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Geplanter Kauf einer C5 von Autohaus Laub - Druckversion

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- MarkusC5 - 29.12.2014

So langsam wird das hier ein Forum von Futterneidern, Besserwissern und Denunzianten. Hat sich schonmal jemand Gedanken darüber gemacht, was die Veröffentlichung des Dekra Prüfberichtes mit vollem Namen des Prüfers für diesen für Folgen haben kann? Mann, was kotzt mich das an ( und ausserdem bin ich mir nichtmal sicher ob das legal ist )


- johnpantom - 29.12.2014

Zitat:Original von MarkusC5
So langsam wird das hier ein Forum von Futterneidern, Besserwissern und Denunzianten. Hat sich schonmal jemand Gedanken darüber gemacht, was die Veröffentlichung des Dekra Prüfberichtes mit vollem Namen des Prüfers für diesen für Folgen haben kann? Mann, was kotzt mich das an ( und ausserdem bin ich mir nichtmal sicher ob das legal ist )


Nur zum besseren Verständnis ;das Blatt heisst Datenblat und nicht Prüfbericht Engel-3


- MarkusC5 - 29.12.2014

Stimmt, Asche auf mein Haupt huldigen Ändert aber nichts am sonstigen Inhalt meiner Aussage


- andreas.rf - 29.12.2014

Zitat:Original von johnpantom
Soviel mir bekannt ist,hat die Dekra hier gar nicht die Befugnis in NRW eine Ganzabnahme nach §21 Stvzo zu erstellen.So wie ich das sehe wurde hier auch nur ein Datenblatt erstellt. Um das Auto aber in D zuzulassen wird eine Abnahme nötig sein Datenblatt bezeichnet nur eine Beschreibung eines Fahrzeuges. Meines Wissens kann auch die Dekra in der ehemaligen DDR Ganzabnahmen machen.Wenn das Fahrzeug allerdings eine deutsche Zulassung hat,wäre mir das egal. Engel-3

Ne das ist wie es aussieht eine COC Datenbestätigung obwohl da nur Datenblatt drüber steht. Die Befugnis um die zu erstellen hat jeder Prüf.-Ing. Und die wäre in dem Fall auch ausreichend, weil es sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis handelt. Hier reicht so ne Datenbestätigung mit ner Hauptuntersuchung um das Auto zuzulassen. Eine Vollabnahme nach §21 wäre nur bem Import eines Fahrzeugs nötig, das keine BE Betriebserlaubnis besitzt, also zum Beispiel aus Amerika. Dann geht das nur über nen amtlich anerkannten Sachverständigen und die gibts wie du geschrieben hast im Westen nur bei den TÜV´s und im Osten nur beim Dekra.
Wegen des falschen Erstzulassungsdatums: Ich geh einfach mal davon aus dass der Prüfer Probleme hatte den auf französisch verfassten belgischen Brief zu entziffern und irrtümlicherweise das Datum eines Halterwechsels mit dem Erstzulassungsdatum verwechselt hat. Das sollte aber bei der Zulassung in Deutschland spätestens der Zulassungsstelle auffallen, denn die vergleicht im Normalfall die Angaben auf der Datenbestätigung mit den Angaben in den Originalpapieren.

Gruß Andreas


- Molle - 29.12.2014

Jetzt muss ich auch mal was dazu beitragen.
Die belgischen Papiere sind sehr unübersichtlich.
Es kann auch sein das die EZ in den belgischen Papieren schon falsch eingetragen wurde.Das ist keine Seltenheit.
Es kann auch sein das eine Ausnahmegenehmigung bei der Untersuchung der Dekra vorgelegen hat um das Fahrzeug mit der Schadstoffklasse D3 hier zuzulassen.
Ich hatte den Fall mit einer 97er die 6 Jahre bei einem Lackersteller im Showoom stand.
Die wurde mit Euro 2 noch 2003 zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde dann bei der Zulassung im Fahrzeugschein vermerkt.
Diese Ausnahme ist in dem vorliegenden Dekra Bericht nicht vermerkt.


- johnpantom - 29.12.2014

Scheint sich ja anscheinend erledigt zu haben,denn auf der entsprechenden Homepage wird das Fahrzeug nicht mehr angeboten Frage


- SilverGER - 29.12.2014

Vielleicht weil der Thread über ein Jahr alt ist? Großes Grinsen


- KSamanek - 30.12.2014

Karsten, du hast es absolut richtig gemacht!, lieber wenig mehr in eine C6 investiert, ist absolut richtig. Viel moderneres Auto mit viel besseren Fahreigenschaften und Fahrleistungen. Ein echter Supersportwagen, der wahnsinnig viel Spaß macht.
Alle günstigen Gebrauchten, die Bekannte über Deutsche Händler aus Belgien gekauft hatten, waren ein Reinfall. So ist das für dich (Hoffentlich) zu einem Happy End gekommen.
Gruß, Karl