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1968er bei Ebay. - Druckversion

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- Wesch - 15.04.2004

Zitat:An gestohlenen, unterschlagenen, etc. Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Der rechtmäßige Eigentümer ist da sehr gut geschützt.


Tja, hab ich so auch immer verstanden, aber im TV Gestern wars ganz klar.
Dadurch, dass die Papiere des Wagens anbei lagen, kann man den Käufer nicht mehr verklagen, er hat also in gutem Glauben diesen Wagen dann rechtsmässig erworben.
Hier musste der original-Besitzer den Wagen zurückkaufen für den bezahlten Verkaufspreis.
Er hätte auch ne Zivielklage angehen können, die dann wieder ein Jahr gedauert hätte , brauchte aber den Wagen zurück in seinem Fuhrpark, da er damit durch das verleihen ja Geld verdient.

Ist bestimmt für beide Parteien ein Greuel.

Also, zwite Hand Wagen nur mit Papieren, 2 originalen Schlüsseln usw erstehen.

MfG. Günther


- Fredi - 15.04.2004

Zitat:Original von Wesch
Dadurch, dass die Papiere des Wagens anbei lagen, kann man den Käufer nicht mehr verklagen, er hat also in gutem Glauben diesen Wagen dann rechtsmässig erworben.

Das war schon immer so:
Derjenige, der den Fahrzeugbrief in Händen hält ist der Eigentümer - nicht der, der das Auto vor der Tür stehen hat.
Daher sollte man auch immer gut auf den Fahrzeugbrief aufpassen und ihn sorgfältig verwahren.

Gruss
Horst


- viper400 - 15.04.2004

Na das ist die übliche Masche, die bei ebay seit Ende letzten Jahres immer
wieder kommt und ebay hat eigentlich kaum eine Chance das in den Griff
zu bekommen.

Da werden Auktionen, meist Fahrzeuge da die Summe hier richtig rentabel
ist, eingestellt die es gar nicht gibt. Die Verkäufer sitzen dann in irgendeinem
EU-Land und die Auktion läuft 1-2 Tage. Solange dauert es bis ebay die Auktionen
wegen Betrugsverdacht entfernt. Und das wollen die vermeiden, da man das
immer sieht, da dann bei Aufruf der Auktion kommt "Ungültiger Artikel" obwohl
er eigentlich noch nicht ausgelaufen ist. Zum anderen sind die Preise meist
unrealistisch niedrig.

Der nächste Schritt ist dann, nach email Kontakt, daß die Jungs eine hohe
Anzahlung wollen, die man per Western Union irgendwohin überweißt.
Wer sich dann darauf einläßt, hat schon verloren. Western Union Anweisungen
werden einfach mit einer Transaction Number versehen bei der Einzahlung und
können mit dieser in jeder WU Filiale auf der Welt nur unter Angabe dieser
Transaktionsnummer abgeholt werden. Nie nachvollziehbar.
Und die Jungs sitzen irgendwo in der Karibik und lachen sich ins Fäustchen.
Ist ein nahezu perfektes und risikoloses Betrugssystem.

Also alles was über 500 Euro Anzahlung rausgeht ist schon immer mit Vorsicht
zu genießen. Es soll ja lediglich eine Sicherheit sein, daß der Interessent das
Fahrzeug auf nimmt.

Und wer kein normales Konto für eine Anzahlung hat, ist auch schon sehr suspekt.
Wobei das mehr für die EU gilt, in USA ist es auch eher unüblich, irgendjemand
seine Bankverbindung zu geben. Da habe ich auch schon WU Anweisungen gemacht,
weil das einfach am schnellsten und güstigsten ist. Aber wie gesagt, sehr riskant.


- viper400 - 15.04.2004

Zitat:Original von Fredi
Zitat:Original von Wesch
Dadurch, dass die Papiere des Wagens anbei lagen, kann man den Käufer nicht mehr verklagen, er hat also in gutem Glauben diesen Wagen dann rechtsmässig erworben.

Das war schon immer so:
Derjenige, der den Fahrzeugbrief in Händen hält ist der Eigentümer - nicht der, der das Auto vor der Tür stehen hat.
Daher sollte man auch immer gut auf den Fahrzeugbrief aufpassen und ihn sorgfältig verwahren.

Gruss
Horst

Nur so zur Info:

Das ist die landläufige Meinung, juristisch und in Wahrheit ist es etwas anders.
Der Fahrzeugbrief verbrieft nicht das Eigentum an einem Fahrzeug, es dokumentiert
lediglich den Halter, sonst nichts. Eigentümer wird man nur durch einen rechts-
wirksamen Kaufvorgang. Wobei der Brief hierbei eine Rolle spielt, da ohne Brief
kein "gutgläubiger Erwerb" möglich ist und es somit den Straftatbestand der
Hehlerei erfüllt.

Aber genug des Ausfluges in die weltfremde Juristerei :-)


- wazzap - 15.04.2004

wo ist eigentlich Tripower Frage


schon länger nichts mehr von ihm gehört


- Frank the Judge - 15.04.2004

Zitat:Der Fahrzeugbrief verbrieft nicht das Eigentum an einem Fahrzeug, es dokumentiert
lediglich den Halter, sonst nichts.
Genau so ist es.
Viele denken, dass der KFZ-Brief die Eigentumsurkunde ist, was leider überhaupt nicht zutrifft.
Viele Grüße


- Black Fighter - 15.04.2004

Zitat:Viele denken, dass der KFZ-Brief die Eigentumsurkunde ist, was leider überhaupt
nicht zutrifft.


Wieso braucht man dann in Deutschland keinen Kaufvertrag mehr, sondern
geht mit einem Brief zur Zulassung und die tragen dann mich als Halter ein,
dann ist Sie doch meine?

Gruß
Sandro


- Frank the Judge - 15.04.2004

Es ist eben nicht Deine, wenn Sie geklaut, unterschlagen oder sonst was ist. Im Ernstfall wird Dir das Auto wieder abgenommen.
Auch gutgläubig kann man kein Eigentum an geklauten Sachen erwerben, selbst wenn der KFZ-Brief vermuten läßt, dass man das Auto erworben hat.

Ein Mensch aus Süd Deutschland hat eine SL-Pagode von einem Bauernhof gekauft. Auch ohne Brief. Der Bauer sagte, dass Auto stehe da schon seit 10 Jahren in der Jauchegrube und der Eigentümer sagte ihm irgendwann mal, er möge das Wrack verschrotten.
Danach hat der neue "Eigentümer", der zu diesem Zeitpunkt nur der Besitzer war, sie für mehr als 60.000 Mark restauriert. Danach einen neuen Brief beantragt und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg.
Drei Jahre später kam der originale Besitzer und forderte das Auto zurück. Dann gab es natürlich die obligatorische Gerichtsverhandlung, und - der alte Eigentümer bekam RECHT.
Er erhielt den Wagen zurück und mußte nicht mal die Restaurationskosten bezahlen.

Soviel zu Eigentum.

Beste Grüße


- Fredi - 15.04.2004

Zitat:Original von Frank Dragun

Viele denken, dass der KFZ-Brief die Eigentumsurkunde ist, was leider überhaupt nicht zutrifft.

Dann werden sicherlich demnächst einige Banken in die Pleite gehen, da bei ihnen viele tausend Fahrzeugbriefe (als Eigentumsvorbehalt) für die Finanzierung hinterlegt sind.
Zwinkern

Wäre nett von dir, wenn du mir mal ein paar Quellen mitteilen könntest, die deine Vermutungen bestätigen

Gruss
Horst


- Black Fighter - 15.04.2004

Zitat:Danach einen neuen Brief beantragt und auch die
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg.
Drei Jahre später....


Wie will er das denn beweisen, soweit ich das weiß ist der, der den Brief hat auch
der Eigentümer.

Gruß
Sandro