Nummerschild C5 vorn - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Nummerschild C5 vorn (/showthread.php?tid=20980) |
- Frank the Judge - 20.11.2006 Ach Helmut, das wurde doch schon ausgiebiger diskutiert und durchgekaut als ein Wrigleys von 1940. Jede(!) Zulassungstelle handhabt das so, wie sie es will und für richtig hält. Du hast halt das Glück, in einem bezirk zu wohnen, wo so etwas möglich ist. Viele andere haben nicht dieses Glück. Und da hilft auch kein TÜV-Gutachten. - JR - 20.11.2006 Hallo Helmut, Zitat:Bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.(ca. 10 €) Das ist eben gerade kein Automatismus, an der Stelle kommt es häufig zu energischem Kopfschütteln. Sei froh, dass es bei Dir auch geklappt hat und trinke darauf einige Weißbier. Gruß JR - J.M.G. - 20.11.2006 @Helmut: Letztendlich muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. das Ordnungsamt / die Zulassungsstelle des Landkreises) Dir eine Ausnahmegenehmigung erstellen. Diese ist natürlich immer Ermessenssache und man hat keinerlei Rechtsanspruch darauf. Eine TüV-Eintragung ist dabei völlig egal. Unter dem Strich haben wir 4 Abstufungen in Deutschland: Typ 1: Geht nicht Typ 2: Geht, mit TüV-Eintragung und Ausnahmegenehigung Typ 3: Geht, mit Ausnahmegenehigung Typ 4: Geht problemlos (sehr selten). - JR - 20.11.2006 Wenn ich mal Johannes' Typisierung aufgreife - bei mir war es so: Typ 1: Geht nicht -> glücklicherweise noch nicht vorgekommen Typ 2: Geht, mit TüV-Eintragung und Ausnahmegenehmigung -> C2, C3, C6 Typ 3: Geht, mit Ausnahmegenehigung -> C4 Typ 4: Geht problemlos (sehr selten). -> C5 Allein daran sieht man schon, dass alles möglich ist. Gruß JR - sani - 20.11.2006 Die Lösung: In der Schweiz wohnen. Da sind die vorderen Schilder nur 85 x 300 mm gross. Gruss aus dem Land wo 2 Autos auf dem gleichen Schild fahren dürfen. - Companero - 20.11.2006 Hallo Johannes, Du hast ja vollkommen Recht. Bei uns Typ 2 Vorgabe meiner Zulassungsstelle war: Wenn der TÜV nickt, gibts die Ausnahmegenehmigung. Mein Problem war einen TÜV-Sachverständigen zu finden der die paar Zeilen am PC schreibt. Die meisten haben nur mit einem leisen "na na" den Kopf geschüttelt. @JR Das erste gerade geleert @sani ja ihr seid uns in manchen Dingen etwas vorraus Grüsse, Helmut - C53 - 20.11.2006 so sieht es bei mir aus: Auch völlig legal. Gruß Heinz |