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- Goofy - 26.11.2002 Da sollte das Auto in jedem Fall im Freien geparkt werden, dann bleibt das Garagentor wenigstens heil. ![]() Gruß Thomas - Goofy - 26.11.2002 Spaß beiseite, ich habe mich mal in meiner Firma bei der Sicherheitsabteilung informiert, da wir teilweise auch Güter transportieren die der Gefahrengutverordnung unterstehen. Die folgenden Vorschriften sind ofiziel beim mitführen von "Lachgas" zu beachten und diese kennt die Polizei recht gut und die Strafen sind da sehr empfindlich! Die Gefahrgutbezeichnung lautet: UN 1070 DISTICKSTOFFMONOXID und unterliegt den Vorschriften des ADR, wenn: - es in gasförmigen Zustand ist, - es höchstens 0,5% Luft enthält, - es in metallischen Kapseln (Sodors, Sparklets) enthalten ist, die frei von Fehlern sind, die ihre Festigkeit verringern können; - die Sicherheit des Verschlusses der Kapsel sichergestellt ist; - eine Kapsel höchstens 25g dieses Gases enthält und - eine Kapsel höchstens 0,75g dieses Gases je cm³ Fassungsraum enthält. (also einfach gesagt alles was größer ist als eine Nachfüllflasche für Feuerzeuge unterliegt den unten aufgeführten Vorschriften) Eingestuft ist "Lachgas" in der Beförderungskategorie 3, d.h., ab einer Menge von 333 kg netto ist die Warntafel zu öffnen und der Fahrer muss im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) sein. Außerdem sind die vorgeschriebenen Papiere und Ausrüstungsgegenstände mitzuführen. Jedoch in allen Fällen gilt: Besondere Sicherheitsvorschriften neben der allgemeinen Anforderung einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung bestehen hinsichtlich der Anordnung von liegenden Gasflaschen: an der Stirnwand zur Fahrerkabine nur quer zur Fahrtrichtung. Belüftungsanforderungen bei geschlossenen Fahrzeugen (fester Aufbau): 2 diagonal angebrachte Öffnungen mit 100 cm² frei wirkendem Querschnitt. und diese Vorschriften gelten für privaten oder gewerblichen Transport und daran ist nicht zu rütteln. Ich weiß war ne menge Info, aber vielleicht konnte ich so manche "Klarheit" beseitigen? Gruß Thomas ![]() RE: nochmal Lachgas für die C5 - Denny - 26.11.2002 Mhhh, und wie machen die das dann mit der berühmt-berüchtigten Cobra, welche serienmäßig nicht nur Lachgas an Board hat sondern dieses mit Segen vom TÜV "auf die Straße bringt"? - Goofy - 26.11.2002 Zitat:Mhhh, und wie machen die das dann mit der berühmt-berüchtigten Cobra, welche serienmäßig nicht nur Lachgas an Board hat sondern dieses mit Segen vom TÜV "auf die Straße bringt"? Bei "serienmäßigen" Fahrzeugen schauts ein wenig anders aus, solche Anlagen werden wie auch bei Erdgasfahrzeugen einer genauen Bauartprüfung unterzogen. Da wird der Tank bezüglich seiner Festigkeit und seinem Verhalten bei Unfallen, Brand o.ä. geprüft und bekommt dann eine Prüfnummer die dies bestätigt, erst dann darf die Anlage in Fahrzeugen verbaut werden. Das gleiche gilt auch für deinen Kraftstofftank im Auto, auch die müssen solch eine Prüfung durchlaufen, bevor sie in der Serie verbaut werden. Das Problem besteht darin, daß sobald ein Stoff als Gefahrgut eingestuft ist (das ist unterteilt in viele Klassen) und transportiert werden soll müssen all diese Vorschriften beachtet werden. Die meisten die z.B. in Luxenburg tanken und bei der Gelegenheit gleich den 20 Liter Kanister mitnehmen, wissen nicht daß nach neueren Bestimmungen nur noch 5 Liter des Lebenssaftes in einem "geeigneten" Behälter mitgeführt werden dürfen. Tja, ist halt so wenn in Deutschland ein Hund auf die Straße sch.... kommt ein Beamter mit einem Maßband, vermisst den Haufen und macht eine DIN daraus. Gruß Thomas - Austrian Vette - 26.11.2002 @Morpheus: Michi, Du hast sicher genau gelesen, was da steht: They wired up the heater directly to 12v (not on a temp switch) and left it on. Then they had TWO pressure release vents on - instead of one - which doubled the emergency release pressure. The car owner claims a malfuntioning safety valve/disc/cap. (?) 1. Wer den Bottleheater ohne Sicherheitsschalter betreibt ist sowieso selbst schuld, denn dieser hätte ein Überhitzen und somit zu starkes Steigen des Flaschendruckes verhindert. 2. Die Blow-off-cap (Sicherheitsventil) war offensichtlich (bewusst?) falsch installiert und ist daher nicht aufgegangen. Ich selbst hab erlebt, wie eine Blowoffcap aufgeht (ist bei einer Überfüllung passiert...aber nicht mir! :) ) und da passiert nichts, solange die Flasche irgendwo befestigt ist. Es ist also möglich eine Flasche zum explodieren zu bringen, aber nur durch grobe Dummheit oder/und Unwissenheit......keine Flasche im Serienzustand!!! Mcihael - Morpheus - 26.11.2002 :o)) Sicher hab ich gelesen was da steht. Und ich habs auch verstanden. Bin ja schließlich dem Englischen nicht ganz so unmächtig. ![]() Ich wollte ja nur zeigen, daß eine Flasche durchaus explodieren kann. Wie/Warum/Durch welche Umstände war mir nicht so wichtig. Sorry. Wollte auf keinen Fall Deine Kompetenz in Frage stellen. ![]() Tut leid, wenn das so rübergekommen ist. mit entschuldigenden Grüßen, Mike! - Austrian Vette - 26.11.2002 Hi Mike, kein Probem, habe mich nicht kritisiert gefühlt!!!!! Das Forum ist ja zum diskutieren da!! Und dass Du gut englisch kannst, weiss ich, ich kenn ja Deine Übersetzungen auf Deiner HP. Also auch ein ![]() Natürlich kann ich eine Nirtous Flasche zum explodieren bringen. Im Prinzip ist eben alles möglich.....auch , dass ich beim Tanken rauche....usw ![]() Das hab ich gemeint. Michael |