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Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe! - Druckversion

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Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe! - Jochen - 29.09.2006

Am 08.07.2006 fuhr ich kurz vor unserer Altmühltal Corvetteforum Rundfahrt durch die Waschanlage an der HEM Tankstelle an der B8, ganz in der Nähe von unserem Hotel. Einige von euch erinnern sich bestimmt noch.

Meine Frau weiste mich bei der Einfahrt in die Waschanlage ein, um Kratzer an den Chromfelgen durch die Metallschienen zu vermeiden. Der Wagen stand also mittig in der Anlage.
Beim Betrieb der Anlage viel mir auf das die beiden senkrecht stehenden, rotierenden Bürsten nicht gleichmässig zurück liefen. Die (von vorne gesehen) rechte Bürste lief fast mittig (leicht nach rechts versetzt) auf die Front des Fahrzeuges zu und fuhr zwei oder dreimal dagegen. Auch die linke Bürste lief nicht korrekt zurück und fuhr zweimal gegen den Wagen.

Nachdem die Wäsche fertig war stellte ich erhebliche Beschädigungen an der Front meines Wagens fest. Siehe Bilder.

Noch bevor ich den Wagen aus der Anlage fuhr rief ich die Kassiererin und lies mir den Schaden bestätigen. Die eigentliche Besitzerin war z.Zt. nicht anwesend.

Nach einer Woche reichte ich den Kostenvoranschlag bei der Besitzerin ein. Leider hörte ich dann nie mehr was von Ihr. Auch wurden meine Anrufe, Emails und SMSs nicht beantwortet.

Vor zwei Wochen habe ich die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.

Heute kam die Antwort von der "Deutschen Tamoil GmbH", dass alle Ansprüche meinerseits zurückgewiesen werden.
Begründungen: "Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Ihre Schadenersatzforderung nur begründet, wenn ein Verschulden vorliegt. Sie als Anspruchsteller müssen grundsätzlich dieses Verschulden nachweisen", und: "Der PKW-Halter muss aber darlegen und beweisen, dass die Schadenursache aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers der Autowaschanlage herrührt. Die fragliche Autowaschanlage wurde überprüft. Die Waschanlage arbeitet einwandfrei und wird regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet.", und: "Schließlich ist das Schadensbild völlig untypisch für Schäden dieser Art".

Naja, jetzt wird geklagt. Ärgerlich, habs aber schon befürchtet.

Evtl. könnt Ihr mir helfen: Wer hat von Euch schon mal Schäden vorne am Fahrzeug durch ein Waschanlge erlitten die den meinen ähnlich sind (siehe Bilder)?
Kann mich daran erinnern das jemand auf dem Treffen mir sagte das er die gleichen Schäden hatte und diese wurden von der versicherung übernommen. Weiß leider nicht mehr wer dies war...

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Grüße

Jochen


- Jochen - 29.09.2006

Beifahrerseite:


- JR - 29.09.2006

Hallo Jochen,

jeder gute Kfz-Sachverständige kann Dir in einem Beweissicherungsgutachten bestätigen, dass der Schaden von einer Waschanlagenbürste stammt.

Zusammen mit der Bestätigung der Kassiererin dürfte damit die Sache durchzufechten sein.

Viel Glück!

BTW, meine Vetten kennen Waschanlagen nur vom Vorbeifahren, aber das ist nicht das, was Du jetzt hören willst.

Gruß

JR


- Jochen - 29.09.2006

Zitat:BTW, meine Vetten kennen Waschanlagen nur vom Vorbeifahren

Meine eigentlich auch. War ja nur eine Notlösung da ich nicht mit einer schmutzigen Corvette auf unser Treffen kommen wollte, und hatte Samstag früh keine Zeit selbst Hand anzulegen...

Gutachter werde ich mit dem Anwalt absprechen.

grüße

Jochen


- Molle - 29.09.2006

Hallo Jochen,diesen Schaden hat man wenn man mit einer tiefergelegten C5 in eine Waschanlage fährt.Die Teller unterhalb der Bürsten rotieren an den Lüftungseinlässen.
Ich habe leider keine Fotos davon,aber unser Fahrzeugaufbereiter darf keine C5 mehr unbeobachtet in der Waschanlage waschen,ohne die vorderen Bürsten manuell an die Aussenseiten zu fahren.Mit einem Zollstock und dem Durchmesser der unteren Teller unter den Bürsten und der Höhe der Bürsten sollte ein Sachverständiger das ganz schnell nachgewiesen haben.
Viel Erfolg und Gruß Molle

Werner Hallo-gruen


- Jochen - 29.09.2006

Werner, könntest Du mir dies schriftlich auf Papier zuschicken, so mit Firmenlogo und so?

Ist immer gut wenn man mehrere Sachen vorlegen kann...

Grüße

Jochen


- GeneralDiDi - 29.09.2006

Wie Jürgen schon schrieb, denke ich auch des für einen Sachverständigen kein Problem sein sollte dieses nachzuweisen. Evtl. auch mit einer Nachstellung. Da kann man nur hoffen das in der Zwischenzeit keine Umbauten an den Bürsten vorgenommen worden sind, sonst könnte das Ergebnis auch anders ausfallen.

Wirklich verdammt ärgerlich sowas. Ich drücke Dir die Daumen.

Gruß Didi


- C53 - 29.09.2006

Hallo Jochen!
Den gleichen Schaden hatte ich vor ca. 3 Jahren an einer "Kleindienst" Anlage.
Zuerst das übliche Geplänkel (wie bei Dir) dann Rechtsanwalt und Sachverständigen eingeschaltet.
Der Sachverstänige fuhr mit mir und er C5 vor die Waschbürsten, schaltete die Anlage ein
(der Chef blieb am Notschalter) dann fuhren die Bürsten auf die Front zu und die Abstandsrollen hatten genau die Höhe des Lufteilasses --- Angelegenheit erledigt.
Versicherung zahlte ---.
Ich hoffe Du hast auch Erfolg.
Wenn ich Dir weiter behilflich sein kann --- gerne.
Viele Grüße Heinz


- Jochen - 29.09.2006

Hallo Heinz,

vielen Dank für Dein Angebot.

Wie gesagt, es würde mir sehr viel helfen wenn ich von euch was auf Papier bekommen würde, evtl. inkl. den Fahrzeugdaten (also baugleiches Fahrzeug), wenn Bilder vorhanden sind auch Bilder.

Der Gegner streitet ja nicht kategorisch ab, sondern sagt nur das dieses Schadensbild "völlig untypisch" sei. Ich denke vielmehr geht es darum das ich den Nachweis des Verschuldens seitens der Betreiberfirma bringen soll. Und wie soll ich dies heute nach fast 3 Monaten noch machen?

Die Maschine wurde ja in der Zwischenzeit wohl wieder gewartet, und die Wartungsfirma wäre schön blöd Fehler zuzugeben...

Also selbst wenn ich nachweisen kann das der Schaden dort entstanden ist, müsste ich ein Verschulden belegen?

Na toll. Nie wieder Waschanlage!


- Thuroc - 29.09.2006

Erstmal ein herzliches Beileid meinerseits.

Ich hatte vor 2 Jahren Probleme mit Kratzern, die ebenfalls eine Waschstraße verursacht hat.

Auch ich habe vor Ort keine Polizei gerufen und alles mit dem Personal dokumentiert. Genau das war wohl mein Fehler, denn die Versicherung der Tankstelle wollte einen unwiederuflichen Beweis dafür das die Kratzspuren frisch waren. Da auch ich mich fast 2 Monate mit der Tanstelle rumgeärgert hatte, war das Ende vom Lied 50/50. Wobei mein Schaden inkl. Anwalt und Gerichtskosten schon fast 100 % abdeckten.

Ich hoffe du hast mehr Glück.

Ich drück dir jedenfalls beide Daumen

OK! OK! OK!