Kein kleines Kennzeichen gegeben jetzt fahre Ich ohne !!! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Kein kleines Kennzeichen gegeben jetzt fahre Ich ohne !!! (/showthread.php?tid=33837) |
- Frankie.bfh - 04.07.2008 Zitat:Original von shark76 bei mir (und anderen) hatte der tüv bei der c2 ein gutachten erstellt, worin die maximal mögliche kennzeichengröße v+h drinstand (nicht, daß es unbedingt ein moped-mkennzeichen sein muß...die sva-leutchen müssen ja auch noch etwas denkarbeit kriegen) :-) mit diesem gutachten nebst fotos mußte ich zur bayrischen landesregierung, die mir eine ausnahmegenehmigung erstellte. so gerüstet kam ich zur zulassung münchen und - - - nix! der sva-"ermessensspielraum" (das wort kannte der beamte!) ergab: kleines kennzeichen hinten - ja. aber vorne - nein. tüv hin, regierung her. da ich ein jahr später aufs land (sta) ziehen wollte, hab ich mit den gleichen unterlagen vorab mal dort vorgesprochen. und siehe da: kein problem - wenn ich dort bereits einen wohnsitz gehabt hätte... die zulassungstelle dort incl. der chefin war absolut zugänglich, verständnisvoll und hilfsbereit - kein vergleich mit der vorgenannten bayrischen großstadt. jedenfalls fahre ich seitdem mit 2 kleinen schildern. will natürlich jetzt keinen zum wohnsitz-betrug animieren.... aber.... :-) Zitat: Ich fahre vorne ohne Kennzeichen und hinten tu ich in die Scheibe.. wenn die Grünen mich aufhalten dann gebe ich die Kennzeichen und die sollen die mal versuchen die mal ohne Kennzeichen mißbrauch anzubringen... damit machst du dich leider strafbar, wie ich lernen mußte, allein schon wegen der fehlenden kennzeichenbeleuchtung und der falschen position/höhe... Zitat: Ich werde nächste Woche nochmal einen anderen TÜV aufsuchen.. oder mit dem SVA Menschen reden ob ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ihn dazu bewegen kann mir die ****** KLEINEN KENNZEICHEN ZU GEBEN !!wie gesagt, 1. der tüv soll NUR die maximal mögliche kennzeichengröße schriftlich begutachten, und darüber muß 2. die landesregierung (der entsprechende verkehrssachbearbeiter) eine ausnahmegenehmigung erstellen. 3. brauchst du dann einen zulassungsbeamten, der den ermessenspielraum zu deinen gunsten auslegt - er ist ja abgesichert, denn das gutachjten-original bleibt beim sva. viel glück! Zitat: IN diesem Sinne ... - RainerR - 04.07.2008 Ich fahre mit meiner C5 vorn auch ein ungestempeltes kleines Kennzeichen, das grosse liegt im Kofferraum und wird bei jedem Halt aufs Armaturenbrett gelegt, damit die zufällig vorbei kommende Politesse sieht, daß ein ordnungsmäßig gestempeltes Kennzeichen vorhanden ist. Die Frage ist nur, was kostet das an Bußgeld oder vieleicht auch einen Punkt? Ich habe diese Frage schon bei früheren Diskussionen über dieses Thema hier im Forum an unsere Fach- leute, Anwälte etc. gestellt. Niemand konnte oder wollte eine exakte Antwort geben. Nun kann ich selbst diese Frage in Kürze beantworten: Vor drei Wochen wurde ich auf der Auto- bahn kurz vor Kassel geblitzt. Die Geschwindigkeit wurde auf 100 begrenzt, und ich katte noch ca. 120 drauf. Auf früheren Fotos habe ich gesehen,daß erkennbar ist, ob Stempel auf dem Kennzeichen sind oder nicht,und ausserdem ist ja die Grösse nicht erlaubt. Ich bin gespannt,was da nun rauskommt, und sehe jeden Tag erwartungsvoll in den Briefkasten. Wenn es soweit ist, werde ich berichten, Gruss RainerR - man-in-white - 04.07.2008 Achten beim Dem Zitat von Uli auf folgende Aussage: Zitat:Dies gilt aber nur für hintere Kennzeichen. Vorne bleiben auch weiter große Kennzeichen vorgeschrieben. Also vorher noch mal beim Deuvet nachfragen oder diese Passage nicht mit Ausdrucken wenn Ihr zum Amt geht. Zitat:das darf der tüv soweit ich weiss. nur für vorne darf ers nich!Doch darf er. Die in Köln machen das aber nicht, weil in Köln für vorne offiziel keine kleinen Kennzeichen ausgegeben werden. Meine Dame vom SA hat den TÜV deshalb angerufen, er hat zum Glück sein o.k. gegeben und so habe ich 2 kleine Schilder. @ Shark Laß Dir für vorne ein kleines Schild machen und bau es ohne Stempel ein. Für Hinten machste es genauso oder Du biegst das große Schild. Die originalen hast Du immer dabei, bei Parken musst Du sie sichtbar in die Scheibe legen. Entweder passiert nichts, oder Du gehst mit der Mängelliste zum SA. Frank - JR - 04.07.2008 Grundsätzlich gilt: 1. Der TÜV darf alles, will oft nicht, ist wegen der Wettbewerbssituation aber williger geworden. 2. Die Zulassungsstelle darf alles, will aber noch viel öfter nicht. 3. Letztlich entscheiden Verhandlungsgeschick, Glück und Zufall über die Kennzeichengröße. Alles andere ist Humbug. Gruß JR RE: Kein kleines Kennzeichen gegeben jetzt fahre Ich ohne !!! - Corvettenuschi - 04.07.2008 Zitat:Original von Asgard Zitat:Zitat: Ich fahre vorne ohne Kennzeichen und hinten tu ich in die Scheibe.. wenn die Grünen mich aufhalten dann gebe ich die Kennzeichen und die sollen die mal versuchen die mal ohne Kennzeichen mißbrauch anzubringen... Das Thema wurde hier und hier sehr ausführlich mit allen Für und Wider diskutiert. viele Grüße Anke - Mass in Orbit - 04.07.2008 Zitat:Original von JR genau so ist das! Glück, Freundlichkeit, ein schöner Tag und ein netter Mensch auf der Zulassungsstelle...... dann klappt es auch mit dem….. Gruß Alex - corvette-freak - 04.07.2008 und mir haben die damals bei der Zulassungsstelle förmlich ein kurzes auch für vorne aufgedrängt... - shark76 - 04.07.2008 ICh werde mir am Montag einen anderen TÜV Menschen das Bescheinigen lassen. Dann werde ich diese Bescheinigung dem Beamten unter die Nase halten.. dann werden wir mal sehen ob ich nicht noch einen Brief an den Resortleiter ( in diesem Fall der Oberbürgermeister ) schreibe... Viele Wege führen zum kleinen Kennzeichen ! - Dakota - 04.07.2008 Ich hatte vorne auch ein Schild ohne Plaketten. Es war allerdings eine Plexiglasscheibe davor. Das da keine Stempel drauf waren, war der Polizei egal aber die Plexiglasscheibe nicht. 20 Euro und schüß. Ich ärger mich nicht mehr. - mark69 - 04.07.2008 Mein Tipp zu dieser Sache: In Schriftform (das ist ganz wichtig, Papier ist zwar geduldig.... aber heiße Luft leider noch viel mehr) einen Antrag auf Erteilung und Ausnahmegenehmigung (gemäß §70STVZO war das mindestens früher) für ein kleines Kennzeichen stellen. Die Schriftform hat den Vorteil, daß daraus ein nachvollziehbarer und abheftbarer Vorgang in der Behörde wird. Der Antrag kann dann entweder befürwortet oder begründet abgelehnt werden. Unbegründet darf der Antrag nicht abgelehnt werden, das wäre ja Willkür und vom Gesetzgeber nicht erwünscht. Viel Spaß damit, bei mir hat's funktioniert. |