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Klebekennzeichen - Argumentationsweise ? - Druckversion

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- fliegerdidi - 09.02.2010

Ich wiederhole mich, ( das letzte Mal aber jetzt ) .

Ich habe ein Klebekennzeichen im Brief eingetragen , wird aber ohne Sondergenehmigung vom Regierungspräsidium nicht zugeteilt !
Gruß Didi


- Rüddy - 09.02.2010

.... und die Sondergenehmigung gibt´s vom RP normalerweise nicht.

Grüße
Rüddy


- Molle - 09.02.2010

Zitat:Original von JR
Können kann das jeder, wollen will das keiner!

Gruß

JR

Und dürfen auch nicht mehr!

Gruß Werner


- badboy1306 - 10.02.2010

Zitat:Original von MadTom
Zitat:Original von c5-freak
Hab auch jemanden vom TÜV deswegen gefragt. Der meinte, die von der Zulassung haben die Anweisung bekommen, externe Gutachten, wie z.B. von der DEKRA, nicht mehr zu akzeptieren.

Mir hat man bei der Zulassungsstelle wortwörtlich gesagt, ich brauche auch "gar nicht erst mit einem Gefälligkeitsgutachten vom TÜV zu kommen.....das ändert nichts an der Entscheidung !!!" Augenrollen
Motzen





alte erinnerungen werden wach....................................................................


- Dakota - 10.02.2010

Zitat:Original von Porter
Zitat:Auf legalem Weg geht´s nur beim Jaguar E-Type

Oder Ford GT40 Großes Grinsen





Hallo-gruen , ....
Oder Alfa Spider. Den hatte ich auch mit Klabeschild und TÜV. In den 80gern war alles etwas anders Feixen


- RainerR - 10.02.2010

Macht Euch nicht die Nerven kaputt, einfach vergessen die Klebeschilder, ist sinnlos,

Gruss RainerR


- Porter - 10.02.2010

In Bezug auf Corvette vielleicht, ansonsten Kopfschütteln










Hallo-gruen , ................


- Corvette Cowboy - 11.02.2010

Mein erster MX-5 hatte auch ein Klebeschild, war mit
Bj. 90 (seinerzeit) kein Problem...

Heute ist es scheinbar schlimmer als Feuersbrunst und Pestilenz
und wird mit Inbrunst abgelehnt....Meinen 94iger MX-5 fahre ich
mit Blechschild, da ein Klebeschild offenbar der Untergang des
Abendlandes wäre, zumindest für die hysterischen Zicken der
Zulassungsverhinderungsstelle.
würgende Grüße,
Tom.