Endlich H! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Endlich H! (/showthread.php?tid=27559) |
- Burnaby75 - 09.07.2007 Ich glaube das wurde hier schon mal diskutiert. Bei meiner Zulassungsstelle ist der Tag der ersten Zulassung maßgeblich. War in meinem Fall sogar wichtig, weil der Wagen erst 1976 erstmalig zugelassen wurde. Wenn ein Auto also 30 Jahre im Museum stand und vorher noch nicht zugelassen war, bebommt es auch kein H-Kennzeichen. - Mikey - 09.07.2007 Das kann ja nicht ganz sein...! Das in den Verkehr kommen kann man doch wohl auch als in den "Geschäftsverkehr" kommen auslegen. Da ist es doch wohl möglich einen Verkauf zu irgendeinem Zeitpunkt in der Historie des Fahrzeugs nachzuweisen. Ansonsten...neuen Brief beantragen...der kommt dann mit dem Datum 1.7. des Baujahres...und dann is auch gut. Wenn es der Amtsschimmel halt blöde will, dann sollte man sich auch nicht auf jede Gemeinheit einlassen. Es gibt immer einen Weg. - Porter - 09.07.2007 Neulich kursierte doch die Story vom 02er BMW, der aus Original-Ersatzteilen neu aufgebaut wurde. Da er erst 06 erstmals zugelassen wurde, bekam er auch kein H-Schild. Auch schon im Forum beschrieben. Ist ein Nachweis der Erstzulassung, bei Import beispielsweise, nicht möglich, wurde bislang immer die Mitte des Baujahres eingetragen, also für Modelljahr 1977 -> 01.07.1977 ! Auch wenn laut VIN das Fahrzeug im Sept 1976 gebaut wurde. Wie wird das heute gehandhabt ? , .... - Corv76 - 09.07.2007 Hallo, ich hatte den Fall. Fahrzeug war nie in Dt angemeldet, Fahrzeug lt. VIN im September 1975 gebaut, Modelljahr 1976. Es wurde für Erstzulassung 1.7.76 eingetragen. Ich hatte aber den Eindruck, dass der Prüfer auf meinen Wunsch hin auch 75 eingetragen hätte. Ist halt bei jedem TÜV bzw. bei jeder Zulassungsstelle anders. Gruß Dietmar - Anniversary - 09.07.2007 Zitat:Oldtimer sind Fahrzeug, die - vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind So steht es in der Auslegung. Meiner Meinung nach = Vor 30 Jahren in den Handel gekommen sind. In Verkehr bringen = Einen Wagen zulassungsfähig auf den Markt bringen. In Verkehr gekommen sind - ist doch nichts anderes als dass Fahrzeuge verkauft und sicherlich auch zugelassen wurden. Es steht nirgendwo, dass es sich explizit um den Wagen handeln muss der zugelassen werden soll. Wenn jemand vor 30 oder mehr Jahren z.B. ein Vette gekauft hat, diese nie zugelassen hat, einen entsprechenden KFZ-Brief vorlegen kann aus dem hervorgeht wann das Auto gebaut wurde und es damals zulassungsfähig war, der Zustand den Oldi - Ansprüchen genügt, so dürfte selbst einer Erstzulassung gleich als Oldi nichts im Wege stehn. So sehe ich das Gruß Walther P.S. werd da mal mit meinem RA (u.a. Verkehrsjurist / meine natürlich den Straßenverkehr) darüber sprechen. - Porter - 09.07.2007 Es zählt nur die Zulassung zum Straßenverkehr, also Kennzeichenausgabe, auf die Straße bringen oder wie immer man es ausdrücken will. edit: KFZ-Papiere bekommt man nur mit der Zulassung !! Sonst zählt nichts. Nada ! Null. Zero. Nüscht. , .... - Corvettenkapitän - 09.07.2007 Hallo Stingray77, herzlichen Glückwunsch zum H und zum kleinen Kennzeichen!! @ Frank Ich habe die roten Blinker usw. eingetragen, aber mit dem Zusatz ".... Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erforderlich" - die Ausnahmegenehmigung vom Landrat des Kreises Stormarn zu bekommen war kein Problem, aber kleine Kennzeichen waren schier unmöglich, obwohl diese auch mit der Größe 300x150 vorn und hinten eingetragen sind!!! mit cw-Wert erhöhenden Kennzeichen rumfahrenden Grüßen Gunnar PS: die Zulassung ist leider Ländersache, somit wird es diese an Willkür grenzenden Unterschiede in der Auslegung der Vorschriften weiterhin geben - da hilft nur ein Zweitwohnsitz in Köln (kenne keine lockerere Zulassungstelle) - Anniversary - 09.07.2007 Zitat:KFZ-Papiere bekommt man nur mit der Zulassung !! KFZ BRIEF bekommst Du vom Händler - Wenn Du einen Wagen kaufst, zahlst und mit Hänger holst, dann erhälst Du den Brief auch ohne Zulassung. Brief braucht man ja zur Zulassung. Nur so als Anmerkung. Gruß Walther - Porter - 09.07.2007 Wie auch immer, da steht dann aber immer noch nichts von einer Erstzulassung drin. Nur so als Anmerkungs-Update -> <- , ..... - Vette58 - 09.07.2007 @Walther Du darfst das natürlich so sehen. Das hilft nur nichts bei der Zulassung. Das Thema wurde schon zigmal durchgekaut. Wenn die Zulassungstelle der Meinung ist, dass es taggenau auf die Erstzulassung ankommt, hast du kaum eine Chance. Gruß Uli ..der allen empfiehlt die zu fragen, die es durchführen => örtliche Zulassungsstelle |