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Hinterachse verbogen - Druckversion

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- Ralf. P. - 17.03.2013

Es sieht mir aus, als ob der Vorbesitzer da über irgend etwas drüber gefahren ist, oder einen Ausritt in die Botanik gehabt hat. das muss er in jedem Fall bemerkt haben! Der Autokauf kann somit als arglistige Täuschung angesehen werden. Ich würde den Vorbesitzer/Händler danach befragen.
Und wie hier schon geschrieben wurde:
Das Auto zu Molle (ev. mit der Z06- Hinterachse),
bei hartleibigen Verkäufer Edgar einschalten.
Beide haben sich ja hier schon dazu geäußert.





Gruß


- PS Concept - 17.03.2013

Gerne würde ich den Händler zur Rechenschaft ziehen! Das Problem ist aber das mein Schwager Autohändler ist und ich den über sein Laden gekauft habe nur weil ich 1000€ nochmal sparen konnte, der Händler wusste schon wieso. Damit habe ich sozusagen das Auto von meinem Schwager gekauft :(((

Danke für die vielen Antworten ich werde eure Empfehlungen am Mo mal abtelefonieren!!!!


- Mik - 17.03.2013

dann schaue mal auf den link,
da ist gerade günstig eine Blattfeder

Blattfeder


- stefan1964 - 17.03.2013

Zitat:Original von PS Concept
Gerne würde ich den Händler zur Rechenschaft ziehen! Das Problem ist aber das mein Schwager Autohändler ist und ich den über sein Laden gekauft habe nur weil ich 1000€ nochmal sparen konnte, der Händler wusste schon wieso. Damit habe ich sozusagen das Auto von meinem Schwager gekauft :(((

Danke für die vielen Antworten ich werde eure Empfehlungen am Mo mal abtelefonieren!!!!

Das ändert aber doch an der arglistigen Täuschung nichts. Nur die Vertragspartner ändern sich.
Muss halt Dein Schwager die juristische Keule schwingen.


- Corvalex - 17.03.2013

Kommt auf die Vertragsgestaltung an.

In der Regel ist beim Händlergeschäft, also von- an-Händler nicht viel zu machen.


- Subseven - 17.03.2013

@Corvalex

Das ist nicht wichtig. Es steht hier eine Täuschung im Raum, die unabhängig von den Kaufparteien eine evtl. Rechtswidrigkeit darstellt Zwinkern


Hier wird immer mit einer selbstverständlichkeit und Leichtigkeit von der juristischen Keule gesprochen...das lässt sich als Außenstehender immer schön sagen. Nur wenn man Betroffener ist, hat man den Blick für das Detail und den Fall...da hängen immernoch 1000 andere Dinge dran, die sonst keiner sieht. Auch wenn man im Recht ist, so sollte man trotzdem gründlich abwägen zwischen dem Preis-/Aufwands-/ Nutzenverhältnis.

Eine Schweinerei ist das auf jeden Fall was dir da passiert ist. Red doch mal mit deinem Schwager. Gerade Autohändler sollten eine gute Rechtschutzversicherung für solche Fälle haben Zwink

Wenn es wirklich zu einem Verfahren kommt, dann dauert das...und zwar lange. Vielleicht irre ich mich auch, aber bei mir war es der Fall. Wenn du das Geld übrig hast, lass die Vette trotzdem bei Molle reparieren und mache diese Rechnung plus Aufwand und was alles dazu gehört zum Streitwert (ein Anwalt kann dich/ dein Schwager da besser beraten)

Wenn ihr jetzt auf die Rücknahme des Verkäufers hinarbeitet und dieser sich wehrt, dann hast du jetzt lange eine kaputte Vette vor der Tür stehen Zwinkern

Vielleicht ist alles auch nicht so wild und es gibt eine außergerichtliche Einigung...aber wichtig ist, jetzt Kontakt aufzunehmen. Der zeitliche Zusammenhang muss mit dem Kauf einhergehen. An Stellen wie dieser, kann man auch etwas länger raushandeln.

Dann viel Erfolg weiterhin mit der tollen Corvette Prost!


- Corvalex - 17.03.2013

Verträge unter Autohändlern sind in der Regel wasserdicht gestaltet.

Sie beinhalten normalerweise die Prüfung der Ware durch den Käufer -der ja vom Fach ist- vor dem Kauf und sagen aus, dass die Ware vom Verkäufer nicht geprüft wurde. Über Unfallschäden wird meistens gar nichts zugesichert.

Wo ist da die Täuschung???

Falls Unfallfreiheit zugesichert wurde sieht es natürlich anders aus.


- Subseven - 17.03.2013

Deine Worte "in der Regel", "normalerweise" und "meistens" sollten dich schon darauf aufmerksam machen, dass nichts pauschalisiert werden kann Zwinkern
Und genau deinen Satz "falls Unfallfreiheit zugesichert wurde" ist der Punkt! Denn offensichtlich wurde es, da der Schwager den Wagen innerhalb auch der Familie als unfallfrei (sonst hätte der Käufer sich ja nicht so gewundert) weiterverkauft hat. Ich kenne zwar die familiären Verhältnisse nciht, aber ich gehe mal nicht davon aus, dass das Absicht war. Ist also alles aus dem Text zu entnehmen.

Ich glaube auch nicht, dass dass du den Vertrag kennst, genau so wie ich. Es ist also müßig darüber zu diskutieren. Deswegen schrieb ich auch extra nicht, dass es eine Täuschung ist, sondern dass "es im Raum" steht. Dazu müsste man einige Sachen prüfen. Übrigens selbst wenn der Käufer im Vertrag die "gekauft wie gesehen"-Klausel unterzeichnet hat, bedeutet das lange nicht, dass er nicht trotzdem getäuscht werden kann und das wiederum beinhaltet einen Rechtsverstoß.

Aber bevor jetzt hier jedes juristische Detail von allen Seiten auseinandergenommen wird, beziehe ich mich nochmal auf meine ,für den Geschädigten wichtige, Empfehlungen. Und zwar unverzüglich den Käufer über/ mit deinen Schwager kontaktieren und die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen von deinem Schwager prüfen. Zwinkern --- und ganz wichtig: wurde der Wagen als unfallfrei verkauft!


- Corvalex - 17.03.2013

Die Fakten kennt hier wohl keiner, somit können sämtliche Beiträge nur Mutmaßungen sein.

Ich möchte mit meinen Beiträgen dem Threadsteller eine andere Sichtweise zu bedenken geben, zu pauschalisieren ist mir insbesondere durch meine vorsichtige Formulierung mehr als fremd.

Es ist hingegen unstrittig, dass Händlergeschäfte vertraglich anders gestaltet sind und anders gestaltet werden können.

Die üblichen Beiträge wie "geh zum Anwalt" finde ich persönlich nicht so inhaltsreich und interessant.
Feixen


- Subseven - 17.03.2013

So sehe ich das auch.