Versicherungsabrechnung auf Gutachtenbasis - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Versicherungsabrechnung auf Gutachtenbasis (/showthread.php?tid=13002) |
- PassCor - 09.12.2004 eben noch gefunden (hilft nicht wirklich zum konkreten fall, aber dennoch informativ, denke ich: guckst du hier: https://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/erstattung_mehrwertsteuer.php mit noch zu begutachtenden grüßen norman - Goofy - 09.12.2004 Gut geschossen Fremder, aber zu langsam gezogen. Dieser Link wurde von mir bereits auf der vorherigen Seite am 24.11. eingestellt. Nix für ungut Thomas - Ralfi1 - 09.12.2004 Bei mir wurde im Auto eingebrochen, und mein Radio geklaut. Bei der Rechnung des neuen Radios haben Sie auch einfach die Mwst. abgezogen. Nur weil ich selbständig bin. Die VHV Versicherung ist doch auch selbständig, oder. Dann kann ich doch bei der Versicherung für mein Auto auch die Steuer abziehen, Mal sehen was Sie dazu sagen. - JR - 09.12.2004 Hallo Ralfi, wo ist das Problem? Du kaufst ein neues Radio, den Netto-Warenwert erstattet Dir die Versicherung, die MwSt erstattet Dir das Finanzamt. Damit sind Deine Ausgaben zur Gänze erstattet. Solltest Du nicht oder nur zum Teil vorsteuerabzugsberechtigt sein, erstattet Dir die Versicherung auch den Teil der Umsatzsteuer, den Du nicht vom Finanzamt bekommst. Somit auch wieder alle Ausgaben erstattet. Es gibt keinen Grund zu mit gut versichertem Gruß JR - Ralfi1 - 09.12.2004 Hi JR, das weiß ich auch, das ich das vom Finanzamt wieder.bekomme. War ja auch Ironisch gemeint, weil die Versicherun ja auch selbständig ist. Gruß Ralfi - Frank the Judge - 09.12.2004 Zitat:Dann kann ich doch bei der Versicherung für mein Auto auch die Steuer abziehenKannst Du leider nicht, da die Versicherung keine MWSt erhebt. Die erheben, bzw. müssen von rechts wegen, eine Versicherungssteuer erheben. Was für ein Zufall, dass die wie die MWSt die Höhe von 16% hat. Versicherungssteuer kannst Du als Vorsteuerabzugsberechtiger leider nicht zurückholen, im Gegensatz zur Mehrwertsteuer. Die Versicherung muß Dir allerdings die MWSt ersetzen, wenn das Radio in einem Deiner Privatwagen entwendet wurde (natürlich nur, wenn Du ein neues Radio kaufst). In diesem Fall ist Dein steuerlicher Status als Selbständiger völlig nebensächlich. Grüße - PassCor - 09.12.2004 @ goofy: wie kann man denn sooooooooo pingelig sein! da klaut man einen link von der vorgängerseite und wird dann auch noch öffentlich ertappt! sag mal hast du keine anderen hobbies? sorry! wahrscheinlich habe ich mir den link bei dir damals kopiert und dachte, ich hätte den jetzt in meinen favoriten gefunden. peace! mit verunsicherten grüßen norman p.s.: hast du noch irgendwo ein paar links zum reposten? - 68er - 22.12.2004 Zitat:Original von Vette1981er Das trifft aber auch nicht für alle Fälle zu: In meinem Beispiel: Auto wurde neu gekauft (mit MWSt.) und wäre nach einem Jahr und einem Totalschaden nur ohne MWSt. ersetzt worden wenn ich nicht ein Ersatzfahrzeug "mit Steuer" gekauft hätte! (Vorsicht Falle!) Ich kannte das Problem und konnte die Steuer retten. Und die betrug bei einem 20.000 Euro Fahrzeug rund 3000.- Euro. Das ist schon Geld. Hätte ich kein Ersatzfahrzeug gekauft - sagen wir mal, weil ich Lust am Autofahren verloren hätte - dann hätte ich der Steuer "ade" sagen können, obwohl ich die beim Neukauf gezahlt habe. Gruß an Eichel 68er - Vette1981er - 22.12.2004 Hallo 68er, bei Totalschäden wird im Allgemeinen der ortsübliche Wiederbeschaffungswert ersetzt. Du hast aber sicher recht, dass diese Regelungen nicht 100%ig durchdacht sind. Diese Märchensteuerregelung zielte darauf ab, dass die Mwst. nicht gezahlt wird, wenn das KFZ in Eigenregie repariert wird. Wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird, dann muss die Werkstatt die Mwst. ja auch an Onkel Eichel abstecken. Warum in aller Welt sollte sich dann ein Privatmann an der Mwst. bereichern??? Es ist ja seine eigene Entscheidung, ob er das Auto reparieren lässt oder nicht. Vereicherungstechnische Grüße Martin PS: Bei 100€ Einnahmen rücken die Versicherer ca. 94€ wieder für Schadenszahlungen raus. Ein bissle geht für die Verwaltung drauf..... und 1-2 Euro für Gewinn und Rücklagen sollten auch noch drinliegen. ( Gilt für die KFZ Sparte ) Es gibt natürlich Bereiche, in denen die Rechnung etwas anders aussieht - 68er - 22.12.2004 Zitat:Original von Vette1981er Bereichern kann sich ein Privatmann ja auch nicht. Der Privatmann hat im Falle eines Reparaturschadens zum Beispiel folgende 4 Möglichkeiten: 1. Er repariert nicht und rechnet auf Gutachtenbasis ab - dann fehlen ihm 16% seines Schadens, 2a. Er läßt reparieren gegen Rechnung - dann bekommt er sein Geld in voller Höhe, 2b. Er repariert selbst mit MWSt.-Ersatzteilen - dann bekommt er dier 16% seiner Ersatzteile, 2c. Er repariert mit Ersatzteilen für die er keine MWSt. nachweisen kann - dann fehlen ihm 16%. 2d. Er läßt reparieren mit z.B. eigenen Teilefür die er keine MWSt. nachweisen kann - dann bekommt er nur die Eine Bereicherung (zumindest nach meiner Rechtsaufassung) kann ich hier nicht erkennen. Es ist eher so. dass ihm Geld fehlt. Auf die 16% meines Schadens hätte man mich sitzen lassen, hätte ich nicht wieder ein entsprechend teures Fahrzeug mit MWSt. gekauft und auf mich angemeldet. Die Gründe dieser Regelung müssen woanders liegen. Grüße 68er |