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Geblitzt - Druckversion

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Geblitzt - Memphis Raines - 04.05.2002

Morsche Männers!

Kennt sich jemand mit Geschwindigkeitsüberschreitungen und deren Folgen aus?
Bin inner Autobahnbaustelle mit ca 120km/h (vielleicht etwas weniger) geblitzt worden.
60km/h waren erlaubt.
Was kommt da auf mich zu?

Kein Mensch war unterwegs...
Gerade Strecke...
Und Zack hatten sie mich...

Diese ....... netten Männer in Grün.

Punkte lass ich mir ja noch gefallen aber diese Kosten...

Sucht jemand Reue?
Hier nicht!

na dann sendet mir mal Eure Hiobsbotschaften...

Gruß Memphis

Ride on (AUF JEDEN FALL!!!!!!!!!)


- hdako - 04.05.2002

Hi Memphis,

Infos bekommst Du u.a. auf den Internet-Seiten des KBA .

Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 51 - 60 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften "kostet" 4 Punkte, 275 Euro und Fahrverbot!

Sorry, aber eine bessere Botschaft kann ich Dir nicht rüberbringen!

Gruß aus Berlin
Helmut


- Frank - 04.05.2002

Hallo Memphis,

ich denke du kannst dich mal mit 1 - 3 Monaten Fahrverbot anfreunden .

schau mal hier drauf....dann weisst du es genau

https://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_01.php

Gruss

Frank


autsch - Mikey - 04.05.2002

Ich würde mir da eher Sorgen um ein Fahrverbot machen.....von wegen 4 Wochen Pause.

Aber immer locker....hast Du sie gesehen und auf der Bremse gestanden ? Dann könnte die Messung auch danebengegangen sein.

Hilft sowieso nix. Abwarten.

Vollbart wachsen lassen und Holzbein montieren ;-)

Informier Dich in jedem Fall mal bei einem Anwalt, wenn Du das Ticket bekommst.....

Mikey1


- Corvette-1111 - 04.05.2002

Na weißt Du....

Gerade Strecke und kein Auto unterwegs. Da muß man den Starenkasten ja nicht mal riechen, man sieht den dann doch schon auf Kilometer-entfernung Engel

Ist das die erste Blitzerei? Richter

Um Dir einen kleinen Hoffnungsschimmer zu geben:

Ich bin auch mal (das bisher -toi toi toi- erste und einzige mal) geblitzt worden. Habe dann wochenlang auf das Tiket gewartet, nichts passierte. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Habe dann mal incognito bei der Straßenverkehrsbehörde angerufen. Antwort: Es kommt doch hin und wieder mal vor, daß die Fotos nicht verwertbar sind, Film gerade voll, technischer Defekt.....
Die für mich wichtige Aussage war: "Wenn Sie innerhalb von 4-6 Wochen nichts bekommen haben, kommt auch nichts mehr!"
Das war vor ca. 3 Jahren....... sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Ich würde mich nur nicht darauf verlassen Feixen


- Vette58 - 04.05.2002

Hallo Memphis,

die besten Tips bekommst du unter http://www.radarfalle.de

Schau dort mal rein. Wenn du viel beruflich unterwegs bist, wandelt manch ein Richter das Fahrverbot auch in die doppelte Geldstrafe um (ist mir auch schon mal gelungen).

Gruß
Uli


- Peter/Hamburg - 04.05.2002

Uli hat Recht, wenn Du den Bußgeldbescheid bekommst, kannstDu Dich auch noch dazu äußern. Dort kannst Du von Dir aus anbieten ein doppeltes Bußgeld zu bezahlen statt FS für mind. 1 Monat abgeben. Die OWI verjährt übrigens nach 3 Monaten, es sei denn Du wurdest direkt nach dem Verstoß angehalten und deine Personalien festgestellt, dann gelten leider auch diese 3 Monate nicht mehr, kommt für deinen Fall ja nicht in Frage.Klar gibt es auch Fehlmessungen........würde ich mich aber nicht unbedingt drauf verlassen........also.....abwarten und die schlechteste Möglichkeit in Betracht ziehen.


- Stevie - 04.05.2002

Hi Memphis !
Das Problem kenne ich zu gut. Um das Fahrverbot
von 4 Wochen kommst Du kaum rum. Allerdings
kannst Du es bis zu 4 Monaten schieben, d.h. innerhalb
von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides
nach belieben auf der Behörde abgeben.
Die schon erwähnte Kurzzeitverjährung von 3 Monaten
solltest Du im Auge behalten.
Falls Du NICHT Halter des Fahrzeuges bist, ist es kein
großes Problem ungeschoren aus der Sache
zu kommen. (Anleitung auf Wunsch)
Noch eine Möglichkeit: Einen anderen Fahrer angeben,
der bei der Sache mitspielt. Vielleicht haste ja jemanden
im Bekanntenkreis der den Lappen hat, aber kein
Auto fährt. Für den ist es ja egal ob das Teil im Nachtschrank
oder mal 4 Wochen auf dem Amt liegt. (Hab ich schon
so gemacht)


Mein Tip für die Zukunft:
Radarwarner (Valentine 1 oder Bel 980) und Laserblinder Teufel


- Peter/Hamburg - 04.05.2002

@Stevie, wenn sie Dich mit Radarwarner und Laserblinder erwischen Blaulicht wird es aber auch recht teuer, vor allem dein Radarwarner wird sofort eingezogen und ich weiß nicht was der Richter zu der Anzeige dann sagt bzgl. auch des Laserblinder.......der setzt dann nämlich schon Vorsatz an...geht langsam in den Bereich der Verkehrsstraftaten......laßt Euch also nicht erwischen oder ihr fahrt dementsprechend, dann braucht man sich um solche Sachen keine Gedanken mehr machen.....


- Stevie - 04.05.2002

Hi Peter !
Da gebe ich dir 100% Recht. Man sollte sich auf keinen
Fall erwischen lassen. Bei einem geschickten, versteckten
Einbau ist das auch kein Thema. Du sprichst von
"recht Teuer". Wenn ich wirklich nach 2 Jahren mit
Radarwarner erwischt werden sollte, habe ich dennoch
Geld gespart. - Ist also ein reines Rechenexempel.
Gegen Radarfallen um Schulen und Kindergärten gibt
es nichts zu sagen. Aber dort habe ich noch nie
eine gesehen !! Kopfschütteln
Diese Dinger stehen nur dort, wo der Durchschnittsbürgen
schnell mal über die erlaubte Geschwindigkeit gerät, also
an gut ausgebauten Hauptstraßen usw. Die Meßstellen
werden eindeutig so gewählt, das ordentlich abkassiert
werden kann. - Und gegen Abzocke währe ich mich mit
allen technischen und rechtlichen Tricks, die ich nutzen
kann.

Vorsicht beim Laserblinder: Richter
Dieses Gerät stört aktiv die Messung per Laserpistole.
Das Meßpersonal rafft das normalerweise nicht. Aber
wer hier erwischt wird, bekommt richtigen Ärger. Da
ist der Radarwarner mit Geldbuße + 4 Punkte noch
billig. (Eingriff in eine polizeiliche Maßnahme usw....)

Sollte man vor dem Einbau beachten. - Obwohl das
Ding wirklich geil ist !!!!! Teufel Teufel