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Tagfahrlicht - Druckversion

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- goldi - 23.12.2013

Zitat:Original von Rolf 1956
Hallo Stefan,

Danke für die Auskunft. War mir im Moment nicht sicher.
Habe dich nicht vegessen, nur sind wir mit dem mischen noch nicht soweit.

Viele Grüssen , ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins 2014

Rolf
Hallo Rolf
Gerne und ich habs nicht eilig, verzweifele gerade daran halbwegs vernünftige Spaltmase hinzubekommen Heulen Heulen
Euch auch ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


- alfdoo - 23.12.2013

Hi

hier mal noch die Gesetzlichen Montagerichtlinien .
Mindestabstand der Lampen zueinander 60cm ( haben die sogenannten Nebellampen bei der C4 nicht , daher unzulässig in der Schweiz ) und mindesten 25 cm ab Boden.
Und hier noch für die Schaltung.Damit es Gesetzlich konform ist .
Gilt für die Schweiz . Ob in anderen Ländern gleich , kann ich nicht sagen .

Gruss Armin

Elektrische Schaltung

Tagfahrlichter müssen spätestens dann automatisch leuchten, wenn das Fahrzeug nach Einschalten der Zündung zum ersten Mal anfährt.
Manuelles Abschalten ist erlaubt, sofern sich die TFL bei Überschreiten von 10km/h oder nach 100m automatisch wieder einschalten.

Anforderungen beim Einschalten anderer Lichter:
Die Tagfahrlichter müssen bei eingeschalteten Scheinwerfern (Abblend- oder Fernlicht) automatisch erlöschen, ausgenommen beim Betätigen der Lichthupe.
Tagfahrlichter dürfen bei neuen Fahrzeugtypen, die ab dem 11.12.2009 typengenehmigt wurden, nicht zusammen mit den Nebellichtern brennen.
Eine Einschaltkontrollleuchte ist nicht erforderlich.
Ist das Tagfahrlicht mit dem Richtungsblinker ineinandergebaut, muss das Tagfahrlicht erlöschen oder abdimmen, solange der betreffende Richtungsblinker eingeschaltet ist. Diese Schaltung ist auch zulässig, wenn der Abstand zwischen Richtungsblinker und Tagfahrlicht 40 mm oder weniger beträgt.


- Rolf 1956 - 23.12.2013

Hallo Armin,
Danke für die Gesetzeslage. Ist mir nicht ganz unbekannt.
Wie machst du es den? Klappscheinwerfer auf oder mit Zusatzlichtern. Wäre interessant.

Gruss aus Einsiedeln

Rolf


- man-in-white - 23.12.2013

Bei der C4 ab 91 sind die Innenkanten der Nebler ca. 550 mm auseinander.
Wenn man dem Polizisten deutlich macht, das die Birne ja in der Mitte der Lampen sitzen dann passt das ja.

Ist aber wieder typisch Amtsschimmel. Vorhandene Lampen dürfen wegen 5 cm nicht benutzt werden. In dem Fall für ich an beiden Neblern einen 2,5 cm breiten Streifen abkleben.
Frank


- alfdoo - 23.12.2013

Hi

C4 hab ich ja keine mehr . Aber bei der C3 mach ich welche hinters Luftgitter nähe Blinker . Irgendwie . Da hab ich sie schon , aber wie montieren , muss ich noch schauen .
Aber auf keinen Fall die Klappen auf.

Gruss Armin


- mpeterorg - 09.01.2014

Hallo zusammen

Ich habe den Einbau meines Tagfahrlicht an meiner 1989 Corvette noch dokumentiert: https://www.martin-peter.ch

Grüsse
Martin


- Adrian - 11.01.2014

habe da mal eine frage an die Spezialisten.
Abblendlicht ODER Standlicht plus Nebelleuchten.
welche Lämpchen kann man besser ersetzen wenn sie den geist aufgeben.
oder was kommt etwas billiger in der Werkstatt?

meinen dank für leuchtende antworten


- man-in-white - 12.01.2014

.????
Was genau willst du welches Auto wissen?
Frank


- Adrian - 12.01.2014

sorry frank
soll ich bei einer c6 besser das Abblendlicht oder das Standlicht plus Nebelleuchte als tagfahrlicht einschalten.

danke


- Scarbon - 12.01.2014

Stand- und Nebellicht ist nicht zulässig.

Abblend- oder Tagfahrlicht muss eingeschalten sein.

Gruss Marcel


Edit: Noch ein Bild der Verkehrsregelnverordnung [Bild: q7cu8wyq.png]

Absatz 2