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Nummerschild C5 vorn - Druckversion

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- Frank the Judge - 20.11.2006

Ach Helmut,
das wurde doch schon ausgiebiger diskutiert und durchgekaut als ein Wrigleys von 1940.

Jede(!) Zulassungstelle handhabt das so, wie sie es will und für richtig hält. Du hast halt das Glück, in einem bezirk zu wohnen, wo so etwas möglich ist. Viele andere haben nicht dieses Glück. Und da hilft auch kein TÜV-Gutachten.


- JR - 20.11.2006

Hallo Helmut,

Zitat:Bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.(ca. 10 €)

Das ist eben gerade kein Automatismus, an der Stelle kommt es häufig zu energischem Kopfschütteln.

Sei froh, dass es bei Dir auch geklappt hat und trinke darauf einige Weißbier. Prost!

Gruß

JR


- J.M.G. - 20.11.2006

@Helmut: Letztendlich muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. das Ordnungsamt / die Zulassungsstelle des Landkreises) Dir eine Ausnahmegenehmigung erstellen. Diese ist natürlich immer Ermessenssache und man hat keinerlei Rechtsanspruch darauf. Eine TüV-Eintragung ist dabei völlig egal.

Unter dem Strich haben wir 4 Abstufungen in Deutschland:

Typ 1: Geht nicht
Typ 2: Geht, mit TüV-Eintragung und Ausnahmegenehigung
Typ 3: Geht, mit Ausnahmegenehigung
Typ 4: Geht problemlos (sehr selten).


- JR - 20.11.2006

Wenn ich mal Johannes' Typisierung aufgreife - bei mir war es so:

Typ 1: Geht nicht -> glücklicherweise noch nicht vorgekommen
Typ 2: Geht, mit TüV-Eintragung und Ausnahmegenehmigung -> C2, C3, C6
Typ 3: Geht, mit Ausnahmegenehigung -> C4
Typ 4: Geht problemlos (sehr selten). -> C5

Allein daran sieht man schon, dass alles möglich ist.

Gruß

JR


- sani - 20.11.2006

OK! Die Lösung: In der Schweiz wohnen. Da sind die vorderen Schilder
nur 85 x 300 mm gross. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


Gruss aus dem Land wo 2 Autos auf dem gleichen Schild fahren dürfen. Feixen


- Companero - 20.11.2006

Hallo Johannes,

Du hast ja vollkommen Recht.

Bei uns Typ 2
Vorgabe meiner Zulassungsstelle war: Wenn der TÜV nickt, gibts die Ausnahmegenehmigung.

Mein Problem war einen TÜV-Sachverständigen zu finden der die paar Zeilen am PC schreibt. Die meisten haben nur mit einem leisen "na na" den Kopf geschüttelt.

@JR
Das erste gerade geleert Prost!

@sani
ja ihr seid uns in manchen Dingen etwas vorraus Feixen

Grüsse, Hallo-gruen
Helmut


- C53 - 20.11.2006

so sieht es bei mir aus:
Auch völlig legal.

Gruß Heinz