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Klappenauspuff - Druckversion

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Klappenauspuff - HeinzW - 23.02.2023

Hallo Corvettefahrer.
Habe bei meiner C6 einen Klappenauspuff den ich mit einem Schalter öffnen und schließen kann.
Wer weiß konkret, ob dies noch erlaubt ist? 
Gruß Heinz


RE: Klappenauspuff - Mr.Magicpaint - 23.02.2023

Das war noch nie erlaubt und ist auch nicht gut für den Motor permanent mit offenen Klappen zu fahren.


RE: Klappenauspuff - maseratimerlin - 23.02.2023

Das ist so nicht richtig.

Alle werksseitig ausgelieferten Fahrzeuge mit einem Schalter zum permanenten Öffnen der Abgasklappen sind legal im Bereich der StVZO. Dabei müssen die Fahrzeughersteller die gesetzlichen Richtlinien beachten, was seit 2016 zur weitestgehenden Abschaffung dieser Schalter geführt hat bzw. die Abgasanlagen mit geöffneten Klappen deutlich leiser geworden sind.
Ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen Möglichkeit der permanenten Öffnung der elektronisch gesteuerten Abgasklappen arbeiteten viele Anbieter mit Fernbedienungen zur dauerhaften Öffnung der Auspuffklappen. Da die Klappenauspuffanlagen zu dieser Zeit nur in bestimmten Drehzahlbereichen geprüft wurden und in diesen Bereichen die Klappen immer geschlossen und somit die Auspuffanlagen leise und legal waren, umging man auf diese Art und Weise die Grenzwerte.

Diese Möglichkeit wurde im Zuge der EU Verordnung jedoch verboten. Seit 2016 müssen die Anlagen mit offenen Klappen entweder entsprechend leise sein oder die Öffnung der Klappen darf nur bei entsprechend hohem Gegendruck für einen kurzen Moment zur Staudruckentlastung erfolgen.

Die Antwort lautet heute mit einer Aftermarket Anlage NEIN.

Gruß

Edgar


RE: Klappenauspuff - HeinzW - 23.02.2023

Ich fahre immer mit geschlossenen Klappen weil viel zu laut.
Wollte nur wissen was passiert wenn Polizei mich kontrolliert. 
Danke für die Antworten


RE: Klappenauspuff - Ralf. P. - 23.02.2023

Bzw. man sollte nicht gegen das 11. Gebot verstoßen.


Gruß


RE: Klappenauspuff - pirro - 27.02.2023

Hallo HeinzW,
ich habe auch so eine Anlage von IDP. Die hat ein Vorbesitzer nachträglich einbauen lassen. Diese Anlage ist in meinem Fahrzeugschein eingetragen und so fahre ich auch alle 2 Jahre zum TÜV-->ohne Beanstandung
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde ich mal kontrolliert und die Polizei hat scih genau angeschaut wie die Klappen öffnen und schliessen. Ich sollte dann ca 4500 U/min einstellen und die haben das Geräsch gemessen. Das Ergebnis kenne ich nicht in Dezibel, aber es war OK (unglaublich aber wahr) Beim Gasgeben fliegen einem fast die Ohren weg
Meine Corvette ist eine LS2 von 2007. Also illegal weis ich nicht aber mehr kontrolle geht ja nicht mehr
Gruß Felix