US Corvette C5 (2001) Problem mit Licht - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: US Corvette C5 (2001) Problem mit Licht (/showthread.php?tid=26121) |
- jo80 - 29.12.2013 Zitat:Original von andreas.rf Hast du auch eine rechtliche Grundlage für deine Aussagen? Oder woher weißt du das? - chalena - 30.12.2013 Auch "In etwa Wirkung" gem. §22a StVZO ist für Hauptscheinwerfer unzulässig Das ist schlichtweg falsch.In etwa Wirkung wird zwar nur für andere Teile angenommen,für die Hauptscheinwerfer OHNE e-Nummer ist ein Gutachten eines Lichttechnischen Institutes erforderlich.Wenn diese in Ihrem Gutachten bescheinigen das eine in etwa Wirkung vorliegt,sind diese Scheinw.eintragungsfähig.Ein SV vor Ort kann von sich aus OHNE Gutachten nicht entscheiden ob in Etwa Wirkung vorliegt. - andreas.rf - 30.12.2013 Hallo Ralph, es gibt mittlerweile auch in US-Fahrzeugen Scheinwerfer die den europäischen technisch entsprechen. Nur ohne Bauartgenehmigung, also ohne E-Prüfzeichen. Die haben dann eine ganz normale Hell/-Dunkel-Grenze und auch ne austauschbare Lampe. Aber das sind keine Sealed Beam Scheinwerfer. Bei diesen wird die Abblendung einfach dadurch erreicht, indem die Glühwendel nicht ganz im Scheinwerferfokus sitzt sonder etwas außerhalb. Dadurch wird der größere Teil des Lichtes nach unten, also auf die Strasse projeziert. Allerdings mit dem Nachteil, dass viel Licht in Form von Streulicht verloren geht und den Gegenverkehr blendet. Gruss Andreas - C-556 - 30.12.2013 Die Scheinwerfer werden in den USA meist nur als "Positionslaternen" gebraucht, weil viele Überlandstraßen beleuchtet sind. Auf den übrigen Straßen muss so langsam gefahren werden, dass wohl auch eine Karbidlampe reichen würde.... - andreas.rf - 30.12.2013 @ chalena: deine Aussage habe ich genauso dargestellt in meiner PM. Gutachten vom LTIK wäre Grundvorraussetzung für "In etwa Wirkung" gem. §22a, gibts aber für Sealed Beam nicht, jedenfalls nicht für nen Corvette Hauptscheinwerfer. @ Jo80 Ich bin seit 23 Jahren amtlich anerkannter Sachverständiger beim TÜV Süd tätig und es gehört mit zu meinen Aufgaben Importfahrzeuge gem. §21 zu begutachten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der StVZO bzw. in den einschlägigen EG-Rili bzw. ECE-Regelungen. Das würde hier aber zu weit führen. Grüsse, Andreas - Legend32 - 31.12.2013 - Legend32 - 31.12.2013 Zitat:Die Scheinwerfer werden in den USA meist nur als "Positionslaternen" gebraucht, weil viele Überlandstraßen beleuchtet sind. @C-556: Darf ich mal fragen, wann Du in USA warst? Ich kenne beleuchtete Überlandstraßen (Autobahnen) nur aus Luxemburg aber nicht in USA. Vielleicht gibt es solche Straßen im Osten zwischen New York, Washington und Chicago, aber in Florida, Georgia, Alabama, Tennesee, Kentucky, Nevada, Colorad, Arizona, California, Utah und Wyoming habe ich nie beleuchtete Straßen gesehen. Das Einzige, was die Straßen beleuchtet sind die großen Werbetafeln. Diese Sealed Beam habe ich dann allerdings noch nie am Auto gehabt. Bis wann wurden diese komischen Systeme denn eingebaut? Grüße Ralph - Jochen - 01.01.2014 Zitat:Original von andreas.rf Hallo Andreas, du hast recht, die Hauptscheinwerfer der US C5 sind wirklich Schrott. Leuchtwirkung ist im direkten Vergleich zu einer EU C5 eine Katastrophe. Was ich nicht bestätigen kann ist das die C5en eine hohe Blendwirkung haben. Bin mit meiner 97er 100.000km gefahren (mit den US Leuchten) und habe noch nie Gegenfeuer bekommen (Die Teile lassen sich auch recht gut richtig einstellen und meine waren auch immer richtig eingestellt - Wie es geht: Siehe C5 Service Manual von GM). Im Gegenteil, selbst wenn ich mal vergesse abzublenden hat das bisher keinen gestört. Was auch nicht stimmt ist das man die Leuchtmitel an der C5 nicht wechseln könnte. es sind die HB4 HB5 Leuchtmittel drin. Jeweils für Aufblendlicht und Abblendlicht getrennte Leuchtmittel. Lassen sich problemlos austauschen. Wegen des sehr schlechten Lichts hab ich dann aber umgerüstet auf EU. Eingetragen war be mir nichts.... Import war 1998... Viele Grüße, Jochen - andreas.rf - 01.01.2014 Hi Jochen, erst einmal ein gutes Neues! Ja da hast du sicher Recht was die C5 US-Scheinwerfer betrifft. Ich selbst hab noch keine der C5 in der Hand gehabt. Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hab gehen die Amis seit einigen Jahren dazu über, konventionelle Scheinwerfer anstelle der Sealed Beam zu verbauen, da sind dann die Lampen austauschbar, haben auch ne Hell-Dunkel-Grenze und sind von daher normal einstellbar mittels Scheinwerfereinstellgerät. Was natürlich nix daran ändert dass die US-Teile keine Bauartgenehmigung besitzen und damit auch kein Prüfzeichen und von daher bei uns unzulässig sind. Es gäbe zwar rein theoretisch die Möglichkeit bei einem lichtechnischen Institut z.B. in Karlsruhe ein Gutachten erstellen zu lassen, um die Scheinwerfer mittels "In etwa Wirkung" genehmigt zu bekommen. Aber dazu müssten die erst mal den Anforderungen der ECE entsprechen und das tun sie nicht. Darum auch das schlechte Licht. Unabhängig davon wäre der Kostenaufwand dafür für nen Privatmann auch viel zu hoch und würde sich nur für Händler rechnen, die größerer Stückzahlen importieren. Grüße Andreas |