Wer hat seine Corsa eingetragen bekommen? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Wer hat seine Corsa eingetragen bekommen? (/showthread.php?tid=25730) |
- RainerR - 25.05.2007 Hallo Freunde, Das OLG-Köln Hat folgendermaßen geurteilt (OLG Köln,Az.:Ss11/97 (Z),DAR98,27 Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.So soll die Benutzung von Reifengrössen,die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen derBetriebserlaubnis führen. Was sagt Ihr dazu? Das hiesse ja,das z.B. auspuffanlagen,andere Sitze oder ein anderes Lenkrad ohne TÜV-Abnahme die Betriebserlaubnis nicht erlöschen lassen,da ja nicht zu er- warten ist daß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Oder sehe ich da was falsch? Eure Meinung würde mich interessieren,besonders wenn sich auch ein Jurist dazu äussern würde. Es grüsst Euch Rainer R. - Ersatzchef - 25.05.2007 Durch die Reifen kann doch jemand gefährdet werden. Nehmen wir mal an Du montierst statt den 285er 335er, die ein wenig überstehen und die dann wieder Steine aufwirbeln etc. Aber die Auspuffanlage dürfte nicht davon betroffen sein. - J.M.G. - 25.05.2007 Zitat:Original von RainerR Korrekt. So sagt das der §19 Abs.2 Nr.2 StVZO. ABER: Zitat:Was sagt Ihr dazu? Das hiesse ja,das z.B. auspuffanlagen Inkorrekt. §19 Abs.2 Nr.3 (Änderung der Geräusch oder Abgasemission führt automatisch zum erlöschen der BE). Alles was Abgase (Motortuning) oder Geräusche (Auspuff / Luftfilter) verändert ODER alles was Andere gefährdet ODER wenn Du die Bauart Deines Fahrzeuges änderst (also aus Deiner Limo nen Cabrio machst), führt zum erlöschen der BE. Alle anderen nicht eingetragenen Dinge führen nur zur Mängelkarte inkl. Punkte und Bußgeld. - olli4021 - 25.05.2007 Das ist doch Wunderbar und alles wird gut! Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende und allen anderen auch. Gruß Olli - Ersatzchef - 25.05.2007 Paragraphenreiterei ist das und nix weiter. - RainerR - 27.05.2007 Hallo Ersatzchef, hast recht,ist Paragraphenreiterei! Leider kann man in unserem Oberlehrerstaat aber nur noch überleben wenn man die richtigen Paragraphen kennt,ansonsten wird man hemmungslos von uneren Oberlehrern niedergemacht! Macht irren Spaß wenn man diesen Typen eine schallende Ohrfeige verpassen kann,weil man eben die Paragraphen kennt. Es grüsst Dich Rainer R. - Ersatzchef - 27.05.2007 Das kann ich mir vorstellen. Oberlehrer nochmal zu belehren...das hat schon was. - J.M.G. - 27.05.2007 Wenn Dir die Karre unter dem Arsch weg sichergestellt wird, dann wünsche ich Euch viel Spaß beim Oberlehrer spielen. Die Beamten der Schutz- / Bereitschaftspolizei, insbesondere des zentralen Verkehrsdienstes, sind ja nun auch nicht erst gestern aufgestanden und kennen die Gesetzeslage sehr genau. - uwe123 - 27.05.2007 Zitat:Original von J.M.G. WICHTIG::::: Ihr seit alle nicht mehr auf dem neuesten Stand: Ab 1. März 2007 ist die FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. Paragraph 18 der STVZO ist ausser Kraft getreten Somit ist lauter Auspuff nur noch Ordnungswidrigkeit, Bussgeld :25 Euro, Punkte : Keine!!!! Entscheidender Punkt: Vom Lauten Auspuff geht keine Gefahr aus! Eine Sicherstellung der Beanstandeten Ausppanlage oder des Fzgs widerspricht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Näheres soll im Forum http://www.copzone.de stehen. Quelle: Motorradzeitschrift MO Nr 6, Seite 6 Mfg Uwe - Ersatzchef - 27.05.2007 Das hört man natürlich dann gerne. Und mit hören meine ich nicht nur deinen Beitrag. |