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TÜV und Abmelden? - Druckversion

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TÜV und Abmelden? - Dakota - 10.10.2006

Hallo Leute
Ich habe folgende Frage. Meine C5 muß im Oktober zum TÜV. Danach möchte ich sie,
über Winter, abmelden. Jetzt sagt mir ein Bekannter das es besser sei sie jetzt abmelden
aber kein TÜV machen und im März zum TÜV fahren bevor ich sie wieder anmelde
Dann würde angeblich der TÜV-Termin sich um ein halbes Jahr verschieben. Also nicht
zurückdatiert. Stimmt das Frage


- vc4rider - 10.10.2006

ja das stimmt, aber wie kommst du ohne große umstände mit einem nicht angemeldeten wagen zum tüv?!

alex


RE: TÜV und Abmelden? - badboy1306 - 10.10.2006

hallo Hallo-gruen ja deshalb warten die meisten händler doch,erst wenn der wagen gekauft wird machen die tüv,gruss aus nrw


- Porter - 10.10.2006

Damit verlängerst du aber nicht die HU-Intervalle, das wird rückdatiert.
Zumindest bei angemeldeten C3en Großes Grinsen

Oder ergibt eine zwischenzeitliche Abmeldung einen Unterschied.
Das weiß ich nicht.


Hallo-gruen , .....


- Dakota - 10.10.2006

Zitat:ja das stimmt, aber wie kommst du ohne große umstände mit einem nicht angemeldeten wagen zum tüv?!
Z.B. mit einer roten Nummer.


- Red Dragon - 10.10.2006

Hallo Stephan,

ich denke, wir reden von deiner C5?!

Ich persönlich halte überhaupt nichts von diesem "Monats-Gekasper"!!

Entweder ist dein Fahrzeug OK, oder nicht!?
Im Falle eines technischen Fehlers (den der TÜV-Prüfer eventuell entdeckt hätte) sitzt DU im Fahrzeug .... und bist der Leidtragende!!

Im Zuge der PRT-Eintragung habe ich auch gleich eine HU- und ASU-Überprüfung machen lassen - ein halbes Jahr vor dem amtlichen Termin!!
Mir war es wichtig zu wissen, wie es um meine Vette technisch steht, weil ICH damit fahre.

Bin ich jetzt blöde??



Gruß
Wilfried


@Red Dragon - Molle - 10.10.2006

Hallo Wilfried,
absolut richtig gehandelt!!!! Dafür


- fliegerdidi - 10.10.2006

So halte ich das auch Yeeah!
Vor dem Abmelden muss sichergestellt sein, dass die Karre im Frühjahr noch TÜV hat zum Anmelden.
Gruß Didi


- fischi55 aka Vanah - 10.10.2006

Hallo zusammen, im Rahmen der Zulassung darfst Du mit den ungestempelten alten Kennzeichen und einer ausgefüllten Versicherungsdoppelkarte zum TÜV vorfahren, dies gilt nicht bei Fahrzeugen die länger als 18Monate stillgelegt sind , also würdest Du bei Abnahme im Frühjahr auch die Neue Plakette bekommen , jedenfalls ist das bei uns so.
CU werner Hallo-gruen
Ansonsten halte ich auch nichts von der Monatsschieberei , hat ja auch Vorteile wenn die HU so neu wie möglich ist und Sicherheit geht vor.


- corvette-freak - 10.10.2006

Zitat:Original von vc4rider
ja das stimmt, aber wie kommst du ohne große umstände mit einem nicht angemeldeten wagen zum tüv?!

alex

ganz normal auf dem direkten Weg mit der gültigen Doppelkarte und den alten Kennzeichen
Gruß Axel