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Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - Druckversion

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- fliegerdidi - 04.07.2012

Zitat:Original von ICE-T
Die Frage ist ja auch, ob Du da Fzg. noch im öffentlichen Strassenverkehr betreiben darfst.

Dürkop ??


Gruß
Thorsten

Ganz klares ! nein " !

Und im Strafmaß ist das dann grobe Fahrlässigkeit mit Vorsatz , weil du es gewusst hast...wenn ein Anderer dann noch körperlich zu Schaden kommt, gehts ab in den Bau...und das zu Recht .


RE: Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - shotgun - 04.07.2012

Hatte ich damals bei der C5 auch! Hatte wohl den Brief für die Lenkradschlossrückrufaktion verschlampt! Die Werkstatt hat dann einen Wisch an die Strassenverkehrsamtknechte geschickt und gut war!


RE: Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - hang_loose - 04.07.2012

Da die Behörden nur dann aktiv werden wenn eine Information vom Hersteller vorliegt,
bedeutet das im Umkehrschluss, dass bei US-Modellen evtl. Rückrufe auf jeden Fall nicht in
Deutschland ankommen....

Wer kann zu der Thematik was sagen?


RE: Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - Rüddy - 04.07.2012

Das KBA ist in der Lage über das ZFZR und die VIN der Fahrzeuge zu selektieren.

Gruß
Rüddy


- STRUPPI - 04.07.2012

Hi André [dersuchende],
Zitat:Das Kleingedruckte konnte ich nicht entziffern....
hatte ich als 'Gag' geschrieben, da 'buumeli' auch schon seinen '52....' -Satz so klein schrieb.
Wenn das Display sowas nicht mehr sauber darstellen kann, einfach den ' zu kleinen' Satz kopieren und im Editor einfügen, dann kann man es richtig lesen.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- 78er_pace - 04.07.2012

So, die Werkstatt hat die Teile bestellt, Reparatur geht aber frühstens nächste Woche...wenn denn die Teile dann da sind.

Hat jemand einen Tip, wie ich weiter mit dem Straßenverkehrsamt komme, da ja
- bei der Zulassung im Februar bei der KBA-Abfrage nix war
- keinerlei Anschreiben seitens Hersteller, KBA noch Straßenverkehrsamt bis heute ankamen
- und ich natürlich nun sofort reagiere ( und das Auto solange, bis es repariert wurde, stehen lasse )
( und mein alter Herr als Fzg.halter gerade im Urlaub weilt )

Irgendwo muss auch eine Verhältnismäßigkeit bestehen.

Muss/soll ich beim Verwaltungsgericht, wie im Rechtsbehelf stehend, Klage einreichen zwecks Aufschiebende Wirkung?

@ Thorsten: Darf Dürkop nicht, sind hier nicht mehr Corvette-Händler

Zum K....n


- JR - 04.07.2012

Das kann man doch direkt mit dem Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle klären.

Mit einem Anruf müsste das gegessen sein.

Gruß

JR


- dersuchende - 04.07.2012

Zitat:Original von STRUPPI
Hi André [dersuchende],
Zitat:Das Kleingedruckte konnte ich nicht entziffern....
hatte ich als 'Gag' geschrieben, da 'buumeli' auch schon seinen '52....' -Satz so klein schrieb.


Hab in der Zwischenzeit meine Bildshirmlupe benutzt, Struppi! Zwinkern

Danke Prost!


Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - Rald - 04.07.2012

...ist wohl nicht ganz richtig...habe mir vor kurzem ein US-Modell C6 Cabrio Bj 2006 gekauft,ist noch beim Ingo(inja) zum Cickmachen Zwinkern Heute eine Anfrage von Ingo,soll mich mal kundigmachen,Auto wird morgen angemeldet. Autohaus Steppe FGnr. angefragt...keine offene Aktion. Fazit,auch bei US-Modelle gibt es diese Information,AH Steppe ist mein AH des Vertrauens huldigen
Schönen Abend noch,Gerald


- speed300 - 04.07.2012

hab nichts bekommen bezüglich irgend etwas (2007 US Modell) Ich denke, die Behörden schreiben nicht jeden an.

Der Z 4 ist jetzt 3 Jahre alt, es gab 2010 Rückrufaktion bezüglich Wasser im Kofferraum und möglicher Kurzschluss der Batterie. Bis heute hab ich keinen Wisch darüber erhalten.

Gruß

W.