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Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? - Druckversion

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- sledgehammer - 04.04.2012

Zitat:Original von minesweaper: hatte kontakt mit einem staatssekretär von der bayerischen regierung, der hat mir klipp und klar erklärt dass es nur in fällen, wo der umbau auf ein großes kennzeichen vorne mindestens 10% des fahrzeugwertes erreich, ein kleines genehmigt wird.

Ja genauso ist das leider. Ich habe diese Regel auch in Niedersachsen und Bawü gezeigt bekommen. Waaas?

In meinem Fall hatte ich aber Glück und auch schonmal in einem anderen Thread beschrieben:
Laut TÜV Gutachten passt nur ein 330x180 Kennzeichen.
Ich bin zur Zulassungsstelle und habe zulassen wollen. Die Leiterin der Zulassungsstelle sagte, ich musste das Fahrzeug vorführen, damit Sie dieses kurze Kennzeichen bestätigen kann.
Ich also mit der Vette (und großen passend gebogenen Kurzzeitkennzeichen) wiedergekommen und sie schaute hinten, schrieb etwas auf... Darauf ich : "Vorne ist es noch enger." Sie sagte nur vorne ist völlig egal, da muss jede Grösse passen.
Ich war schon völlig geknickt. Heulen Dann gab sie mir einen Zettel mit Stempel und Unterschrift mit dem Hinweis , diesen beim Zulassen vorzuzeigen. Und siehe da Waaas? Waaas? Da stand max. Kennzeichengröße 320x110 vorne und hinten. dumdidum Geist OK! Feixen Yeeah!
Leider zu früh gefreut: Dies bedeutet, dass nur 1 Buchstabe und 1 Zahl passt, da Kleinschrift nur noch für Kräder erlaubt ist.. Mhhh und da war nichts mehr frei. Motzen :kreuz:
Also musste ich 5 Monate mit der Zulassung warten bis eins frei wurde.! Großes Grinsen besoffen Augenrollen Waaas? haarsträubend


- shooter - 04.04.2012

Hallo zusammen,

hab vor zwei Wochen mein Saisonkennzeichen geändert und nochmal nach dem kleinen, eingetragenen, Kennzeichen gefragt. Leider seit einiger Zeit nicht mehr möglich. Dies gehe nur noch über das Regierungspräsidium als Sondergenehmigung für Oldtimer.
Bei meiner C4 werde ich wohl keine Chance haben.

Grüße
Wolfgang


- mikemn - 05.04.2012

Hallo,

kann nun auch meinen Senf dazugeben, nachdem ich heute meine aus England importierte 68er C3 H-zugelassen habe.

Bei der Erteilung des H-Gutachtens mit dem (wirklich) freundlichen TÜV-Prüfer vor drei Wochen bin ich alles Mögliche durchgegangen, nur an das Augenfälligste haben wir beide nicht gedacht: die Genehmigung für kleinere Kennzeichen.

Im Bewusstsein dessen, dass das ein Problem sein könnte, bin ich heute zur Zulassungsstelle marschiert. Wie erwartet hat mir der (ebenso) freundliche Mitarbeiter der Zulassungsstelle erklärt, dass er ein kleineres Kennzeichen nur zuteilen kann, wenn entsprechender Segen des TÜV vorliegt.

Also: zunächst zum Kiosk, der die Schilder prägt und mal angesehen, was es da für Formate gibt. Die bisherigen britischen Kennzeichen haben ca. das Format ca. 310 x 160 mm und passen eigentlich recht gut. Laut unserem Schilderpräger gibt es das Format bei uns jedoch nicht, er hat mir deshalb drei verschiedene Blankoschilder zum "Ans-Auto-Dranhalten" mitgegeben (280 x 200, 255 x 130 und 200 x 130). Das 280 x 200 mm Schild war mir zu hoch, aus den Mustern gefiel mir am besten die 255 x 130-Version.

Ab zum TÜV (ohne Vette) und mein Anliegen vorgebracht. Dort erinnerte man sich noch gut an meine C3 und konnte sich auch nicht erklären, warum man nicht sofort an die kleinen Kennzeichen gedacht hatte. Innerhalb von fünf Minuten (und kostenlos) hatte ich ein "Beiblatt zum Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis", in dem "vorne und hinten kleinere Kennzeichen (max. 255 x 130 mm) zum Erhalt des technischen Kulturguts" genehmigt wurden.

Zurück zur Zulassungsstelle, die Schilder geprägt (zweizeilig) und das war`s. So kann`s also auch gehen und ich wünsche Euch, dass Ihr ebenso freundliche Ansprechpartner findet.

Beste Grüße Mike


- maseratimerlin - 05.04.2012

Ok, wo liegt Mindelheim? huahua

Zitat:Original von JR
Hi Robert,

nachdem selbst ein bekannter Anwalt Deinen Rechtschreibfehler übernommen hatte, sah ich den Fortbestand des Abendlandes in äußerster Gefahr und musste natürlich einschreiten. Feixen

Gruß Hallo-gruen

JR

Ja, ja, habs nachher auch gesehen, wo ist Dein Stein zum werfen? huahua


Gruß

Edgar


- JR - 05.04.2012

Guck mal nach oben! [Bild: smiley_emoticons_steinwerfen.gif]

Gruß

JR


- maseratimerlin - 05.04.2012

Daneben. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Gruß

Edgar


- René K. - 05.04.2012

Zitat:Original von mikemn
Hallo,

kann nun auch meinen Senf dazugeben, nachdem ich heute meine aus England importierte 68er C3 H-zugelassen habe.

Bei der Erteilung des H-Gutachtens mit dem (wirklich) freundlichen TÜV-Prüfer vor drei Wochen bin ich alles Mögliche durchgegangen, nur an das Augenfälligste haben wir beide nicht gedacht: die Genehmigung für kleinere Kennzeichen.

Im Bewusstsein dessen, dass das ein Problem sein könnte, bin ich heute zur Zulassungsstelle marschiert. Wie erwartet hat mir der (ebenso) freundliche Mitarbeiter der Zulassungsstelle erklärt, dass er ein kleineres Kennzeichen nur zuteilen kann, wenn entsprechender Segen des TÜV vorliegt.

Also: zunächst zum Kiosk, der die Schilder prägt und mal angesehen, was es da für Formate gibt. Die bisherigen britischen Kennzeichen haben ca. das Format ca. 310 x 160 mm und passen eigentlich recht gut. Laut unserem Schilderpräger gibt es das Format bei uns jedoch nicht, er hat mir deshalb drei verschiedene Blankoschilder zum "Ans-Auto-Dranhalten" mitgegeben (280 x 200, 255 x 130 und 200 x 130). Das 280 x 200 mm Schild war mir zu hoch, aus den Mustern gefiel mir am besten die 255 x 130-Version.

Ab zum TÜV (ohne Vette) und mein Anliegen vorgebracht. Dort erinnerte man sich noch gut an meine C3 und konnte sich auch nicht erklären, warum man nicht sofort an die kleinen Kennzeichen gedacht hatte. Innerhalb von fünf Minuten (und kostenlos) hatte ich ein "Beiblatt zum Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis", in dem "vorne und hinten kleinere Kennzeichen (max. 255 x 130 mm) zum Erhalt des technischen Kulturguts" genehmigt wurden.

Zurück zur Zulassungsstelle, die Schilder geprägt (zweizeilig) und das war`s. So kann`s also auch gehen und ich wünsche Euch, dass Ihr ebenso freundliche Ansprechpartner findet.

Beste Grüße Mike

Hallo Mike,
zunächst mal "herzlichen Glückwunsch" zur C3 Pokal und zum kleinen Kennzeichen! Dafür

Ich denke jeder hier wäre sehr interessiert, dieses...

"Beiblatt zum Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis", in dem "vorne und hinten kleinere Kennzeichen (max. 255 x 130 mm) zum Erhalt des technischen Kulturguts" genehmigt wurden...

... mal zu sehen!?! Waaas?

Meinst Du es wäre möglich, das Ding mal einzuscannen und hier zu präsentieren!?!

Beste Grüße...
René driver


- maseratimerlin - 06.04.2012

Genau das würde ich an seiner Stelle nicht tun, wenn er die Kennzeichen so behalten will.

Gruß

Edgar


- 6TVette - 06.04.2012

Zitat:Genau das würde ich an seiner Stelle nicht tun,

Hi Edgar
das sehe ich genau wie Du. Alleine schon das Ansprechen der Behörden mit solchen Schreiben oder gar mit Fotos anderer Wagen, die kleine Kennzeichen haben, impliziert auf der Behördenseite eine Abwehrhaltung gegen den "uneingeladenen Eindringling in ihre Belange", die ihn die Länge ihres Armes spüren läßt. Und das ist gut so.

PS Mit dem Kopf durch die Wand sollte man in seinem eigenen Keller üben. Dabei steht aber vor dem ersten Schlag schon fest, daß es ein kleines Kennzeichen nicht geben wird.