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Strassenverkehrsamt Marl(Kreis Recklinghausen) - Druckversion

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- RainerR - 28.05.2008

Frank,
wie das lange Serienkennzeichen an der EU-C5 vorn anzubringen ist, haben die natürlich
nicht gesagt. Muss jedenfalls drangenagelt werden, mit Schrauben oder Nägeln oder
Spax-Schrauben oder...., ist vollkommen egal, nur dran muss es! Aber nicht bei mir,
irgendwann ist auch meine Geduld zu Ende,

Gruss RainerR


a - Rollo-Andi - 28.05.2008

hai Reiner,
haste denn kein Schild montiert vorne?Was haste für eine Lösung?,Andreas grüsst malm schön animierte C4


- RainerR - 28.05.2008

Hab natürlich ein Schild vorn montiert, und zwar ein kleines. Darf mich ja nicht der Erkennbar-
keit durch die Executive entziehen. Allerdings ohne Stempel. Das lange liegt im Kofferraum,
samt Stempeln, und wird bei jedem Abstellen des Fahrzeuges aufs Armaturenbrett gelegt,
damit eine zufällig vorbeikommende Politesse sieht,daß alle Stempel da sind. Komme ich
in eine Verkehrskontrolle, dann werde ich die Situation erklären.Die zu erwartende Strafe
werden wohl max.20 Euro, aber keine Punkte sein. Diese Methode wurde hier bereits
ausführlich debattiert, und von nicht wenigen angewandt. Daß jemand bisher Punkte be-
kommen hätte, wurde bisher nicht berichtet,

Gruss RainerR


- M.Z. - 28.05.2008

Also bei uns gibt´s da überhaupt keine Probleme mit den kleinen Kennzeichen,
..............sofern der gute Mann beim Tüv in´s Gutachten schreibt:
"FZV § 10 Kennzeichengröße durch Fz-Form v. u. h. max 260X130 mm möglich.
Jeder Anbau von größeren Kennzeichen würde zu scharfen Außenkanten führen
-Verletzungsgefahr -"
Und nachdem FZV § 10 irgenwas amtliches ist, sollte man dem Herrn auf der Zulassungsstelle vielleicht ein klein wenig klarmachen können, was passiert, wenn sich ein Passant verletzt, und das wegen einer willkürlichen Verweigerung oder wegen ignorien einer Tüvempfehlung. Motzen


- #14 - 28.05.2008

Der Leiter der Zulassungsstelle Celle war auch sehr vernünftig....als er die gebogenen Kennzeichen sah, war die Sache schon fast gegessen.

Zitat:
"Das ist so nicht zulässig"

Meine Antwort:
"Ich weiß - aber was soll ich machen ?"


Wenn er trotzdem auf die großen Kennzeichen bestanden hätte, wäre mein erster Weg (mit gefährlich nach vorne gebogenen Schildern) direkt zur Polizei gewesen - zweite Meinung einholen.

Ob es funktioniert hätte ?

Ich weiß es nicht.....aber auf den Versuch hätte ich es ankommen lassen !

Wer weiß - vielleicht klappt es so ja doch noch mit den kleinen Schildern vorne... Dafür

Gruss,

Jörg