Erwin's C5 NT-Halter - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Erwin's C5 NT-Halter (/showthread.php?tid=22907) |
- Reckwem - 19.02.2011 Zitat:Original von Erwin Siehe Beitrag Nr. 2 in diesem Thread. Gruss Markus - blitziii - 19.02.2011 Zitat:Original von Reckwem Danke, den Beitrag habe ich übersehen Also selbstschneidende Schrauben, Blechtreiber habe ich hier in NRW noch nicht gehört - Reckwem - 20.02.2011 Zitat:Original von blitziii Genau die und um grossartige Belastung an den Schrauben brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Ich habe mir die Bleche auch mal angefertigt aber nur noch nicht montiert... Gruss Markus - blitziii - 20.02.2011 OK danke. Ich werde mir die kommende Woche jetzt die Bleche anfertigen. Falls ich mit dem Ergebnis zufrieden bin, werde ich meine Lösung hier auch mal präsentieren :-) - Oerg - 20.02.2011 Aehm, wenn Ihr schon dabei seit, kann einer mir ein Satz mit anfertigen ? Selbstverstaendlich gegen Bezahlung. - Umicat - 20.03.2016 Zitat: § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen (Anmerkung 1); bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein (Anmerkung 2). Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm ... über der Fahrbahn liegen (Anmerkung 3). Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern (Anmerkung 4). Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein (Anmerkung 5). Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein (Anmerkung 6). Halt immer eine Frage ob man sich daran hält , mir hat die Zulassungsstelle noch nicht mal ein kleines Nummernschild für hinten zugelassen musste ich umbauen !! RE: Erwin's C5 NT-Halter - c6schleicher - 05.05.2024 Moin. Bitte gestattet mir eine Frage. Wie komme ich an die Bilder in diesem Faden? Es wird zwar angezeigt, dass da ein Foto sein sollte, aber ich kann es nicht anzeigen lassen. Woran liegt das? Ich möchte die Befestigung des vorderen Kennzeichens optimieren. Mir wurde trotz "Kampf" ein 46cm Teil verpasst. Danke. Viele Grüße RE: Erwin's C5 NT-Halter - Dieter L. - 06.05.2024 Hallo C6Schleicher, hallo zusammen, Ich habe mal im Archiv rumgestöbert und habe die Fotos aus 2006 gefunden. Leider nicht mehr die Pläne aus der Fertigung. Man kann aber auch den Fotos und den Skizzen in den Beiträgen selber Skizzen anfertigen und diese Teile anfertigen. Empfehlenswert sind auch meine Hinweise aus dem Beitrag vom 27.09.2006 und 01.10.2006 bei der Materialwahl und der Befestigung, um Schäden am Bumper zu vermeiden! Viel Erfolg beim Nachbau! |