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Anmeldung C3 -> kleines Kennzeichen vorne? - Druckversion

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- Mirko79 - 29.12.2013

Ein paar Sachen sind noch gemacht worden, bei ein paar werde ich erstmal abwarten, z.B. die Lackgeschichte. Markus hatte gemeint, man könnte in dem Umfang auch schon darüber nachdenken, nicht nur nachbessern zu lassen, sondern komplett neu zu lackieren. Würde natürlich nochmal eine ganze Stange Geld kosten, aber es hätte z.B. den Vorteil, dass man sich die Farbe nochmal frei aussuchen könnte. Werde damit aber erstmal warten, vielleicht stellt sich ja die ganze Unternehmung für mich als mehr Arbeit als Verngnügen raus und dann habe ich unter'm Strich nicht viel von weiteren Investitionen, die ich nicht wieder rausbekomme. Aber das will ich mal nicht hoffen, ich freue mich schon drauf, wenn es wieder wärmer wird, damit zu fahren. Wollen wir mal hoffen, dass der Ärger nicht überwiegen wird Großes Grinsen

Gleiches gilt für die Sidepipes, für die ich ja auch noch schwärme (erstmal noch warten und so gucken, wie mir mein erfüllter Traum nun tatsächlich in der Praxis liegt Zwink).

Eine "kosmetische" Sache, die ich mir schon gegönnt habe, sind andere Felgen + Spinner (Bilder folgen wie gesagt noch). Beide nicht wirklich zum Baujahr gehörig (dafür wird es sicher von dem ein oder anderem Kritik geben ;-), aber ich habe das erstmal aus rein optischen Gründen so entschieden. Vielleicht werde ich dahingehend ja auch irgendwann noch zum Puristen; die dazugehörigen Felgen habe ich jedenfalls auch noch behalten.

Bin gespannt auf Deine PN Zwink


- King Ralf - 30.12.2013

Na Mirko so eine schöne Farbe lässt man doch schon gar bei einer 1970 iger :C3spin: Und die Originalität verändern, je nachdem wie sie zuvor schon verändert war. Alles Geschmackssache.
Gruß King Ralf King


- Grauwe - 30.12.2013

Als ich damals um die Mopedschilder kämpfte, hatte ich im Hinterkopf, daß ich mir notfalls das Kuchenblech ins Auto lege und mit ungesiegeltem vorne fahre... dumdidum

...hatte aber Glück und habe die kleinen Schilder bekommen. King

Gruß
Uwe


- Günter C7 - 30.12.2013

Moin Uwe,

bei deiner Underfloor Beleuchtung würde kein Mensch merken, dass du Kuchenbleche montiert hättest. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


Gruß Günter Hallo-gruen


- Grauwe - 30.12.2013

@Günter, das ging gar nicht Motzen

[Bild: 16902728mj.jpg]

Gruß
Uwe


- mark69 - 30.12.2013

Zitat:Original von Mirko79
Für hinten habe ich ein Leichtkraftradkennzeichen bekommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, gäbe es noch etwas kleineres, allerdings hätten da nicht alle Zeichen (KA + 2 Buchstaben + 3 Zahlen + H) draufgepasst. Vorne das "normale" einzeilige, breite.

Momentan steht das Fahrzeug noch beim Verkäufer und ich bin weihnachtsbedingt nicht im "Ländle". Werde demnächst gerne mal Bilder reinstellen, das kann aber noch etwas dauern Zwink

Da die Größe der Kennzeichen vorn und hinten vom gleichen Paragraphen geregelt werden, könnte man doch glatt auf die Idee kommen, dass das Amt, welches Ausnahmen für hintere Kennzeichen erteilen darf, auch für vordere Kennzeichen zuständig ist. Idee

Mit der Formulierung "Kennzeichen vorne und hinten" hatte der für mich zuständige Beamte damals auch so seine Probleme, das mußte ich mehrmals erklären, bis es korrekt auf dem Papier war.


- mundl - 06.01.2014

Auch mir ging es ähnlich, kleines Schild war nicht zu bekommen,obwohl es
vom Vorbesitzer bereits vorhanden war. Aber Ortswechsel, jede Zulaasungstelle arbeitet willkürlich eben anders.
Hier die Mitteilung der Behörde:
Ihre Anfrage nach einem sog. verkleinerten Kennzeichen war aufgrund der rechtlich Vorgaben, die ich Ihnen in meiner Email vom 22.10.2013 erläutert habe, abschlägig zu beantworten. Eine fernmündliche Nachfrage bei der Zulassungsbehörde in Dachau ergab, dass das verkleinerte Kennzeichen vorne vermutlich versehentlich gesiegelt wurde.
Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass die Corvette mit dem Münchner Kennzeichen M BO 65 H, das sie mit Ihrer Mail vom 23.10.12013 gesendet haben, ein großes Kennzeichen mit Breite max. 280 mm und Höhe 200 mm hat, also ein ganz „normales“ und kein verkleinertes Kennzeichen. Aus hiesiger Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Verwendung eines großen zweizeiligen Kennzeichens. Es ist jedoch zu prüfen, ob die Mindesthöhe eingehalten wird (Unterkante des Kennzeichens mind. 200 mm über der Fahrbahn) und ob die Bodenfreiheit nicht durch das Kennzeichen eingeschränkt wird.
Mit welchen Mitteln Sie die vorhanden Mulde für die Anbringung eines einzeiligen Kennzeichens „überbrücken“ bleibt Ihnen überlassen, einfache metallische Haltebügel o.ä. oder auch ein einfacher Klotz (z.B. aus Kunststoff) sollten das Problem aber leicht lösen. Die Verletzungsgefahr ist aus hiesiger Sicht i.d.R. nicht gegeben, da die Kennzeichen am Rand entsprechend geformt sind und ggf. auch mit sog. Kennzeichenunterlegern abgesichert werden können. Anhand der Bilder, die Sie mit Ihrer Email von 20.10.2013 übermittelt haben ist aus hiesiger Sicht nicht davon auszugehen, dass das einzeilige Kennzeichen bei entsprechender Montage erheblich überstehen würde. Es bestehen zudem keine Bedenken, wenn das Kennzeichen leicht gebogen oder minimal geknickt wird (um der Fahrzeugkontur zu folgen), es müssen lediglich die rechtlich vorgegebenen Sichtwinkel etc. eingehalten werden.
Sollten Sie sich für ein großes zweizeiliges Kennzeichen entscheiden, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsbehörde in Verbindung, um die nötigen Schritte zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH) Valentin Mágori
Verkehrsabteilung
Oberste Baubehörde im
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Prinzregentenstraße 28


- mundl - 06.01.2014

Hier noch ein Schriftstück zu dem Vorgang.
Das kleine Kennzeichenvorne war schon im KFZ Schein eingetragen, wurde mir aber wieder rausgestrichen und ich mußte noch ca. € 80.- Bearbeitungsgebühr dafür bezahlen.
Der Büroschimmel wiehert hier gewaltig.

vielen Dank für die Übermittlung der Bilder und des Gutachtens. Anhand der Bilder ergibt sich, dass mit nur geringen Aufwand ein „normales“ Kennzeichen montiert werden kann. Zur Montage des Kennzeichens ist allenfalls ein einfacher Halter bzw. ein Distanzstück erforderlich, mit dem die Vertiefung der vorhandenen Kennzeichenmulde „überbrückt“ wird.

Im Gutachten wird lediglich der serienmäßig vorhandene Platz für die Anbringung des Kennzeichens beschrieben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass aufgrund des Gutachtens ein verkleinertes Kennzeichen zuzuteilen ist, es sind vielmehr die geltenden rechtlichen Regelungen zu beachten. In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 Fahrzeugzulassungs-Verordnung ist als „Lex specialis“ genau geregelt, wie im Falle von Platzproblemen bei der Zuteilung von amtl. Kennzeichen vorzugehen ist. Gem. der vorgenannten rechtlichen Bestimmung ist ein verkleinertes Kennzeichen nur dann zulässig, wenn dem Fahrzeughalter eine Umrüstung nicht zumutbar oder technisch unmöglich ist. Gem. geltender Rechtsprechung sind Umrüstkosten von bis zu 10% des Fahrzeugwerts zumutbar, der hier nötige einfache Halter ist also sicherlich zumutbar, somit besteht keine Rechtsgrundlage zur (ausnahmsweisen) Genehmigung eines verkleinerten vorderen Kennzeichens.

mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH) Valentin Mágori
Baurat

cid:image001.png@01CBD99C.4C4C3760

Verkehrsabteilung

Bayerisches Staatsministerium des Innern,

für Bau und Verkehr
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel. (089) 2162-2302
Fax (089) 2162-3302
E-Mail: Valentin.Magori@stmwivt.bayern.devielen Dank für die Übermittlung der Bilder und des Gutachtens. Anhand der Bilder ergibt sich, dass mit nur geringen Aufwand ein „normales“ Kennzeichen montiert werden kann. Zur Montage des Kennzeichens ist allenfalls ein einfacher Halter bzw. ein Distanzstück erforderlich, mit dem die Vertiefung der vorhandenen Kennzeichenmulde „überbrückt“ wird.


- QuRace - 06.01.2014

Versteh' mich bitte nicht falsch - ich finde es auch schade, dass das kleine Kennzeichen vorne bei Dir nicht geklappt hat. Habe ja vor knapp 2 Jahren das gleiche Drama hinter mich bringen müssen, wenn auch letztlich mit anderem Ausgang als bei Dir.

Aber: Aus diesem Wortlaut

Zitat:Original von mundl
... Eine fernmündliche Nachfrage bei der Zulassungsbehörde in Dachau ergab, dass das verkleinerte Kennzeichen vorne vermutlich versehentlich gesiegelt wurde.

glaube ich entnehmen zu können, dass Du auf Deiner Zulassungsstelle ungefähr so argumentiert hast: "Aber warum haben denn die in Dachau ein kleines Kennzeichen vergeben?".

Wir alle wissen, dass das mit dem kleinen Kennzeichen vorne eine ganz heikle Sache ist: Eigentlich ist es (bei C3en) nicht möglich, sie eingetragen zu bekommen - aber mit einer Portion Kulanz auf Seiten der Zulassungsstelle eben manchmal doch. Mein Eindruck ist auch, dass der Mitarbeiter, der sie Dir evtl. doch einträgt, sich in einem gewissem Maß aus dem Fenster lehnen muss, weil er befürchten muss, sich evtl. dafür rechtfertigen zu müssen. Das ist sowas wie ein Beamten-GAU... Insofern finde ich es nicht gut, Zulassungsstellen gegeneinander "auszuspielen"; Damit werden über kurz oder lang auch die kulanten unter ihnen "dicht" machen.

Just my 2 Cents...


- mundl - 06.01.2014

muß noch was richtigstellen,
nicht ich habe bei der Zulassungsstelle Dachau angefragt, sondern der Beamte der Staatsregierung.
Welch Aufwand!!!!
meine Begründung war nur, der Eintrag für ein kleines Kennzeichen im Gutachten bzw. Genehmigung.