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Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT (/showthread.php?tid=64609) |
- fliegerdidi - 04.07.2012 Zitat:Original von ICE-T Ganz klares ! nein " ! Und im Strafmaß ist das dann grobe Fahrlässigkeit mit Vorsatz , weil du es gewusst hast...wenn ein Anderer dann noch körperlich zu Schaden kommt, gehts ab in den Bau...und das zu Recht . RE: Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - shotgun - 04.07.2012 Hatte ich damals bei der C5 auch! Hatte wohl den Brief für die Lenkradschlossrückrufaktion verschlampt! Die Werkstatt hat dann einen Wisch an die Strassenverkehrsamtknechte geschickt und gut war! RE: Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - hang_loose - 04.07.2012 Da die Behörden nur dann aktiv werden wenn eine Information vom Hersteller vorliegt, bedeutet das im Umkehrschluss, dass bei US-Modellen evtl. Rückrufe auf jeden Fall nicht in Deutschland ankommen.... Wer kann zu der Thematik was sagen? RE: Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - Rüddy - 04.07.2012 Das KBA ist in der Lage über das ZFZR und die VIN der Fahrzeuge zu selektieren. Gruß Rüddy - STRUPPI - 04.07.2012 Hi André [dersuchende], Zitat:Das Kleingedruckte konnte ich nicht entziffern....hatte ich als 'Gag' geschrieben, da 'buumeli' auch schon seinen '52....' -Satz so klein schrieb. Wenn das Display sowas nicht mehr sauber darstellen kann, einfach den ' zu kleinen' Satz kopieren und im Editor einfügen, dann kann man es richtig lesen. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - 78er_pace - 04.07.2012 So, die Werkstatt hat die Teile bestellt, Reparatur geht aber frühstens nächste Woche...wenn denn die Teile dann da sind. Hat jemand einen Tip, wie ich weiter mit dem Straßenverkehrsamt komme, da ja - bei der Zulassung im Februar bei der KBA-Abfrage nix war - keinerlei Anschreiben seitens Hersteller, KBA noch Straßenverkehrsamt bis heute ankamen - und ich natürlich nun sofort reagiere ( und das Auto solange, bis es repariert wurde, stehen lasse ) ( und mein alter Herr als Fzg.halter gerade im Urlaub weilt ) Irgendwo muss auch eine Verhältnismäßigkeit bestehen. Muss/soll ich beim Verwaltungsgericht, wie im Rechtsbehelf stehend, Klage einreichen zwecks Aufschiebende Wirkung? @ Thorsten: Darf Dürkop nicht, sind hier nicht mehr Corvette-Händler ![]() - JR - 04.07.2012 Das kann man doch direkt mit dem Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle klären. Mit einem Anruf müsste das gegessen sein. Gruß JR - dersuchende - 04.07.2012 Zitat:Original von STRUPPI Hab in der Zwischenzeit meine Bildshirmlupe benutzt, Struppi! ![]() Danke ![]() Zwangsstilllegung meiner C6 HILFE!!! EILT - Rald - 04.07.2012 ...ist wohl nicht ganz richtig...habe mir vor kurzem ein US-Modell C6 Cabrio Bj 2006 gekauft,ist noch beim Ingo(inja) zum Cickmachen ![]() ![]() Schönen Abend noch,Gerald - speed300 - 04.07.2012 hab nichts bekommen bezüglich irgend etwas (2007 US Modell) Ich denke, die Behörden schreiben nicht jeden an. Der Z 4 ist jetzt 3 Jahre alt, es gab 2010 Rückrufaktion bezüglich Wasser im Kofferraum und möglicher Kurzschluss der Batterie. Bis heute hab ich keinen Wisch darüber erhalten. Gruß W. |