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Ab wann ein Unfallwagen? - Druckversion

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Ab wann ein Unfallwagen? - V8-Brummler - 20.09.2004

Hi,

ab wann ist mein Auto ein Unfallwagen? Bzw. wie wird da gerechnet? Nach der Höhe der Reparatursumme oder nach bestimmten Teilen die nicht kaputt gehen dürfen?

Ab wann ist mein Auto ein "Unfallwagen"? Hilfe!!

Danke!

Gruss

Martin


- man-in-white - 20.09.2004

Ich glaube nicht, daß unbedingt die Schadenshöhe eine Rolle spielt.
Wenn man sich mal die Artikel zu Gebrauchtwagen anschaut, dann gelten kleiner Lackschäden oder Dellen noch nicht als Unfall, ein eingedrückter Kotflügel (auch wenn repariert wurde) aber wohl schon, d.h. der Verkäufer muss ihn erwähnen.

Meinst Du denn jetzt sichtbare Schäden oder auch unsichtbare bzw. reparierte?

Im Zweifelfall kann Dir sicher ein Gutachter mehr dazu sagen.
Frank


- Franky - 20.09.2004

Hi Martin,

auf der Homepage von Autobild hab ich dazu diesen Artikel gefunden.

Viele Grüße Hallo-gruen
Frank


- V8-Brummler - 20.09.2004

Super! Vielen Dank euch beiden. Der Artikel ist genau das was ich gesucht habe Yeeah!

Danke! Hallo-gruen

Grüsse

Martin


- Midnight-Cruiser - 20.09.2004

Nach meinen Informationen beläuft sich die Bagatellgrenze, unter der man in einem Kaufvertrag noch von "unfallfrei" sprechen darf, bei 150 Euro. Die Angabe, dass man erst dann von einem Unfall sprechen muss, wenn ein Teil ausgetauscht wurde, halte ich für falsch. Man kann Unfallschäden ja auch mit Ausbeulen und Spachteln und nicht nur mit Austauschteilen reparieren.

Diese Infos stammen nicht aus Stammtischgesprächen, sondern aus der Erfahrung von über 25 verkauften und gekauften Gebrauchtwagen und der Verfolgung von dementsprechenden Urteilen in einschlägigen Zeitschriften wie ADAC-Motorwelt, Auto Motor & Sport usw.; leider kann ich jetzt nicht auf entsprechende Urteile mit Aktenzeichen verweisen. Vielleicht meldet sich hier noch ein Jurist, der Zugriff zu entsprechenden Quellen hat.


- schlafmützerl - 20.09.2004

so als einwurf: "unfallwagen" und "unfallfrei" ist imho ein kleiner unterschied....


- V8-Brummler - 21.09.2004

Hi,

ich werd einfach alles in den Kaufvertrag schreiben, so wie im Bericht vorgeschlagen, dann bin ich auf der sicheren Seite Engel

Grüsse

Martin


- raih - 29.09.2004

meiner meinung nach ist es dann ein unfallwagen wenn was am rahmen gemacht werden musste.lack-oder blechschäden zählen nicht.


- Mikey - 29.09.2004

Uh, da muß man vorischtig sein. Blechschäden können schon recht imens sein, ohne den Rahmen richten zu müssen...denke nur mal an einen seitlichem Leitplankenkontakt...

Die Definition von unfallfrei und Unfallwagen gefällt mir da besser.....

Mit der Bagatellgrenze hab ich wertemäßig auch ein Problem....was ist denn z.B. wenn Du einen netten Schlüsselkratzer über die ganze Fahrzeugseite hast...und die dann entsprechend lackiert wird....das ist mit Sicherheit nicht für 150 Euronen zu machen....die Definition Unfallwagen kann dann aber irgendwo auch wieder nicht zutreffen.


- Midnight-Cruiser - 29.09.2004

Richtig Mikey, das ist dann kein Unfallwagen, es hat ja keine "Feindberührung" stattgefunden. Formaljuristisch musst du einen solchen Schaden, da er über der Bagatellgrenze liegt, aber in Kaufverträgen angeben, sonst kannst du später Probleme bekommen, wenn es denn mal rauskommt. In den ADAC-Standardkaufverträgen nennt man das dann nicht "Unfallschäden", sondern "sonstige Beschädigungen". Es spricht auch eigentlich nichts dagegen, Schäden wie reine Lackschäden oder kleine Beulen durch Vandalismus, Parkrempler etc. anzugeben - der Kaufinteressent wird wohl deshalb nicht vom Kauf Abstand nehmen, sondern wohl eher die Ehrlichkeit zu schätzen wissen.