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Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe! - Druckversion

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- Gil Speed - 12.12.2006

Auch mein Beileid...aber eine Corvette gehört unter keinen Umständen in eine Waschanlage.

Meine erste Frage wäre, wie hoch ist der Schaden? Lohnt sich der Aufwand oder wird der Spaß noch teurer? Habe mit einem A4 das selbe Theater gehabt...geholfen hat Folgendes:

Hersteller der Waschanlage und der Betreiberkonzern der Tankstelle ist nie der Selbe. Das heisst ich habe einen "Hebel" gegen den Hersteller!

Ich habe einen Presseausweis und eine TV-Produktion, die sich ausschließlich mit Abzockgeschichten beschäftigt. Ich setze mich also mit dem Hersteller in Verbindung und mache eine offizielle Presseanfrage zu der Sache. Dieser Hersteller weiß, dass er eine größere Anzahl an Waschanlagen an den Tankstellenkonzern geliefert hat. Stellt er sich also bei der Begleichung quer und behauptet alles wäre "einwandfrei", gehe ich an den Konzern und kündige dort die wahrheitsgemäße Veröffentlichung dieses Vorfalls an...also das diese Schäden nach der Nutzung als "einwandfreie" Wäsche im Hause ... gesehen werden. Die erwarten daraufhin Klärung und Abwendung von Seiten des Herstellers.

Der Hersteller riskiert bei tatsächlicher Veröffentlichung für seinen Auftraggeber einen gigantischen Schaden, der mit nur einem Satz gegenüber der Versicherung abzuwenden ist.

Hierbei zählt, wie immer, gewinnen tut der Entschlossenere! Für diese Zwecke habe ich eine extra LTD., die ich mir gerne mal juristisch ausbremsen lasse, um dann über unseren Verband mit einer ganzen Armee gegen unseren Gegner vorzugehen. Wie hier, halten wir zusammen!

Juristisch sehe ich nach dieser langen Zeit und ohne sofortiges Gutachten keine großen Chancen...wobei der Gang zum Gericht wie ein Besuch am Roulettetisch ist...beides ist nicht kalkulierbar.

Drücke trotzdem die Daumen!


- KAI - 12.12.2006

Ja ja, mit den Waschanlagen das ist schon so ein Thema für sich.
In meiner Ausbildung zum KFZ-Mechaniker habe ich da auch so einiges erlebt. Vor allem, wenn die Sensoren einmal nicht richtig sauber gemacht wurden. Da ist es dann auch schon
mal passiert, dass sich der Fön an die Heckscheibe gelegt hat und diese unter dem Druck gebrochen ist (kein Witz). Das Problem ist nur, dass es immer wieder Leute gibt, welche
sich auf Kosten der Betreiber bereichern wollen und wenn dann mal bei jemanden wirklich etwas passiert ist, glaubt man ihm natürlich nicht.

Wenn ich mit meinem tiefergelegten Audi in die Waschanlage fahre, kommen die Felgenbürsten grundsätzlich in Höhe der Türen raus.
besoffenKlar, denn die Sensoren sehen sich durch den Kat nicht mehr. besoffen
Kein Sichtkontakt = Felgen waschen.

In deinem Fall sieht es aber nun wirklich so aus, wie es meine Vorredner beschrieben haben.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück für Morgen.

Gruss

KAI
Hallo-gruen Hallo-gruen


- Jochen - 14.12.2006

So, jetzt was zur Verhandlung am 13.12.2006:

Dies war eine Güteverhandlung bei der versucht wurde eine Schlichtung zwischen beiden Parteien zu erreichen. Zusätzlich wurden Zeugen gehört und auch das Fax von Molle, in dem er bestätigte das solche Schäden durchaus häufiger bei der C5 vorkommen, fand bei der Richterin sehr großes Interesse.

Im Prinzip ging es um zwei Dinge:

1. Wurde der Schaden an meinem Wagen durch die Waschanlage verursacht? - Beweispflichtig ist der Kläger, also in diesem Fall ich.
2. Ist ein Verschulden des Betreibers der Anlage vorhanden? - Dies zu wiederlegen liegt in der Verpflichtung des Beklagten, also des Betreibers der Waschanlage.

Zum Punkt 2 klärte die Richterin vorweg das eine einfache: "Die Anlage entspricht dem derzeitigen Stand der Technik ..." Aussage wie sie von Seiten der Verteidigung als Haftungsausschluss vorgebracht wurde in keinem Fall ausreichen würde um das Verschulden des Betreibers auszuschliessen. Hinzu kam das, durch das Fax von Werner, eine C5 scheinbar nur bedingt dazu geeignet ist in einer automatischen Waschanlage gereinigt zu werden. Eine solche Information muss in jedem Fall vom Betreiber der Anlage an der Waschanlage angezeigt werden, gleich ob Ihm solche Schäden schon bekannt waren oder nicht. Hinweispflicht des Betreibers ist auf jeden Fall gegeben.
Die Richterin gab dem Beklagten sehr unmissverständlich zu verstehen das der Nachweis des nicht Verschuldens von Seiten des Betreibers der Anlage kaum erbracht werden kann. Auch gerade unter dem Aspekt von Werners Fax das solche Schäden schon öfters bei diesem Fahrzeugtyp vorgekommen sind. Übrigens hat sich die Richterin eine große Menge von solchen Schadensfällen aus dem Archiv herausgesucht. Diese Daten bestätigten das Fax von Werner!

Zur Schadensursache "Waschanlage" wurde zuerst ich, dann meine Frau als Zeugin vernommen. Meine Frau konnte bestätigen das der Schaden DIREKT vor Einfahrt des Wagens in die Anlage nicht vorhanden gewesen ist. Begründen konnte Sie dies damit das wir den Wagen normalerweise immer per Handwäsche säubern, und bestenfalls ein- oder zweimal im Jahr in eine Waschanlage fahren, wenn wenig Zeit ist, wie z.B. beim Treffen am Samstag Morgen um 0900 Uhr kurz vor der Ausfahrt ins Altmühltal. Die Entscheidung in eine autom. Waschanlage zu fahren trafen wir nachdem wir uns den Wagen genau angeschaut hatten, auch unter dem Gesichtspunkt das auf einem Treffen die Fahrzeuge ja "schön und sauber" aussehen sollten. Bei diesem "genauen ansehen" sind weder vorne noch an einer anderen Stelle des Wagens Schäden sichtbar gewesen.
Für die Richterin genügte diese Aussage als Beweis das der Schaden in dieser Anlage entstanden ist, gab jedoch zu bedenken das u.U. ein vom Gericht benannter amtlich anerkannter und vereidigter Sachverständiger dies bei nicht erfolgreichen Verlaufes der Schlichtung nochmals bestätigen müsste. Ein von mir selbst benannter Sachverständiger (als ich danach fragte) würde weder vom Gericht noch von der gegnerischen Seite akzeptiert werden. Hätte ich dies gemacht hätte die Gegenseite mit einem eigenen "Sachverständigen" gekontert, und ich wäre auf den Kosten des eigenen Sachverständigen sitzen geblieben!

Das Gericht schlug aufgrund des geringen Streitwertes von etwa 1400 Euro (Schaden etwa 850.00 euro plus MwSt plus 400 Euro NA) vor eine Schlichtung anzustreben. Etwa 2/3 des Schadens sollten vom Beklagten zu zahlen sein, mit Verzicht von mir auf weitere Forderungen. Der gegnerische Anwalt akzeptierte diese Forderung, gab jedoch an das seine Mandantschaft (die nicht anwesend war!) ursprünglich keinen Vergeich akzeptieren wollte (er allerdings nach Sichtung der Beweise, Aussagen und neuen Informationen die wir vorgebracht hatte eher eine Schlichtung empfehlen würde).
Naja, das wollte ich eigentlich auch nicht, möchte den ganzen Kram jedoch zu den Akten legen, und da ich die Frontschürze sowieso selbst demontieren und montieren werde kommen die Lackierkosten eh auf eine geringere Summe als ich ersetzt bekommen werde.
Somit wurde ein "widerruflicher Vergleich" beschlossen der von dem Beklagten bis 05.01.2007 widerrufen werden kann. Tut er dies wird ein Gutachten erstellt und die ganze Sache geht weiter. Dann werde ich auf jeden Fall weiter berichten...

Wie gesagt, da ich einen Großteil der Arbeiten (bis auf das eigentliche Lackieren und die Vorarbeiten hierzu) selbst machen werde kommen die Lackierkosten auf unter 600 Euro. Das ist aus meiner Sicht OK. Wenn der Betreiber jedoch weiter machen möchte werde ich alle Forderungen auf die ich Anspruch habe auch voll durchsetzen. Also Kosten für Nutzungsausfall, komplette Reparaturkosten laut KVA usw usw. Hinzu kommt das in diesem Fall sämtliche Prozesskosten (auch meine RA Kosten) von dem Beklagten zu tragen sind. Bin echt mal gespannt wie es jetzt weitergeht!

Danke an alle die mit PN, Email und Fax geholfen haben!

Grüße

Jochen


- MadTom - 14.12.2006

Ich halte DIr die Daumen, dass das dann endlich zu den Akten kann und Du halbwegs
ordentlich aus der Sache rausgekommen bist.

Gruß Hallo-gruen

Tom


@Jochen - Molle - 14.12.2006

Glückwunsch,
hört sich bis jetzt ganz gut an.
Drücke dir die Daumen bis zur endgültigen Regulierung. Hallo-gruen


Schlichtung - HK-Vette - 14.12.2006

Hallo Jochen,

nach Deiner Schilderung hat sich die Richterin viel Mühe gegeben was heute bei Gericht oft selten ist.
Den Vergleichsvorschlag finde ich fair und akzeptabel. Richter

Gruß
Helmut


RE: Schlichtung - schupppe - 14.12.2006

Hallo Jochen,

wollte erst was von "erster Schlacht gewonnen" schreiben, aber sagen wir mal lieber "deutliche Pluspunkte auf Deiner Seite" mit guten Aussichten, daß das Thema abgehakt werden kann.

Hast Du ´ne RS-Versicherung, oder must Du den Anwalt etwa selbst zahlen, ich hoffe ersteres. Dafür

Dann laß auf jeden Fall den noch folgenden Schriftverkehr mit Deinem Gegner auch von ihm erledigen. Und sollten die nochmal quer schiessen dann gib volle Breitseite.

daumendrückende Grüße
Peter Hallo-gruen

Edit: ach ja und warte erst gar nicht, bis sich der Gegner meldet, sondern laß gleich eine Zahlungsfrist von Deinem Anwalt setzen, falls dies nicht schon vom Gericht gemacht wurde.


- C53 - 14.12.2006

hallo
die Versicherung weiß was auf sie zukommt und ich bin sicher dass sie solche Schäden
schon abgerechnet hat
Das Ding ist gelaufen und zwar zu Deinen Gunsten.

Gruß Heinz


- badboy1306 - 14.12.2006

hallo jochen,wünsche dir alles gute,aber das wird schon gruss dirk Prost!


- thocar - 14.12.2006

wenn allerdings alle kosten (beide anwälte und gerichtskosten) auch mit dieser quote aufgeteilt werden, dann bleibt nicht mehr ganz so viel übrig.

gruß thomas

- der schon viele solche vergleiche angenommen hat und nie viel geld übrig behalten hat.