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Betriebserlaubnis erlischt? - Druckversion

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Betriebserlaubnis erlischt? - gimli - 05.05.2006

Hallo Ihr,

ich überlege mir momentan ob ich meine C6 mit der werksseitigen Möglichkeit tieferlegen soll.
....habe gehört das die Betriebserlaubnis dadurch erlischt...???

Weiß da jemand etwas darüber?

Grüße

Gimli


RE: Betriebserlaubnis erlischt? - hansk - 05.05.2006

Hallo Du,

was hat denn die C6 für werksseitige Möglichkeiten zur Tieferlegung?
Wenn da was einstellbar ist kannst du das natürlich auch benutzen
ohne die Betriebserlaubnis zu riskieren. Wenn du aber techn. Veränderungen
am Fahrwerk vornimmst ist (normalerweise) eine Abnahme notwendig.

Gruß


- Ersatzchef - 05.05.2006

Und was vom TÜV abgenommen ist, hat auch Garantie. Normalerweise.


- JR - 05.05.2006

Vor allem erst mal nachmessen, wie hoch das Auto ist und mit dem Eintrag im Fahrzeugschein vergleichen.

Eine serienmäßige C5 z.B. kann man ca. 2 cm tieferlegen, bis sie die eingetragene Höhe erreicht.

D.h., die muss man quasi tieferlegen, um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu haben. King


- Corvette.ZR1 - 05.05.2006

Wie viel Bodenfreiheit hat den eine C5 oder C6 ab Werk,
ich habe mal meine C4 gemessen, da ist 12cm Bodenfreiheit,
ich nehme an ab Werk.
Weniger halte ich für kaum fahrbar, bei den immer schlechter
werdenden Straßen ohne Kontakt mit dem Teer bei kleineren
Unebenheiten.

Gruss

Raimund


- CustosOnLinux - 05.05.2006

Und so Blattfedern geben ja schließlich auch sehr schnell nach und biegen sich daher weiter durch King

Ist ja typisch so bei den Amis..............wenn Du weißt was ich meine Prost!


- hansk - 05.05.2006

Zitat:Original von Ersatzchef
Und was vom TÜV abgenommen ist, hat auch Garantie. Normalerweise.

Nix für ungut, aber das halte ich für ein Gerücht!
Der TüV garantiert dir noch nicht einmal das die Bremsen direkt nach der HU
wenn du vom Platz fährst noch funktionieren.
Lies dir mal das Kleingedruckte auf den TüV-Zetteln durch.
Die machen sich wichtig und haften für Nichts. Die Lizenz von Tüv & Co gleicht
einer Lizenz zum Geld drucken, jetzt z.B. ASU für Motorräder und das bei einem
verschwindet geringen Anteil am Gesamtverkehr.
Und nein, ich habe kein Motorrad mehr.

Gruß


- GM LS-X - 05.05.2006

Das Mit dem TÜV kann auch nu bestätigen. Mir ist auch mit 2 Wochen alter Hauptuntersuchung die Vorderachse gebrochen mit anschliesendem Grabenflug Motzen

Nur hab ich ne Fragen: Wie misst man die Fahrzeughöhe ? Die Corvette und Artverwandte Fahrzeuge sind ja kein MB Sprinter an dem man einfach mal die Messlatte dranhält.


- Eike - 05.05.2006

Zitat:Wie misst man die Fahrzeughöhe ?
Lange Wasserwaage auf's Dach und Zollstock dran halten?


- man-in-white - 05.05.2006

Zitat:Die Corvette und Artverwandte Fahrzeuge sind ja kein MB Sprinter an dem man einfach mal die Messlatte dranhält.
Wo ist der Unterschied? Mach es wie Eike geschrieben hat. Such dir den höchsten Punkt (Dach, Targabügel) und fang an zu messen. Natürlich sollte der Boden nicht zur Seite geneigt sein, sond gibt es falsche Messwerte huahua
Frank