Zulassungsproblem wegen fehlender LWR - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Zulassungsproblem wegen fehlender LWR (/showthread.php?tid=76662) |
- kadl18 - 25.03.2014 Zitat:Original von M-G-B Hi Markus! Da bist Du auf dem richtigen Weg: Für ALLES was nicht der StVZO oder ECE entspricht, muß ein Gutachten nach §21 erstellt und ggfs. z.B. für die nicht vorhandene LWR eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erstellt werden, da diese entgegen § 50 Absatz 8 eben NICHT vorhanden ist. So habe ich heute "erfahren" müssen, daß ich nun unwissentlich seit 2 Jahren mit einem illegalen Fahrzeug unterwegs war und ich diese Ausnahegenehmigung nun dringend in meinen KFZ Papieren nachtragen lassen muss. Der ganze Papierkrieg kostet mich jetzt rund € 100,- plus TÜV Gebühren Ansonsten wurden bei meiner Vette im Rahmen der HU/AU "keine Mängel" festgestellt, und ich darf jetzt wieder 2 Jahre lang als freier Bürger in einem freien Land sorgenfrei unterwegs sein Vette Grüsse Thomas - CustosOnLinux - 26.03.2014 Ich geb es auf.... Beratungsresistenz. - Mikey - 26.03.2014 Seh ich auch so.... ...wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, muss es auch keine Ausnahmegenehmigung geben. - Eckoman - 26.03.2014 Zitat:Original von CustosOnLinux...zumal du direkt 2 Postings vorher auch für jeden Laien noch einmal nochvollziehbar zusammengefasst hast, was zu dieser Thematik Phase ist. Hopeless. - Midnight-Cruiser - 26.03.2014 Nützt dir aber alles nichts, wenn du auf einen Hirni triffst, der eine Eintragung haben will. Keine Eintragung, keine Zulassung - so einfach ist das. Und wenn du tausend Mal recht hast: der Hirni hat immer mehr Recht. - Eckoman - 26.03.2014 Nö. Eben dafür gibt es Gesetze, Normen und Verordnungen. Und an die haben sich auch die Beteiligten der Gegenseite zu halten. Setzt natürlich voraus, dass man sich seiner Position sicher ist. - Midnight-Cruiser - 26.03.2014 Mag sein. Dann muss man halt den Klageweg beschreiten, wenn der Hirni kein Einsehen hat. So lange, also etwa 1 bis 1,5 Jahre, steht dein Auto dann halt ohne Zulassung in der Garage. - Vette58 - 26.03.2014 Ich möchte fast wetten, dass keine schriftliche Anfrage erfolgt ist. Ein offizielles (und damit angreifbares) Statement schreibt keine Stelle ohne vorher genauer zu prüfen. Falls sie es doch tun widerspricht man mit der Begründung durch die Gesetzestexte und dann kommt man auch vorwärts. Aber wer nicht will... ...sollte vielleicht auch nicht nach Tips fragen?! Gruß Uli - M-G-B - 26.03.2014 Nabend! Seid doch nett zueinander Also meine Zulassungsstelle will da eben was schriftliches, dann bekommt sie es halt. Das nennt man den Weg des geringsten Widerstandes, die Damen und Herren sitzen eh am längeren Hebel.......... Diese Ergänzung zur Vollabnahme nach §21 hat mir der importierende Händler noch besorgt und in die Hand gegeben heute bei der Abholung. Werde dann morgen oder am Freitag die Zulassung machen und euch berichten So long Markus - M-G-B - 31.03.2014 Moin! Alles erledigt ohne weiteren Stress. Der schriftliche Hinweis vom Sachverständigen auf die geringe Zuladung von unter 200kg von der man die Insassen nochmal abziehen muss reichte dann, damit ich meine Ausnahmegenehmigung wegen fehlender LWR eingetragen bekommen, hat auch nur 200€ gekostet Das kleine Kennzeichen hinten gehört allerdings auch noch in die Ausnahmegenehmigung rein, vorn gab es natürlich nur Kuchenblech .......... Mal sehen wie das vernünftig festschraube, hab jetzt mal nur oben 2 Schrauben drin und nach unten steht es einfach übern Rand der Aussparung drüber *Ästehtische Gründe zählen für uns halt nicht* Ende Original-Ton *grdlbmpf* VG Markus |