Distanzscheiben und TÜV - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Distanzscheiben und TÜV (/showthread.php?tid=76515) |
- Molle - 06.12.2015 Zitat:Original von 19Corvette92Zulässig ist eine maximale Verbreiterung der gesamten Spurbreite von 2% Danach geht es nur über eine Einzelabnahme in der die geänderte ET bestätigt und belegt werden muss durch Gutachten. Hier mal ein Beispiel wie es berechnet wird. Das Fahrzeug hat laut Typenschein (oder gemessen) eine Spurweite von 1460mm (Entfernung zwischen der Laufflächenmitte des linken und rechten Reifens, entspricht ca. Golf HA) Die originalen Felgen zeigen eine Einpresstiefe von 35mm (ET35), die Umrüstfelgen haben ET20 (geringere ET bzgl. originaler Felge bedeutet, dass sich die Laufflächenmitten nach außen verschieben - die Spurweite sich also vergrößert "+") Zusätzlich werden Spurverbreiterungen / Distanzscheiben mit einer Dicke von je 10mm montiert, wodurch sich die Spurweite nochmals ändert. Nun errechnet sich die absolute Spurweitenänderung wie folgt: ET35 "minus" ET20 ergibt eine Änderung von +15mm, zusätzlich noch +10mm durch die Spurscheibe ergibt eine Änderung von +25mm pro Seite (also +50mm absolute Spurweitenänderung) Die relative Spurweitenänderung in % ergibt sich nun aus der Berechnung (50/1460)*100=3,4 % (> 2% Grenze !!!) Diese Berechnung ist jeweils für die Vorder- und Hinterachse durchzuführen. Alle nötigen Maßangaben können Sie dem Typenschein entnehmen. Quelle:https://www.legales-tuning.at/radreifen.htm - 19Corvette92 - 06.12.2015 Werner, hab ja auch gesagt mit Festigkeitsgutachten und nicht mit Teilegutachten. Das fahrzeugspezifische Teilegutachten hört, wie du sagst, schon früher auf. Aber bis 65 mm pro Rad gibt es Verbreiterungen mit Papieren. - juergen63 - 06.12.2015 @ 19corvette92 Der Unterschied zwischen Festigkeitsgutachten und Teilegutachten ist mir bekannt. Ich habe deine Antwort demnach schon richtig interpretiert. Habe mich gestern mit Molle über das Ein oder andere auch schon unterhalten. Was Sinnhaftigkeit und so weiter angeht. Ist ja alles Geschmackssache. Und es ist offiziell nach wie vor legitim Ersatzteile anzubieten die nicht Tüvkonform sind. Einige Unwissentliche lassen sich dann gerne mal vom Begriff Festigkeitsgutachten irritieren und haben beim Tüv dann den AHA Effekt. @ Molle Danke. Gut erklärt. Mit den 2% hatte ich auch mal gehört, wußte aber nicht wie sich das berechnet. Aber dank meiner Tochter habe ich jetzt ja visuell breitere Radkästen zum Nulltarif - Leonie - 06.12.2015 Zitat:Original von 19Corvette92 Wo wir gerade beim Thema sind: wo ist eigentlich die "absolute Obergrenze"? Ich war neulich mit einem Kumpel ein Auto bei nem Gebrauchtwagenhändler anschauen, und bei dem auf dem Hof stand auch ein Corrado mit Breitbau Bodykit von Rieger oder Kerscher oder so. So ein richtig typisches 90er Jahre Teil, wo eigentlich hinten 11" BBS mit einer negativen ET und 285/40-15 drauf gehörten, allerdings waren wohl dem Vorbesitzer die Reifen zu teuer? Jedenfalls stand das Teil da mit rundum 205/40-17 auf maximal 8" x 17" ET 35 oder ähnlich, vorne waren wohl etwa 30 mm Platten pro Seite drauf, aber hinten war jeweils ein "Abschnitt Welle" zwischen Felge und Radnabe. Ohne Mist, das waren geschätzte 100 bis 120 mm pro Seite!! Gibt es sowas legal? Oder gab es das zumindest mal legal? Oder hat der sich da wirklich was von nem Dreher fertigen lassen? Gruß, Bernd |