rote blinker - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: rote blinker (/showthread.php?tid=29971) |
- Jochen - 10.12.2007 Zitat:Original von Midnight-Cruiser In Bayern werden Ausnahmegenehmigungen von den Landratsämtern (LRA) erteilt. Die Zulassungsstellen sind Behörden der Landratsämter, und der Leiter der Zulassungstellle, ein Leitender Beamter des LRA, hat die Befugniss solche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. So geschehen bei meinem Dodge! Bei mir ging das so: Ich habe den TÜV a.a.S. auf die Sache mit den Ausnahmegenhmigungen direkt angesprochen und gefragt was alles machbar ist. Dieser sagte er wird dies mit dem Leiter der Zulassungsstelle absprechen. Der a.a.S. hat daraufhin vorab die Zusage von dem Leiter der Zulassungsstelle bekommen was von dort eingetragen wird. Dann wurde die §21 Abnahme (heißt heute anders!) durchgeführt, zusammen mit einem "Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO". Bestandteil dieses Gutachtens waren ALLE relevanten Punkte die zur Erteilung einer Ausnahmegenhmigung notwendig waren (z.B. Verglasung, fehlende LWR, Verankerung Sicherheitsgurte, Bremsanlage nach RTL 71/320/EWG usw usw). Das Gutachten nach §70 endete dann mit dem Passus: "Die Ausnahmegenehmigung wird befürwortet". Wenn man diesen Weg geht kann eigentlich kaum was schiefgehen, da sich die einzelnen Behörden und Gutachter untereinander abstimmen und sich nicht "übergangen" fühlen... Ob jedoch der Beschluss zu den roten FRA positiv ausfallen wird hängt natürlich sehr von den bei Dir zuständigen Stellen ab! Viele Grüße Jochen - Jochen - 10.12.2007 Schlusswort des §70 GA: - ulf - 10.12.2007 Also, hab mit meinem Umrüster gesprochen - der hat mit seinem TÜV Futzi gesprochen, und der hat gesprochen, dass, wenn die Zulassungsstelle vorab die roten FRAZ genehmigt, er auch nichts dagegen hat. Der Weg scheint klar - habe ich gesprochen - ulf - 10.12.2007 Habe mit der Zulassungsstelle gesprochen. Die sagen auch, wenn der TÜV Futzi nichts dagegen hat, und VORHER genehmigt, dann genehmigen die das auch. Wie nun ???? Schön, dass man sich hier im Kreis dreht und die deutschen Gesetzte so glasklar sind - Jochen - 10.12.2007 Ulf, mit dieser Erkenntniss mussten hier schon viele den Wunsch "rote Blinker", oder "kurzes Kennzeichen" ablegen. Es ist wohl so das es gerade bei diesen Entscheidungen sehr unterschiedliche Handlungsweisen der Zulassungstellen, TÜV Prüfer und anderen Behörden gibt. Es hängt immer von einer guten Portion Glück und Verhandlungsgeschick hab ob Deine gewünschten Einträge und Genehmigungen erteilt werden oder nicht... ist leider so. Viele Grüße, und viel Erfolg! Jochen - JR - 11.12.2007 Hi Ulf, an Deiner Stelle versuchte ich den TÜV zu knacken. Die sind viel flexibler als früher und in der Regel eher Argumenten aufgeschlossen als die Zulassungsstellen. Außerdem haben die den Vorteil, dass es beliebig viele davon gibt. Wenn einer "No" sagt, kannst Du immer noch zum nächsten fahren, etc. Gruß JR RE: rote blinker - Sallypaar - 11.12.2007 Hi und Gruß aus Bayern , Bei unserer C4 1990 sind die roten Blinker eingetragen gewesen. Können Dir leider aber keine Begründung für die Zulassung liefern. Trotzdem nicht aufgeben. Michi & Belinda RE: rote blinker - ulf - 11.12.2007 Hallo, danke erstmal für Euren Trost. Bei meiner LT4 habe ich auch rote Blinker eingetragen. Wurde 1996 gemacht - da gab es noch nicht mal eine Diskussion drüber. War so und gut. Aber jetzt....es nervt einfach nur - was ist so schlimm an roten Blinkern? Hauptsache es blinkt überhaupt...Aber das zu verstehen bin ich wahrscheinlich zu blöd.... - man-in-white - 11.12.2007 Wie JR schon geschrieben hat, geh zu einem anderen TÜV oder Dekra und laß sie dir eintragen. Frank - RainerR - 11.12.2007 Warum müssen es eigentlich mit aller Gewalt rote Blinker sein?Nur der Optik wegen? Darüber kann man natürlich streiten!Tatsache ist,daß es Polizisten auffällt,wenn bestimmte Dinge am Fahrzeug nicht den allgemeinen Vorschriften entsprechen.Und dann muss kontroliert werden,was denn sonst noch alles nicht in Ordnung sein könnte.Auch wenn sich dann herausstellt,daß es mit den roten Blinkern seine Richtigkeit hat,so läuft man doch Gefahr, daß irgendwelche andere Dinge das Mißfallen der Ordnungshüter erregt,und sei es nur das fehlende Warndreieck oder die Warnweste.Und schnell hat man sich ein Knöllchen eingefangen.Meine Ansicht war desshalb immer,möglichst wenig auffallen,und wegen roter Blinker möchte ich nicht Kontrollen provozieren!----Ist aber nur meine Ansicht, Gruss RainerR |