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Habe großes Problem beim TÜV - Druckversion

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- Dakota - 15.06.2005

Hallo Freunde
Ich muß morgen wieder zum TÜV. Da werde ich sehen was der zu sagen hat. Wenn er nicht einsichtig ist werde ich auf eure Angebote kommen (Briefcopie) .
Bei mir ist ja leider ein V-Reifen eingetragen worden Kopfschütteln Ich werde mich ganz genau erkundigen was da falsch gelaufen ist und es hier natürlich veröffendlichen. Laßt uns den morgigen Tag abwarten.


- Dakota - 16.06.2005

Also Leute wie versprochen die Auflösung:
Das Problem ist das bei mir V-Reifen eingetragen sind.
Wenn ich trotzdem H-Reifen drauf habe dann gild folgende Formel.

Eingetragene Geschw. Ziffer 6 z.B. 210 Km/h
Berechnung des Geschw.Index
210 + 6,5 + 0,01 * 210 = 218,6 Km/h

Faustregel 210 + 9 = 219 Km/h

Und es ist auch ganz egal wenn ich ihm einen Brief vorlegen kann (gleiches Baujahr)
Mit 195 Km/h. Auch ein Gutachten vom Hersteller interessiert ihn nicht.
Also werde ich mal mit Jörg sprechen und sehen wie wir die Sache aus dem weg bekommen.


- SilverGER - 16.06.2005

Willkommen in Deutschland.... Kopfschütteln


- Vette58 - 16.06.2005

Warum trägt er dann nicht einfach H-Reifen ein?

Gruß
Uli


- Mikey - 16.06.2005

Warum klebst Du nicht einfach ein SChild mit "max. 200km/h" auf das Armaturenbrett. Bei M+S Reifen funktioniert das doch genauso.


- AlexStgt - 16.06.2005

Zitat:Original von Mikey
Warum klebst Du nicht einfach ein SChild mit "max. 200km/h" auf das Armaturenbrett. Bei M+S Reifen funktioniert das doch genauso.

Es ist aber eben nur bei M+S Reifen erlaubt !
Das Problem kenne ich, wenn V eingetragen sind müssen V aufgezogen werden, auch wenn Vmax < 240 ist. Nur wenn M+S Reifen aufgezogen sind, ist ein Aufkleber erlaubt.
Unverständlich, aber ist wohl leider so ... Augenrollen


- Corvette-1111 - 16.06.2005

Ja, Kinder, wir leben eben in Deutschland, wo Mengen fleißiger Beamter und Magistralen ihren kargen Lohn damit verdienen, neue Richtlinien und Verordnungen zu erlassen und beim niederen Volk alles auf deren unbedingte Einhaltung kontrollieren.

Was würde aus unserem schönen Land werden, wenn man 218,6 unvorsichtigerweise zu einer 218,4 "verkommen" lassen würde, die dann vielleicht sogar noch -kaufmännisch gerundet- auf 218,0 enden würde? Das Chaos in unseren Amtsstuben wäre doch vorprogrammiert besoffen

Es gibt eben Richtlinien, die müssen eingehalten werden: Dass zum Beispiel bei einem Holzhaus auch Feuerhemmende F90-Türen eingebaut werden müssen, ist sicher richtig, damit wenigstens die Tür 90 Minuten dem Feuer stand hält, wenn die Holzwand drumherum schon lange in Schutt und Asche liegt.


- GeneralDiDi - 16.06.2005

..... und nun wird es wieder Zeit unser hochgelobtes Autoland zu verehren. Wo wären wir den ohne die tollen Vorschriften, Gesetze, Reglungen, willkürliche Beamte die einem Schadenfroh alles vermiesen, was das Leben einfacher und schöner machen könnte. Die Jungs haben einfach die Hosen voll, wenn sie für etwas den Kopf hin halten müssten, sei es auch noch so gering. Man kann es denen aber auch nicht verübeln, denn die haben sich an die Vorschriften zu halten. Darüber nachzudenken macht auch keinen Sinn, das vermiesst einem nur die Laune. Schade das es unserem Land immer noch so gut geht, dass wir für das einhalten solcher Regelungen jährlich Millionen rauspulvern können. Kopfschütteln

Also Stephan. Andere Reifen kaufen und aufziehen, damit zum Tüv fahren und danach wieder die H-Reifen drauf. Wenn die dann runter gefahren sind, hast Du gleich einen neuen Satz da liegen.

Zitat:Es gibt eben Richtlinien, die müssen eingehalten werden: Dass zum Beispiel bei einem Holzhaus auch Feuerhemmende F90-Türen eingebaut werden müssen, ist sicher richtig, damit wenigstens die Tür 90 Minuten dem Feuer stand hält, wenn die Holzwand drumherum schon lange in Schutt und Asche liegt.
Oh ja Jochen. Mit solchen Sachen hab ich auch öffters zu kämpfen. Vorschriften der VDS und Co sind manchmal deutlich schlimmer und unverständlicher, als bei unseren Schätzchen.

Geplagte Grüße
Didi


- STRUPPI - 16.06.2005

@ GeneralDiDi:
Kleiner Irrtum von Dir.
Die "armen" Leute haften für gar nichts!!

Bekannter von mir ist DEKRA-Sachverständiger, inzwischen in gehobener Position.
Bis ich den mal Verhauen musste, war sehr viel möglich.


Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- GeneralDiDi - 16.06.2005

Naja, vielleicht ist haften das falsche Wort. Auf jeden Fall müssen die sich auch nach den Vorschriften richten. Sicherlich ist es manchmal Auslegungssache. z.B. wenn die Reifenlauffläche 2mm übersteht. Da gibt es dann halt die 100%igen und auch die Augenzudrücker. Kommt einfach drauf an. Auch wenn Du damit schon 5 mal über den Tüv gekommen bist, kann es sein das beim sechsten mal einer den Kopf schüttelt Kopfschütteln
Soviel zum Thema: Willkür........ siehe auch Thema: Kennzeichen/Zulassungsstelle Kopfschütteln