Zulassungsproblem wegen fehlender LWR - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Zulassungsproblem wegen fehlender LWR (/showthread.php?tid=76662) |
- BlueMan - 24.03.2014 Hallo Markus, ich war mal vor 7 Jahren hier bei unserem örtlichen TÜV um mich zu erkundigen wie es mit der Zulassung einer C6 ist. Der Pfeifenkopf hat mir damals unwissenden glattweg gesagt das man die C6 wegen fehlender LWR nicht zulassen kann. Damals hatte ich noch keine Ahnung. Bin dann zu einer Amiwerkstatt die die Zulassung für mich erledigt hat. Habe im Laufe der Jahre eine Reihe C6 en auf diese Weise zugelassen. Such dir eine andere Prüfstelle (z.B. Dekra und was es da vielleicht sonst noch gibt. Ggf. in einem anderen Bundesland. In den neuen Bundesländern ist das z.B. die dekra. Oder greif halt etwas mehr in die Tasche und hole dir von ein paar Amiwerkstätten Angebote ein um die Corvette zu zu lassen. Es gibt immer bei den TÜVern Idioten die keine Ahnung haben und sich auch nicht belehren lassen. Da kannst du denen hundet Mal einen Wisch vor die Nase halten oder Argumentieren das selbst dem offiziellen Import es für die Corvetten keine LWR existiert. Da läuftst du gegen Wände und müsstest vielleicht dagegen klagen. Lohnt sich nicht. Spar dir die Zeit, Geld und Nerven. Gruß Christoph - Faceman - 24.03.2014 Zitat:neuen BundesländernIn der Ukraine gibt's doch keine Dekra oder... Also mein TÜV-Mann hat mir erklärt, dass ich keine LWR brauche, das sähe man ja schon an der geringen Kofferraumzuladung. Es gibt TÜVer mit Grips in der Birne... im Osten wohl öfter anzutreffen... - M-G-B - 24.03.2014 Hey Christoph! Mich fuchst nur diese scheinbar gerade jetzt aufkommende Abzockerei durch die Behörden. Ich hab mein Auto von einem Händler rüberholen lassen und der kümmert sich bei "seinem" TÜV natürlich auch um die deutschen Papiere. Wird halt noch ein Nachtrag verfasst zur Abnahme nach §21 STVZO und dann ist auch die Zulassungsstelle zufrieden. Extra Geld kost das dann nicht für mich ........ VG Markus - ratprof - 24.03.2014 Zitat:Das merkt man schon ein wenig an den Tips die du gibst. Gerade in solchen Themen sollte man sich aber ohne profundes Wissen nicht als Tipgeber präsentieren, da es für den Empfänger sonst schnell ungemütlich werden kann. Und genau deswegen habe ich den Tip gegeben einen JURISTEN AUFZUSUCHEN. Das Dümmste was man machen kann ist selbst ohne juristisches Hintergrundwissen schriftliche Anträge irgendeiner Art zu stellen. Hier ist das Desaster vorprogrammiert. Ab zum Fachmann und ein 'wasserdichtes' Schreiben verfassen lassen und dann auf Antwort warten. Und falls kadl18 wirklich über Jahre (unwissend) ohne Betriebserlaubnis wegen der Inkompetenz einiger Prüfstellen rumgefahren ist, ist das absolut kein Spaß. Hier wird versucht den Fehler anderer auf seinem Rücken und auf seine Kosten zu korrigieren, das ist nichts anderes als eine Riesenschweinerei. Ich an seiner Stelle würde in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt ein dementsprechend 'großes Fass aufmachen'. - JR - 24.03.2014 Da macht man kein "großes Fass" auf, sondern geht zum anderen TÜV. Gruß JR - ratprof - 24.03.2014 Und was machst du mit dem Mängelbericht im IT-System? Hacker löschen lassen? Mit Mängelbericht bei einer anderen Station auftauchen, hah da biste gleich der Liebling. Probiers einfach mal ... - goldi - 24.03.2014 Es gibt doch auch noch andere Institutionen Dekra KÜS usw. - schlabbefligger - 24.03.2014 Zitat:Original von ratprof Wegen so einer Sache gleich einen Anwalt zu bemühen, der sich im Verwaltungsrecht auskennt wäre mir am Anfang zu aufwendig, sprich teuer. Wenn man so ein Problem "umgehen" kann ist einem mehr gedient, ich weiss das aus Erfahrung. Gruß Reinhard - CustosOnLinux - 25.03.2014 Sorry aber hier verstehen einige den Hinweis auf die R48 total falsch. Ich habe mich mit Dominic bei der Entwicklung der C5 Scheinwerfer mit dem Thema wochenlang intensiv auseinandergesetzt. Wir haben TÜV Prüfer befragt, Unterlagen gewälzt und die Texte genau studiert. Die STVZO ist das amtliche Regelwerk welches hier wichtig ist. Dort steht sinngemäß, das alle Lichttechnischen Einrichtungen so ausgelegt sein müssen wie sie in der ECE-R48 beschrieben sind. Damit wird also auf die ECE verwiesen und die STVZO ist legt man wieder beiseite. Wer sich die Mühe macht und die R48 ausgiebig und aufmerksam ließt, wird feststellen, dass eine LWR pauschal an keiner Stelle vorgeschrieben wird. Maßgebend ist die Veränderung der Leuchtweite bei verschiedenen Beladungszuständen. Davon wird alles abhängig gemacht. Ist die Bedingung für die Leuchtweite innerhalb der Toleranzen, ist keine LWR notwendig, ist sie ausserhalb der Toleranz, muß eine LWR vorhanden sein. Durch verstellen der Leuchtweite liegt diese dann wieder innerhalb der vorgeschrieben Toleranzen. Hat das Fahrzeug Halogen, ist (falls denn eine LWR notwendig ist) darf die LWR manuell erfolgen, hat es Xenon muss diese zwingend automatisch arbeiten. Smart, Corvette und Co bleiben bei verschiedener Beladung innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen der Leuchtweite und damit brauchen sie keine LWR. Und jetzt trennt Euch bitte mal von dem Gedanken den leider auch viele TÜV Prüfer im Kopf haben, dass eine LWR zwingen vorgeschrieben ist, unabhängig wie das Fahrzeug beschaffen ist. Das ist schlicht falsch! Ich habe eine C5 die TÜV konform mit Xenon Licht ohne LRW unterwegs ist. Ich habe alles dem TÜV Rheinland vorgestellt und er hat lediglich die Zulassung der Scheinwerfer sehen wollen (Hello Xenon Module mit Prüfzeichen) und eine Scheinwerferreinigungsanlage. Diese haben wir in den Klappscheinwerfern nachgerüstet. Teleskopdüsen die rausfahren und dann die Lichter reinigen. Damit ist alles OK und auch eine Eintragung ist nicht erforderlich, da alles ein E Prüfzeichen hat. - JR - 25.03.2014 Meine Worte! Gruß JR |