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Wie war die Masche von dem Autohaus aus Münster? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Wie war die Masche von dem Autohaus aus Münster? (/showthread.php?tid=2647) |
- Memphis Raines - 11.10.2002 was ist an "kurze, blonde haare" so anstößig? ![]() nee hast schon recht: immer aufpassen, was wir hier schreiben, sonst gibts was zurück... dezente grüße Memphis ; ) PS: neuer kraftausdruck: wir können ihn ja mal GROB streicheln ; ) - Denny - 11.10.2002 Oder vielleicht einfach Harald Schmidt als Vorbild nutzen. Mit Formulierungen "heute habe ich gelesen, dass.." oder "ein guter Bekannter sagte, dass", "ich habe gehört, dass" sollte man zumindest juristisch fein raus sein und kann dennoch deutlich sagen, was Sache ist! - Martin.S - 11.10.2002 Ich kenne Herrn Weidling nicht. Ich kann nur sagen, was mir derjenige erzählt hat. Es stimmt natürlich, dass auch einige Corvettebesitzer ziemlich "verwittert" aussehen. ![]() - corvettemike - 11.10.2002 ...was ist denn jetzt los?! - Tripower - 11.10.2002 Zitat:Mit Formulierungen "heute habe ich gelesen, dass.." oder "ein guter Bekannter sagte, dass", "ich habe gehört, dass" sollte man zumindest juristisch fein raus sein und kann dennoch deutlich sagen, was Sache ist! So einfach ist das nicht: § 186 StGB: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 187 StGB: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Sehr schnell ist mit Ausführungen wie den vorstehenden in diesem Thread die Grenze zum strafbaren Verhalten überschritten! Und dann hat als allererstes Eckaat als Forumsbetreiber seinen Kopf hinzuhalten!!!!! Bevor wir hier als Admins "zensierend" eingreifen müssen, appelliere ich an die vorangegangenen Autoren dieses Threads, ihre Beiträge nochmals durchzulesen und ggf. "entschärfend" zu editieren. Herzliche, aber warnende Grüße Tripower - Mikey - 11.10.2002 Also mal ganz ehrlich. Ich versteh´den ganzen Zinnober nicht. Warum muß man sich dann immer wieder da hin quälen ? Wenn ihr das Gefühl habt, daß das nicht ok ist, wie ihr behandelt werdet, dann ignoriert das doch einfach und sagt auf privater Ebene eure sachliche Meinung dazu. Immer schön auf Fakts bleiben....den ganzen persönlichen Quatsch draußenlassen.....und die Jungs mit ihren eigenen Mitteln rechts liegen lassen. Vielleicht läßt sich wohl am leichtesten was über die Verbraucherberatung oder den Verband des Deutschen Kraftfahrzueghandels machen. Zumindest kann man da ja mal nachfragen. RE: Wie war die Masche von dem Autohaus aus Münster? - Jocky - 12.10.2002 ![]() ALSO.Solltet Ihr mal ein Auto da kaufen wollen:Schaut es Euch GENAU an!!! Verkaufen könnt Ihr total vergessen.Schönes Wochenende noch.Jocky ![]() - verückter - 12.10.2002 Dort sollte man nur Fahrzeuge kaufen wenn man sehr viel Ahnung davon hat!!!!! Beim Verkauf bekommt man eigentlich nie den abgesprochenen Preis!!!!!!!!!!!! Meist viel weniger. ![]() Kann ich bestätigen,bin 1 mal drauf reingefallen und bei 2 weiteren auto`s hat er angerufen. Autohaus in Münster - Covi - 14.10.2002 Hallo, Corvette-Freunde! Ich habe meine `82er Crossfire in mobile.de inseriert. Eine Firma Weidling hat mich angerufen und mir mitgeteilt, dass Sie genau so ein Fahrzeug für einen Kunden der Firma suche. In den darauffolgenden 14 Tagen rief fast jeden Tag eine dieser Mädels aus dem "Callcenter" an und stellte immer wieder die gleichen Fragen über meine Vette. Ein Verkäufer dieser Firma, Herr Thormann (an dieser Stelle schöne Grüße ![]() ![]() Nach einer Hinhaltetaktik seitens dieses Autoverkäufers wurde es uns zu Blöd in dieser Firma und wir sind wieder nach Hause gefahren. Ich habe meine Erfahrungen deshalb so detailiert geschrieben, weil ich hoffe das evtl. ein Rechtskundiger Mensch diese Zeilen ließt und mir (oder besser noch -uns "Weidling geschädigten"-) hilft irgendetwas in dieser Angelegenheit zu tun. Schließlich hatte ich wegen dieser Fa. auch unkosten (ganz abgesehen davon, dass mein Baby wieder schmutzig wurde!!!) - hubsi - 14.10.2002 Oh man, da muss ich echt sagen - Glück gehabt. Ich habe meinen Firebird nur auf telefonische Zusage an einen Schweden verkauft. Allerdings hat er den Wagen auch gekauft und das ohne Besichtigung und Probefahrt. Scheinbar sind die ausländischen Nachbarn doch verlässlicher. Schande über den hier erwähnten deutschen Händler. ![]() Vielleicht kann unser Forums-Anwalt etwas zu der mündlichen Zusage unter Zeugen sagen. ![]() |