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Fragen nach schwerem Unfall auf A2 - Druckversion

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+--- Thema: Fragen nach schwerem Unfall auf A2 (/showthread.php?tid=41661)

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- Wesch - 23.08.2009

Hallo

Ich war bis jetzt fest der Meinung, dass solche Unfälle recht klar sind, also der Auffahrende immer die Schuld bekommt ?
Warum also ein Rechtsanwalt ? OK, falsch kann es nicht sein, aber dieser Fall ist doch Sonnenklar irgendwie.

Gut, dass euch nichts passiert ist. Ich kenne das Gefühl, habe vor einigen Jahren meinen Manta so auf der Autobahn zum Stehen gebracht. Der stand auch quer auf der rechten Spur, nachts. Die anrasenden Fahrzeuge ( auch Lastwagen ) hatte alle Mühe, dem auszuweichen und ich habe einige Dreher gesehen. Gott sei Dank kein einziger Unfall als solcher, ausser meinem Manta ( der wohl ein Hinterrad blockiert hatte oder..... ( zu schnell war ich nicht, hatte 110 drauf bei Nieselregen auf dem Heimweg von der Arbeit ).

Sowas kann sehr schnell zu einer Massenkaramboulage werden, ist die Verkehrsdichte hoch genug. Heulen

Auf mich kam nicht zu, kein Strafverfahren, keine Führerscheinpunkte, kein Bussgeld, nichts. Die Polizei hat zwar den Unfall aufgenommen, aber gleich gesagt: Ist ja nichts passiert !

Der Abschlepper meinte nur : Oh, gibt es noch diese Mantas ?
Meine Antwort: Jetzt nicht mehr.

MfG. Günther


- Bigpurzel - 23.08.2009

Zitat:Original von Peter/Hamburg
01 wird als Verursacher genommen

02 Beteiligter..........



Vielen Dank für die Info Peter. Knutsch





Prost!
Christian


- Corvette Cowboy - 23.08.2009

Auch und gerade als unschuldig in einen Unfall verwickelte Person
würde ich keinesfalls auf einen Rechtsbeistand verzichten.

Es geht doch nicht nur darum, dass irgendeine Karre ausgebeult
wird, sondern auch um sonstige Ansprüche.

Schmerzensgeld. Kostenpauschalen. Wertminderungsausgleich.
Manche Versicherungen "übersehen" das gerne...

Wer sich hier hinstellt und die Konsultation eines Anwälts für
verzichtbar erklärt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er
Forumsmitglieder um eventuelle Ansprüche bringen könnte,
wenn sie seinem Rat denn folgen...

Was ich nicht hoffe.

anwaltempfehlendegrüße,
Tom.


- Bigpurzel - 23.08.2009

Hi Tom. Hallo-gruen


Nein du hast schon recht, mir gehts zwar nicht darum den besoffenen Bengel so doll wie möglich aus zu nehmen aber an irgendwas hängenbleiben will ich natürlich auch nicht also werde ich eurem Rat folgen und die Sache in die Hände eines Profis legen. Dafür




Prost!
Christian


- Wesch - 23.08.2009

Hallo

Bei Schmerzensgeldfragen läufts mir in letzter Zeit immer eiskalt den Rücken runter.

Da wurde ich mal ganz doll zusammengeschissen hier im Forum.

Aber vieleicht gibts ja Unterschiede zwischen Kinderschmerzengeldvorderungen und deren Erwachsener.

Also viel Glück und dass du schadenfrei aus der Sache raus kommst.

MfG. Günther


RE: Fragen nach schwerem Unfall auf A2 - KnightRainer - 23.08.2009

Zitat:Original von bigpurzel
Für mich ist das klar nen wirtschaftlicher Totalschaden aber so wie ich das sehe kann mich das Ganze jawohl unmöglich auch nur einen Cent kosten oder wie seht ihr das?
Klarer Fall. ich denke Du bist schuld an allem.

Der S5 Fahrer hatte dich vermutlich kurz vorher überholt und die Deine beängstigend dreinblickende und sabbernde Dogge aus dem Heck hat ihn im vorbei fahren so sehr erschreckt, dass er kurz danach die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat,weil er auf den Schreck während der Fahrt erstmal einen Schnaps trinken musste. Jetzt ist er deswegen auch noch Alkoholiker und Bettnässer geworden. Jahrelange, kostenpflichtige Psychotherapien werden folgen. King

kleiner Scherz...
du bist ausgewichen, dir ist hinten einer drauf gefahren. Du konntest im Gegensatz dzu deinem Hintermann dein Fahrzeug zum Stehen bringen (wie man es auch jederzeit hinkriegen sollte gem. STVO).
Ich denke du kriegst alles bezahlt. Die Polizei und der Richter ist bei sowas sicherlich auch nicht gut auf Alkohol am Steuer zu sprechen.
Ich habe schon (unschuldig) einige richtig fette Knaller hinter mir, sei froh dass dir/Euch nichts passiert ist.


- speed300 - 23.08.2009

Zitat:Original von Corvette Cowboy
Oh Mann, die Dummheiten des Tages schon so früh am Morgen...

Natürlich ist ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt bei solchen Geschichten Pflicht!
Nur ein guter Anwalt wird für ihn das rausholen, was rauszuholen ist.

"Sachverschtändige,...Restwert...Aufkäufer...teuere verkafen...Bieter auch abholen" -

Was für ein dummes Geschwätz...


na dann Klugscheiße mal wie es bei euch abläuft.

Wer legt z.B. Restwert den fest?


- 6TVette - 23.08.2009

Christian,
nur so als Gedankenaqnstoß: ich denke, daß Dein Passat Totalschaden ist. Dazu bitte an Abwrackprämie denken, d.h. nicht den Passat abzumelden. Du bekommst nämlich auch auf ein Totalschadenwrack die 2500 Euro.
Dann legst du 7000 drauf für einen nagelneuen Wagen.
Wenn Du den hast, kommst du mal vorbei, dann drehen wir gemeinsam eine Runde.


- silberrücken - 23.08.2009

Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Staat leider zwei verschiedene Paar Schuhe.
Da kann selbst so eine eindeutige Sache schnell mal verdreht werden.Am besten man ist im Verkehrsrechtschutz, dann kann der Gang zum Anwalt(für Verkehrsrecht) nur helfen.
Und Mitleid mit Leuten die sich alkoholisiert ans Steuer setzen braucht wohl niemand zu haben.
Schließlich ist jeder seines Glückes eigener Schmied und Alkohohl am Steuer ist unverantwortlich!!


- speed300 - 23.08.2009

kommt auf das Auto an,

es reicht auch schon 5 000 um ein Neuwagen zu bekommen.

https://www.bafa.de/bafa/de/

nur noch 150 000 frei..... Waaas?

Gruß

W.