfschütteln

der grösste Lacher ist folgender Satz:
Eine der schönsten Corvette Europas!

huldigen